Mit der Betriebsausfallversicherung Dein Unternehmen schützen

Mit der Betriebsausfallversicherung Dein Unternehmen schützen

Wenn es um das Thema Betriebsausfallversicherung geht, gibt es einige wichtige Punkte, die Du unbedingt wissen solltest. Zum einen darf man diese Versicherungslösung nicht mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung verwechseln. Hier gibt es noch einmal weitere Unterteilungen in die Bereiche Maschinenversicherung und Elektronikversicherung. All diese Versicherungslösungen beschäftigen sich mit der Gefahr, dass Deine Maschinen beispielsweise einmal komplett stillstehen und Du deshalb Verluste erleidest. Dort werden also technische Schwierigkeiten abgesichert.

Die Betriebsausfallversicherung hingegen zielt auf eine ganz besondere Ressource ab. Hier wird die Arbeitskraft der versicherten Person abgesichert. Das macht immer dann Sinn, wenn Dein Ausfall als Firmeninhaber besonders schwer wiegt und durch diesen Ausfall ein wichtiger Teil der vorhandenen Arbeitskraft fehlt. Aus diesem Grund macht die Betriebsausfallversicherung allerdings auch nur für einen ganz besonderen Personenkreis Sinn. Wer das ist und worauf es beim Abschluss dieser Absicherung wirklich ankommt, zeigen wir Dir im folgenden Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsausfallversicherung sichert Deinen Betrieb effektiv gegen die Gefahr des Ausfalls Deiner Arbeitskraft bei Unfall, Krankheit oder einer verordneten Quarantäne ab.
  • Wir zeigen Dir, mit welchen Leistungen Du in der Betriebsausfallversicherung rechnen kannst.
  • Es gibt eine ganze Reihe von Faktoren, die erheblichen Einfluss auf die tatsächlichen Kosten der Betriebsausfallversicherung haben.
  • Auf diese Punkte solltest Du beim Abschluss einer solchen Versicherungslösung auf jeden Fall achten.
  • Hier erfährst Du außerdem, wann Du auf keinen Fall auf die Betriebsausfallversicherung verzichten solltest.

Mit der Betriebsausfallversicherung Dein Unternehmen schützen

Was genau ist die Betriebsausfallversicherung eigentlich?

Die Betriebsausfallversicherung stellt die Person in den Mittelpunkt, die den wirtschaftlichen Erfolg Deines Betriebes oder Deines Unternehmens sicherstellt. Das ist in den allermeisten Fällen der Inhaber des Betriebs. Die Betriebsausfallversicherung wird oft auch als Praxisausfallversicherung bezeichnet. Generell greift dieser Versicherungstyp nur dann, wenn der Ausfall der versicherten Person wirklich zu einer kompletten Betriebsunterbrechung führt.

Fällst Du also krankheitsbedingt komplett aus und dein Unternehmen kann dadurch die von Dir angebotenen Dienstleistungen nicht erbringen, springt Deine Betriebsausfallversicherung für Dich ein. Besteht allerdings trotz Deiner Erkrankung die zumutbare Möglichkeit, Deine Dienstleistungen weiterhin zu erbringen, liegt trotz Erkrankung noch kein Versicherungsfall vor.

Aus diesem Grund ist es gerade bei dieser Versicherungslösung eine umfassende Beratung und ein genauer Zuschnitt der Versicherungslösung auf Deine Bedürfnisse und auf die Belange Deines Unternehmens so wichtig. Denn wie kaum eine andere Absicherung kann bei der Betriebsausfallversicherung die Gefahr bestehen, dass Du mit einer falsch gewählten Absicherung im echten Notfall gar keine Leistungsansprüche hast.

Damit Dir genau das nicht passieren kann, bietet Dir Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt eine umfassende Beratung und hilft Dir dabei, genau den Versicherungsschutz zu finden, der zu Dir und Deinen Bedürfnissen passt.

Kontaktiert uns einfach, nichts ist schlimmer als NICHTS zu TUN!

Abgrenzung zwischen Betriebsausfall-, Betriebsunterbrechungs- und Krankentagegeldversicherung

Die Betriebsausfallversicherung leistet, wie gerade beschrieben, im Fall des Ausfalls einer wichtigen Person im Unternehmen. Das kann der Besitzer des Unternehmens selbst sein. Es kann im Falle eines Handwerksbetriebes aber auch der angestellte Meister sein, in dessen Abwesenheit der Betrieb nicht wie gewohnt arbeiten kann.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung hingegen bezieht sich eher auf den Ausfall technischer Geräte. Hier können verschiedene Aspekte abgesichert werden. So beispielsweise der Ausfall der gesamten EDV-Anlage und ein damit verbundener Stillstand des gesamten Unternehmens. Auch der Ausfall von Maschinen – sei es durch eine einfache Beschädigung oder durch Unwetter, Vandalismus oder Sabotage – kann hier abgesichert werden. Selbst eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines Hackerangriffs kann durch eine entsprechende zusätzliche Cyber-Absicherung versichert werden.

Die Krankentagegeldversicherung hingegen tritt für Zeiten ein, in denen die versicherte Person arbeitsunfähig erkrankt ist. Hierbei wird abgestellt auf die ursprüngliche Versicherungssumme ein Tagessatz ausgezahlt, der Dir dabei helfen soll, die laufenden Kosten für den Zeitraum der Erkrankung zu tragen.

Welche Leistungen sind in der Betriebsausfallversicherung enthalten?

Für den Schadensfall wird in der Betriebsausfallversicherung eine Versicherungssumme festgelegt. Diese wird durch 365 Tage geteilt. So ergibt sich der zu leistende Tagesbetrag. Für jeden Tag des Betriebsausfalls wird damit ein Tagessatz geleistet. Diese Leistung sollte von der Höhe her so bemessen werden, dass damit die folgenden Kostenpunkte möglichst komplett abgedeckt sind:

 

  • Aufgrund des Ausfalls nicht realisierbare Gewinne und Umsätze
  • Laufende Fixkosten wie Mieten, Löhne, Provisionen
  • Soweit möglich die Kosten für eine qualifizierte Vertretung

 

Kann beispielsweise durch die vorübergehende Beauftragung einer externen Vertretung in Ihrem Unternehmen der Betrieb weiter aufrechterhalten werden, springt die Versicherung auch für diese Kosten ein.

Kontaktiert uns einfach, nichts ist schlimmer als NICHTS zu TUN!

Gut zu wissen

Während die Betriebsausfallversicherung umfassenden Versicherungsschutz sowohl für entgangene Umsätze und Gewinne als auch für laufende Fixkosten bietet, tritt beispielsweise die Betriebsunterbrechungs- und Krankentagegeldversicherung nur für entgangene Umsätze und Gewinne ein. Damit bietet die Betriebsausfallversicherung den ganzheitlicheren Schutz.

Abgesichert werden dabei in der Hauptsache die folgenden Gefahren für die versicherte Person:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Verordnete Quarantäne

 

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie hat sich die verordnete Quarantäne für viele Selbstständige und Unternehmer als besonders schwerwiegender Risikofaktor erwiesen. Deshalb solltest Du auf keinen Fall auf diesen Faktor verzichten, auch wenn manche Versicherer womöglich günstigere Lösungen ohne einen Schutz bei Quarantäne anbieten.

Wer sollte nicht auf die Praxisausfallversicherung verzichten?

Die Betriebsausfallversicherung ist für Unternehmen wichtig, deren Betrieb von der Anwesenheit und der Arbeitsfähigkeit einer bestimmten Person abhängt. Das kann eine freiberuflich tätige Person sein oder beispielsweise Mitglieder der folgenden Berufsgruppen:

  • Anwälte
  • Steuerberater
  • Ärzte
  • Physiotherapeuten
  • Handwerker im Kleinbetrieb

 

Grundsätzlich solltest Du auf diese Absicherung dann nicht verzichten, wenn allein der vorübergehende Verlust einer einzigen Person zu einem kompletten Stillstand Deines Betriebs oder einer Nichtausführbarkeit Deiner Dienstleistungen führt.

In diesen Fällen hast Du mit der Betriebsausfallversicherung keinen Versicherungsschutz

Bei den meisten Versicherern gibt es im sogenannten „Kleingedruckten“ oftmals die verschiedensten Ausschlussgründe. Welche das konkret sind, kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Es gibt allerdings drei Situationen, in denen Deine Betriebsausfallversicherung grundsätzlich nicht leistet. Diese sind:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Über welche Erweiterungsmöglichkeiten solltest Du bei der Betriebsausfallversicherung nachdenken?

Die Betriebsausfallversicherung ist eine Absicherung, die sich ausschließlich um die Absicherung des Ausfalls einer einzelnen Person dreht. Um Dein Unternehmen auch in anderen Gefahrensituationen umfassend abzusichern, ist es ratsam, Deine Betriebsausfallversicherung mit anderen Versicherungslösungen zu kombinieren.

Dabei kommt es natürlich immer auf die konkrete Ausrichtung Deines Unternehmens an und auf die Frage, welche der folgenden zusätzlichen Versicherungslösungen wirklich für Dich interessant sind. In einem umfassenden Beratungsgespräch kann Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt Dir aufzeigen, wie Du die Absicherung Deines Unternehmens mit der Kombination verschiedener Versicherungslösungen optimieren kannst.

Die interessantesten Erweiterungen für die Betriebsausfallversicherung haben wir hier für Dich einmal auf einen Blick zusammengefasst:

Die Betriebsschließungsversicherung. Diese sichert Deinen Betrieb gegen eine vorübergehende Schließung auf behördliche Anordnung hin ab. Wenn also beispielsweise – wie so oft in den letzten Jahren – aufgrund einer pandemischen Lage Dein Unternehmen geschlossen werden muss, greift diese Versicherungslösung und sichert Dich gegen die durch die Schließung entstehenden Schäden ab.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese Versicherungslösung greift, wenn Dein Betrieb wegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Wasser beispielsweise vorübergehend nicht weiterarbeiten kann.

Geschäftsinhaltsversicherung. Im Rahmen eines Einbruchs werden Teile Deiner Geschäftsausstattung beschädigt, zerstört oder gestohlen. Hier springt diese Versicherungslösung ein.

Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung. Eine Unterform der Betriebsunterbrechungsversicherung, die dann greift, wenn Maschinen oder technische Anlagen nicht in Betrieb genommen oder den Betrieb nicht wie geplant fortsetzen können.

Cyber-Versicherung. Eine Form der Absicherung, die immer wichtiger wird in unserer vernetzten und digitalen Welt. Diese Versicherung leistet, wenn das Computersystem Deines Unternehmens durch Hacker lahmgelegt wird.

Mit welchen Kosten sind beim Abschluss einer Betriebsausfallversicherung zu rechnen?

Da jedes Unternehmen einen ganz eigenen Versicherungsbedarf hat, müssen natürlich auch die Kosten individuell berechnet werden. Grundsätzlich kannst Du eine Praxisausfallversicherung bereits ab rund 70 Euro im Monat abschließen. Die Kosten haben natürlich maßgeblich mit der Versicherungssumme an sich zu tun. Diese errechnet sich aus verschiedenen Faktoren, die beim Abschluss der Versicherung abgefragt werden.

Hier ist es wichtig, nicht mit zu geringen Summen zu rechnen. Zwar erhöht eine hohe Versicherungssumme auch die Versicherungsbeiträge – ein Ersparnis von einigen Euro im Monat bringt Dir allerdings nichts, wenn Deine Versicherungssumme im Notfall nicht ausreicht, um die anfallenden Kosten wirklich zu tragen.

Diese Faktoren haben Einfluss auf die Kosten

Um die konkreten Kosten für Deine Versicherung festzulegen, muss zuerst die Versicherungssumme bestimmt werden. Diese wird hier aber nicht willkürlich vereinbart. Um eine Summe zu bestimmen, die Dich im Zweifelsfall vor schwerwiegenden finanziellen Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls schützen kann, werden die folgenden Faktoren dabei berücksichtigt:

  • Sämtliche Personalkosten wie Löhne und Gehälter
  • Fixe Betriebskosten wie Miete, Versicherungen, Energiekosten
  • Kosten für technische Geräte, Betriebsfahrzeuge und die Einrichtung
  • Finanzierungs- und Leasingkosten
  • Steuern
  • Zusätzliche laufende Fixkosten

 

Wenn die Versicherungssumme festgelegt ist, gibt es noch einige weitere Faktoren, die bei der Berechnung der Kosten zum Tragen kommen. Da wären beispielsweise:

  • Die Haftzeit
  • Die Karenzzeit
  • Mögliche Zusatzleistungen wie eine Absicherung gegen Sachgefahren, gegen Cyber-Risiken oder gegen einen Maschinenausfall

 

Für die Berechnung der Versicherungssumme werden in der Regel die Daten aus dem Vorjahr zugrunde gelegt. Das kann bedeuten, dass die berechneten Summen von den tatsächlichen Summen im laufenden Geschäftsjahr abweichen. Das wiederum kann zu einer Über- oder einer Unterversicherung führen. Während Du bei einer Überversicherung einfach höhere Beiträge zahlst, als eigentlich nötig wäre, kann die Unterversicherung zu echten existenziellen Schwierigkeiten führen, wenn es zum Leistungsfall kommt.

Damit genau das nicht passiert, gibt es bei vielen Versicherern das Konstrukt des Nachhaftungsbetrags. Wenn ein solcher vereinbart wird, kann die Versicherungssumme im Bedarfsfall nachträglich erhöht werden. Erhöhungssummen von maximal 30 oder 50 Prozent können dabei vereinbart werden. Andersherum kann die Versicherungssumme im Leistungsfall auch entsprechend reduziert werden, wenn Du feststellst, dass Du gar nicht mehr so hohe Kosten hast wie zum Zeitpunkt der Berechnung der Versicherungssumme.

Um hier einen konkreten Ausgleich zu schaffen, werden die tatsächlichen Kosten am Ende eines Versicherungsjahres berechnet. Hieraus wird dann eine Erhöhung der Prämien mit einer entsprechenden Nachzahlung für den vergangenen Zeitraum oder aber eine Beitragsrückerstattung errechnet. Diese zusätzliche Absicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Dein Unternehmen sich aktuell im Wachstum befindet oder wenn Du aus anderen Gründen mit schwankenden Kosten planen musst.

Das musst Du bei der Frage der steuerlichen Berücksichtigung beachten

Was die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit der Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben angeht, hat diese Versicherungslösung eine Sonderstellung. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2009 hierzu ein richtungsweisendes Urteil erlassen. Hier hat er festgelegt, dass die Kosten für die reine Betriebsausfallversicherung nicht als Betriebsausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden können.

Das wurde vonseiten der Richter dahingehend begründet, dass hier lediglich das Risiko der Erkrankung oder eines Unfalls einer einzelnen Person wie beispielsweise des Betriebsinhabers abgesichert ist. Das Risiko, das hier versichert wird, liegt aber nicht im Betrieb oder in der Tätigkeit selbst. Damit handelt es sich bei dieser Versicherungslösung um eine Absicherung im privaten Bereich – die Kosten sind damit den Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen.

Anders sieht es aus, wenn Du Deine Betriebsausfallversicherung mit anderen betrieblichen Gefahren kombinierst. Ist hier beispielsweise die Cyber-Absicherung enthalten oder aber eine Absicherung gegen die behördliche Schließung Deines Betriebs, gelten die Kosten der Versicherung sehr wohl als Betriebsausgaben. Hier kann es sich lohnen, aus Gründen der Steuererleichterung verschiedene Versicherungslösungen zu kombinieren.

Gern steht Dir Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt bei allen Fragen rund um die steuerlichen Berücksichtigungsmöglichkeiten Deiner betrieblichen Versicherungslösungen zur Seite und berät Dich hierzu in einem persönlichen Gespräch.

Darauf solltest Du bei der Auswahl Deiner Betriebsausfallversicherung achten

Wichtig ist bei der Auswahl Deiner Praxisausfallversicherung, dass diese genau auf Deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Deshalb solltest Du hier auf jeden Fall verschiedene Angebote vergleichen. Dabei gibt es auf unterschiedliche Dinge zu achten. Die wichtigsten Punkte sind hier die folgenden Fragen:

Welche weiteren Risiken sind abgesichert?

Um eine steuerliche Berücksichtigung zu ermöglichen und Dein Unternehmen wirklich umfassend abzusichern, sind weitere Absicherungen notwendig. Damit diese möglichst unkompliziert in Kombination mit Deiner Betriebsausfallversicherung abgeschlossen werden können, solltest Du auf jeden Fall vergleichen, welche Kombinationen die einzelnen Versicherer anbieten und wie sich dabei deine Versicherungsbeiträge verändern.

Wie lang ist die vertraglich vereinbarte Karenzzeit

Als Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum, in dem Du oder die abgesicherte Person zwar bereits erkrankt ist, für die aber noch keine Leistung gewährt wird. Diese beträgt in den meisten Fällen 14 Tage. Das bedeutet im Klartext, dass Du für die ersten 14 Tage einer Erkrankung oder einer Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall keine Leistungen erhältst. Gleiches trifft auf die ersten 14 Tage einer behördlich angeordneten Quarantäne zu.

Eine Versicherung ohne Karenzzeit ist natürlich deutlich teurer in der Versicherungsprämie als eine entsprechende Absicherung mit Karenzzeit. Dafür solltest Du hierbei aber auch bedenken, dass eine vorübergehende Erkrankung mehrfach im Jahr auftreten kann. Nur wenn Du über ausreichend Rücklagen verfügst und in der Lage bist, nach einer kurzen Erkrankung neue Rücklagen zu schaffen, solltest Du auf eine Versicherung mit Karenzzeit zurückgreifen.

Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Haftzeit?

Als Haftzeit bezeichnet man den Zeitraum, für den die Versicherung leistet. In den meisten Fällen beträgt die Haftzeit 1 Jahr. Das bedeutet, dass Deine Betriebsausfallversicherung nach einem Jahr durchgehender Leistung keine weiteren Leistungen mehr gewähren wird.

Es gibt Versicherungslösungen, die mit einer längeren Haftzeit daherkommen. Hier gilt es zwischen den durch eine verlängerte Haftzeit entstehenden höheren Kosten und den Vorteilen einer verlängerten Haftzeit abzuwägen.

Bist Du von irgendwelchen Ausschlüssen oder Einschränkungen betroffen?

Hier gilt es zu prüfen, welche Ausschlüsse und Einschränkungen die jeweiligen Versicherer in ihren Policen anbieten. Ein Vergleich ist für einen Laien in diesem Bereich leider oftmals sehr kompliziert. Aus diesem Grund empfehlen wir die Beratung durch einen Versicherungsfachmann, der komplett unabhängig arbeitet und Dir so die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungsangebote aufzeigen kann.

Wir stehen Dir bei der Suche nach der richtigen Versicherung zur Seite

Du bist auf der Suche nach der richtigen Betriebsausfallversicherung für Dein Unternehmen? Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht Dir dabei gern unterstützend zur Seite und hilft Dir, die Versicherungslösung zu finden, die perfekt zu Deinen Bedürfnissen passt. Nutze gleich die Gelegenheit, einen Termin für eine Beratung im persönlichen Gespräch vor Ort oder im Rahmen eines Video-Beratungstermins zu vereinbaren.

Kontaktiert uns einfach, nichts ist schlimmer als NICHTS zu TUN!
Die beste Betriebsausfallversicherung finden
Unsere Experten beraten Sie gerne!
Kontakt aufnehmen

Versicherungsmakler Vermietrechtsschutz