Dienstunfähigkeitsversicherung – eine der wichtigsten Absicherungen für Beamte

Dienstunfähigkeitsversicherung – eine der wichtigsten Absicherungen für Beamte

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen im Leben eines Beamten – zumal es eine Art der Absicherung ist, die nur ein Beamter benötigt. Das Beamtenverhältnis selbst gilt als eine der wohl erstrebenswertesten Anstellungsarten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Das hat eine ganze Reihe von Hintergründen. Einer ist sicherlich der Umstand, dass eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit genau das meint – einen sicheren Job bzw. eine Versorgung finanzieller Natur auf Lebenszeit.

Zumindest dann, wenn alles nach Plan läuft. Denn auch wenn das Beamtenverhältnis als sehr sicherer Beruf gilt – es gibt Situationen, in denen das Beamtenverhältnis auch seine negativen Seiten entfaltet. Je nachdem, in welchem Bereich du als Beamter im Einsatz bist, sind die Vorteile des Beamtentums auch unterschiedlich gestaltet. Die meisten Beamten kommen in den Genuss der Beihilfe. In diesem Fall brauchst du ergänzend nur eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Natürlich stehen wir dir auch hier bei der Suche nach dem für dich passenden Versicherungsschutz zur Verfügung.

Andere Beamte haben Anspruch auf die sogenannte Heilfürsorge. Dieser Anspruch besteht in aller Regel für solche Beamte, die ihr Leben und ihre Gesundheit in besonderem Maß im Dienst für die Allgemeinheit aufs Spiel setzen.

Problematisch ist für Beamte dabei nicht die Frage nach der Gesundheitsversorgung im Fall einer Erkrankung oder einer Verletzung. Viel komplizierter kann es werden, wenn deine Verletzung oder deine Erkrankung zu einer langwierigen Geschichte wird. Solange du als Beamter auf Dauer Deinen Dienst verrichten kannst, ist das Beamtenverhältnis tatsächlich eine der mit Abstand sichersten Beschäftigungsarten überhaupt.

Doch wenn einmal die Situation eintritt, dass du aufgrund eines Unfalls im privaten Bereich oder aufgrund einer Erkrankung dauerhaft dienstunfähig wirst, fangen in vielen Fällen die Probleme erst an. Denn dann kann sich die finanzielle Absicherung mit einem Mal nicht mehr als so sicher darstellen. Gerade in einem solchen Fall – wenn du also sowieso arbeitsunfähig bist und körperlich oder psychisch angeschlagen bist, kann das besonders schwierig werden. Denn im schlimmsten Fall stehst du ohne Arbeit und ohne zusätzliche Absicherung da.

Damit genau dieses Schicksal dich nicht ereilen kann, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung. Im folgenden Artikel stellen wir dir einmal kurz die Dienstunfähigkeitsversicherung vor. Dabei zeigen wir dir, warum diese Absicherung so wichtig ist, was genau du von dieser Versicherung hast und wann diese greift. Auch die Frage, was dir diese Absicherung bieten kann, beantworten wir die in der Folge.

Wann ist man dienstunfähig?

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Nice to know

Du willst dir schon mal einen Überblick über interessante Versicherungslösungen im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung verschaffen? Kein Problem! Mit unserem Tarifrechner hast du die Möglichkeit, die Angebote der verschiedenen Versicherer einmal miteinander zu vergleichen. Dabei kann die Höhe der Versicherungsbeiträge allerdings nur ein Entscheidungsfaktor sein. Wichtig sollten für dich auch die tatsächlichen Leistungen und natürlich die kleinen versteckten Sonderklauseln sein.

Du bist auf der Suche nach der richtigen Dienstunfähigkeitsversicherung für dich? Gern steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt an dieser Stelle beratend zur Seite und hilft dir, genau die Absicherung zu finden, die zu dir und deinen Bedürfnissen passt.

Was genau ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung eigentlich?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte das, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen anderweitigen Arbeitnehmer ist. Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift dann, wenn du aufgrund einer dauerhaften Dienstunfähigkeit von deinem Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wirst. Im schlimmsten Fall kannst du – wenn du noch nicht Beamter auf Lebenszeit bist – sogar sämtliche Ansprüche verlieren und bist plötzlich arbeitslos, arbeitsunfähig und ohne Einkünfte.

Gerade in diesem Fall ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich, wenn du deinen Lebensunterhalt zumindest einigermaßen außerhalb von Hartz-IV-Regelsätzen bestreiten können möchtest. Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört in die Reihe der Risikoabsicherungen und sollte im Rahmen eines guten Vorsorgepaketes auf jeden Fall zu deinem Versicherungspaket gehören.

Wann ist man dienstunfähig?

Tatsächlich gibt es zwei Arten der Dienstunfähigkeit. Hier spricht man allgemeinen von:

  • Der sogenannten echten Dienstunfähigkeit
  • Der Dienstunfähigkeit dem Grunde nach

 

Für eine echte Dienstunfähigkeit muss klar sein, dass du als Beamter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, deinen Dienst zu verrichten. Das kann verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise kann ein Unfall in der Freizeit dazu führen, dass du ein so schweres und dauerhaftes Gebrechen davonträgst, dass eine Heilung zumindest unwahrscheinlich ist. Wenn das Gebrechen dich dann an der Ausführung deines Dienstes hindert, liegt ein Fall von Dienstunfähigkeit vor.

Auch eine schwere Erkrankung kann eine Ursache für eine echte Dienstunfähigkeit sein. Ob eine solche vorliegt, entscheidet ein Amtsarzt. Der Dienstherr hat dann die Möglichkeit, basierend auf dem Gutachten des Amtsarztes, die nächsten Schritte im Fall einer Dienstunfähigkeit einzuleiten.

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Schon gewusst?

Wer sich selbst für dienstunfähig erklären lassen möchte, muss auch damit den Amtsarzt aufsuchen. Ein Attest oder ein Gutachten von einem Hausarzt oder einem Spezialisten hat in Bezug auf die Fragen nach einer möglichen Dienstunfähigkeit keinerlei rechtliche Bedeutung.

Eine Dienstunfähigkeit dem Grund nach – also eine angenommene Dienstunfähigkeit auf Dauer – kann auch unter weitaus weniger schlimmen Umständen zustandekommen. Hier reicht schon eine Erkrankung, die dich für einen längeren Zeitraum komplett außer Gefecht setzt.

Der Amtsarzt kann dich als Beamten auch für dienstunfähig erklären bzw. dein Dienstherr kann dich auch als dienstunfähig ansehen, wenn du in den letzten sechs Monaten mehr als drei Monate aufgrund von Krankheit keinen Dienst geleistet hast. Darüber hinaus darf keine Aussicht darauf bestehen, dass im Verlauf der nächsten sechs Monate die Dienstfähigkeit zur Gänze wiederkehrt.

Die Teildienstunfähigkeit – ein Punkt, den du kennen solltest

Du kannst noch mindestens 50 Prozent deines Dienstes verrichten? Dann musst du dich mit einer Dienstunfähigkeit nicht abfinden. Für solche Fälle gibt es die Teildienstfähigkeit oder eben im Umkehrschluss die Teildienstunfähigkeit.

Damit eine solche angenommen werden kann, müssen zwei Kriterien auf jeden Fall erfüllt sein:

  • Du kannst als Beamter mindestens die Hälfte deiner regelmäßigen Arbeitszeit im Büro – oder bei entsprechenden Möglichkeiten auch im Homeoffice – verbringen.
  • Du kannst, obwohl du deine originären Tätigkeiten nicht mehr ausführen kannst, eine geringwertigere Tätigkeit oder ein anderes Amt übernehmen.

 

Wie alles im Beamtenverhältnis ist auch die Teildienstunfähigkeit gesetzlich geregelt. Für Bundesbeamte finden sich die Regelungen in § 45 BBG. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass eine Versetzung auf eine Position mit geringwertigeren Tätigkeiten der Zustimmung des Beamten bedarf. Hier darf der Dienstherr nicht ohne vorherige Rücksprache und Zustimmung deinerseits eine einseitige Entscheidung treffen.

Zu den Bundesbeamten zählen zum Beispiel Beamte der:

  • Bundespolizei
  • Bundeswehr
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Bundestagsverwaltung

 

Diese kleine Liste ist natürlich nicht abschießend. Für Landesbeamte greift die Rechtsgrundlage aus § 27 Beamtenstatusgesetz. Als Landesbeamte tätig sind in der Regel Beamte der:

  • Polizei
  • Landesverwaltung
  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung

Unterschied Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit betreffen zwei vollkommen unterschiedliche Personengruppen. Eine Dienstunfähigkeit kann nur bei einem Beamten vorliegen. Eine Berufsunfähigkeit hingegen bei allen anderen Berufsgruppen.

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Schon gewusst?

Auch im öffentlichen Dienst selbst gibt es diese Unterscheidung. Ein tariflich Beschäftigter im öffentlichen Dienst kann berufsunfähig werden und sollte sich daher über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Der Beamte im selben Büro mit denselben Tätigkeiten nur eben einem anderen Status hingegen fällt unter die gesetzlichen Regelungen zu Dienstunfähigkeit.

Tatsächlich gibt es hier einige wichtige Unterschiede. Da wäre beispielsweise der Umstand, dass jeder Beamter, der bereits einen Anspruch auf Ruhegehalt erworben hat, mit einer Dienstunfähigkeit in den vorgezogenen Ruhestand geschickt werden kann. Ein Angestellter hingegen, der berufsunfähig wird, hat damit noch lange keinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Denn für eine Erwerbsminderungsrente muss feststehen, dass du nicht mehr in der Lage bist, für mindestens drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachzugehen.

Diese drei Stunden müssen noch nicht einmal zusammenhängend abgeleistet werden. Wer berufsunfähig wird, hat erst einmal keinerlei Anspruch auf eine Leistung von seinem Arbeitgeber, seinem Dienstherrn oder vonseiten des Staates. Wer dienstunfähig wird und bereits Ansprüche auf ein Ruhegehalt erworben hat, wird mit sehr stark eingekürzten Bezügen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt.

Dafür reicht beim Beamten übrigens das Gutachten des Amtsarztes – oder einfach der Umstand, dass du innerhalb der letzten sechs Monate mindestens drei Monate krank warst und eine vollständige Wiederherstellung innerhalb der nächsten sechs Monate fraglich ist.

Um eine Berufsunfähigkeit festzustellen, ist ein medizinischer Nachweis über die Einschränkungen gesundheitlicher Natur bei der Ausübung deines Berufs notwendig.

Tatsächlich kann in einigen wenigen Fällen die Zielgruppe einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung auch denselben Personenkreis betreffen. Dann nämlich, wenn eine Anstellung als tariflich Beschäftigter notwendig ist, um später verbeamtet werden zu können. Vor allem im Lehrerberuf ist es oft so, dass Referendare als Angestellte unterwegs sind und erst nach bestandenem Referendariat eine Verbeamtung erfolgt.

Für solche Fälle macht es Sinn, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. In dieser Absicherung werden quasi beide Fallsituationen abgesichert. Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt hilft dir gern dabei, die richtige Versicherungslösung für deinen Bedarf zu finden.

Welche Folgen bringt eine Dienstunfähigkeit mit sich?

Kommt es tatsächlich zu einer Dienstunfähigkeit, kann das unterschiedliche Folgen haben. Wichtig für den weiteren Ablauf ist zum Beispiel der aktuelle Beamtenstatus, den du gerade innehast. Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Während einer klassischen Beamtenlaufbahn gibt es drei verschiedene Varianten des Beamtenstatus. Da wäre:

  • Der Beamte auf Widerruf
  • Der Beamte zur Probe
  • Der Beamte auf Lebenszeit

 

Bei Beamten auf Widerruf handelt es sich in aller Regel um Beamte in der Ausbildung. Das können Lehrer im Referendariat sein. Aber auch Auszubildende im Beamtenverhältnis im mittleren, gehobenen oder höheren Dienst bei einer Stadtverwaltung oder einem anderen Dienstherrn, der seine Mitarbeiter verbeamtet. Diese Beamtenanwärter müssen die klassische Laufbahnausbildung durchlaufen und am Ende mit Ablegung der Laufbahnprüfung die Grundlage für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis zur Probe legen.

Beamter zur Probe ist der frisch ernannte Beamte – sei es als „Quereinsteiger“ oder eben als Beamter, der gerade aus der Probezeit kommt. Ist die Probezeit abgeschlossen, wird die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgesprochen. In der Regel dauert die Probezeit bis zu drei Jahre. Diese kann bei entsprechend guten Leistungen verkürzt – aber im Gegenzug bei hohen Fehlzeiten und schwer einschätzbaren Leistungen auch verlängert werden.

Liegt eine echte oder eine anzunehmende Dienstunfähigkeit auf Dauer vor, wird dein Dienstherr dich in der Regel aus dem aktiven Dienst empfehlen. An dieser Stelle wird es wichtig, welchen Status du aktuell innehast – und ganz generell wird hier auch die Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar.

Warum macht es einen großen Unterschied, welchen Beamtenstatus du hast?

Der Beamtenstatus entscheidet im Moment einer dauerhaften Dienstunfähigkeit über deinen weiteren Werdegang. Bist du bereits Beamter auf Lebenszeit und hast bereits Zeiten für ein Ruhegehalt abgeleistet, wirst du in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und beziehst ein Ruhegehalt.

Wesentlich härter trifft es in einer solchen Situation Beamte zur Probe und Beamte auf Widerruf. Beide haben aufgrund ihrer relativ kurzen Zugehörigkeit zu ihrem Dienstherrn noch keine Ansprüche auf Leistungen vonseiten des Dienstherrn. Hier wird in aller Regel eine Entlassung aus dem Beamtendienst erfolgen und parallel dazu eine Nachversicherung bei der Renten- und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit wirst du rein rechtlich erst einmal so gestellt, als wärst du die letzten Jahre nicht im öffentlichen Dienst bzw. im Beamtenverhältnis beschäftigt gewesen. Während also der Beamte auf Lebenszeit noch immer zumindest ein geringes monatliches Einkommen bezieht, stehst du als Beamter auf Widerruf oder als Beamter zur Probe in einer solchen Situation ziemlich alleingelassen da.

Warum ist die Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Jeder Mensch hat Träume, Ideen und Wünsche, die eigene Zukunft betreffend. Wenn man an den Ruhestand denkt, dann sehen sich die meisten Männer selbst mit einem leicht grau melierten Bart den Enkelkindern das Leben erklärend auf der Terrasse sitzen und das Leben genießen. Andere möchten im Alter gern auf Reisen gehen und möglichst die ganze Welt erkunden.

Wieder andere träumen von einem eigenen Boot, einem besonderen Auto, dem Motorrad, das du schon immer haben wolltest oder von anderen eher extravaganten Möglichkeiten, den Lebensabend zu genießen und das in den Jahren der Berufstätigkeit hart erarbeitete Geld auszugeben.

Tatsächlich hat der Beamte, der das Regelrentenalter erreicht und in den regulären Ruhestand versetzt wird, auch ein deutlich höheres Einkommen als der Rentner aus der freien Wirtschaft, der die gleiche Anzahl an Jahren gearbeitet und womöglich das gleiche Gehalt verdient hat. Das hat einen einfachen Hintergrund.

Das Ruhegehalt eines Beamten wird unter anderem nach seinem bisherigen Gehalt bemessen. Die Rente eines tariflich Beschäftigten hingegen muss er sich über Rentenpunkte verdienen. Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto höher auch die Rentenpunkte. Das Problem dabei: Während sich die Rente aus den Einkünften des gesamten Berufslebens zusammenrechnet, wird für die Pensionshöhe nur das aktuelle Amt bzw. die aktuelle Besoldung herangezogen.

Nice to know – so errechnet sich der Pensionsanspruch

Das klingt ja alles für den Beamten erst einmal sehr positiv – doch stellt sich natürlich die Frage, wie man die Pension oder das Ruhegehalt nun tatsächlich berechnet. Auch hierfür gibt es natürlich eine Rechtsgrundlage. Die Berechnung des Ruhegehalts wird in § 5 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz. Hier wird festgelegt, dass für die Berechnung des Ruhegehalts 99,01 Prozent des letzten Bruttogehalts herangezogen werden müssen.

Wichtig ist an dieser Stelle, dass der Gesetzgeber dafür gesorgt hat, dass es nicht mehr möglich ist, Beamten auf dem Weg zur Pension noch schnell eine Gehalts- und damit eine Pensionserhöhung zuzuschustern. Denn wenn der Beamte beim Eintritt in Ruhestand nicht im Einstiegsamt seiner Laufbahn war, sondern ein Beförderungsamt innehatte, greift das Gehalt als Rechengröße, dass er zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Pensionierung erzielt hat. So sollen Beförderungen in den letzten Monaten vor der Pensionierung zum Zweck der Pensionsanhebung vermieden werden.

Die 99,01 Prozent des ruhegehaltfähigen Einkommens ergeben also den Ausgangspunkt für die Berechnung des Ruhegehalts. Ein Beamter, der das Regelrentenalter erreicht, hat in aller Regel 40 oder mehr Dienstjahre geleistet. Für die konkrete Berechnung des Pensionsanspruchs werden pro abgeleistetem Jahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge zusammenaddiert. Der Maximalsatz beträgt 71,75 Prozent.

Das bedeutet, wer 40 Dienstjahre voll hat, erhält den Maximalwert. Es gibt allerdings auch noch mögliche Abzugsbeträge. So werden jeweils 3,6 Prozent abgezogen, wenn du vor Vollendung es 65. Lebensjahres in den Ruhestand gehst. Gleiches gilt, wenn du vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Pension gehst. Weitere 3,6 Prozent werden abgezogen, wenn du wegen einer Dienstunfähigkeit, die nicht auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wirst. Insgesamt dürfen maximal 10,8 Prozent von den erworbenen Ruhegehaltansprüche gekürzt werden.

Das Problem bei einer Dienstunfähigkeit liegt damit eigentlich schon auf der Hand. Hier hast du nicht nur 10,8 Prozent Abzug – du hast auch noch eine relativ geringe Summe von erworbenen Dienstjahren und damit keinen allzu großen Leistungsanspruch.

So sehen die Minimalbeträge im vorgezogenen Ruhegehalt aus

Vom Grundsatz her würde das bedeuten, dass du mit 15 geleisteten Dienstjahren gerade einmal einen Anspruch in Höhe von 17,94 Prozent deiner letzten ruhegehaltfähigen Bezüge hättest. Von dieser Summe wären dann noch einmal 10,8 Prozent abzuziehen. Das sind natürlich Summen, mit denen niemand ein menschenwürdiges Dasein führen kann.

Um hier zumindest für ein einigermaßen bedarfsdeckendes Einkommen zu sorgen, hat der Gesetzgeber für Beamte, die in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, Minimaleinkünfte vorgesehen. So muss das gezahlte Ruhegehalt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe betragen.

Alternativ ist zu prüfen, wie hoch 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 sind. Diese werden dann um einen Fixbetrag von 30,68 Euro ergänzt. Die höheren der beiden Beträge muss der Dienstherr dann als Ruhegehalt auszahlen, wenn du in den vorgezogenen Ruhestand versetzt wirst und die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Wege- oder Arbeitsunfall hervorgerufen wurde.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung schafft finanzielle Sicherheit – vor allem in jungen Jahren

Damit ist die Frage nach dem Grund für die Wichtigkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schnell erklärt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schafft finanzielle Sicherheit – und die bringt dir die Sicherheit, dass du auch im Fall einer Dienstunfähigkeit in jüngeren Jahren deinen Lebensstil durchaus beibehalten kannst.

Vor allem in ganz jungen Jahren – wenn du als Beamter auf Widerruf oder als Beamter zur Probe tätig bist – ist die Dienstunfähigkeitsversicherung die einzige Versicherung, aus der du im Fall einer Dienstunfähigkeit schon in so jungen Jahren eine Leistung erhältst

Die Ursache einer Dienstunfähigkeit ist extrem wichtig

Vor allem in den ersten Arbeitsjahren. Denn wird ein Beamter auf Widerruf oder ein Beamter zur Probe aufgrund eines Arbeitsunfalls dienstunfähig, dann werden auch diese beiden Personengruppen in den vorgezogenen Ruhestand versetzt.

Der Anspruch auf ein Ruhegehalt errechnet sich in diesen Fällen dann wiederum so, dass 35 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Besoldung zur Verfügung stehen oder 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A4. Je nachdem, welche dieser beiden Varianten unter dem Strich höher ist, wird danach dann eben die Auszahlung vorgenommen.

Wie setzen sich die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung zusammen?

Du möchtest einen umfangreichen Schutz bei Dienstunfähigkeit, dafür aber möglichst wenig Geld bezahlen? Gern zeigen wir dir hier ein paar einfache Fakten, auf die es zu achten gilt, wenn die Versicherung nicht zu teuer werden soll. Maßgeblich für die Höhe der Versicherungsbeiträge sind dabei letztlich mehrere Faktoren. Diese sind:

  • Das Eintrittsalter des Versicherten
  • Die geplante Laufzeit der Versicherung
  • Die Höhe der versicherten Rentenzahlungen
  • Die Berufsgruppe
  • Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen

 

Das Eintrittsalter kannst du nur so beeinflussen, indem du dir frühzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung zulegst. Den größten Einfluss nehmen kannst du in den Bereichen „geplante Laufzeit“ und „Höhe der versicherten Rentenzahlung“.

Gerade bei der Höhe der versicherten Rentenzahlung solltest du darauf achten, dass die versicherten Beträge auch wirklich ausreichen. Wie hoch deine Rentenansprüche aus einer solchen Police sein sollten, ist indes schwer zu sagen. Letztlich hängt die zu empfehlende Summe an Dienstunfähigkeitsrente auch von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Als Familienvater mit einem eigenen Haus, das gerade abbezahlt wird, muss die monatliche Rentenzahlung aus einer solchen Dienstunfähigkeitsversicherung natürlich deutlich höher ausfallen als für eine einzelne Person.

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Worin liegen die Vorteile einer Dienstanfängerpolice

Die Gefahren einer Dienstunfähigkeit gerade für Dienstanfänger wie Beamte auf Widerruf und Beamte zur Probe haben wir weiter oben schon näher beleuchtet. Im Endeffekt würdest du im Fall einer Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen werden.

In einem solchen Fall ist nicht nur kein Job mehr in Sicht – du hast ganz nebenbei noch mit deiner Erkrankung und der akuten Arbeitsunfähigkeit zu kämpfen. Hinzu kommt, dass auch kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, da du in den Jahren zuvor nicht in die ALG I Versicherung eingezahlt hast.

Du kannst dir also merken, dass die Absicherung für Beamte auf Widerruf und für Beamte zur Probe vonseiten deines Dienstherrn eher schwach gestaltet ist.

Parallel dazu darf man nicht vergessen, dass gerade im öffentlichen Dienst die Einstiegsgehälter für Beamte auf Widerruf vergleichsweise hoch sind. Wenn du also in dieser Phase deiner Karriere plötzlich dienstunfähig wirst, ist es wichtig, die teilweise erhebliche Lücke zwischen deinem Bedarf und dem tatsächlichen Einkommen schnell und effektiv mit der Rente aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen.

Das Problem dabei: Beamte auf Widerruf und in den meisten Fällen auch solche zur Probe erzielen aufgrund ihrer geringen Dienstzeit ein deutlich niedrigeres Einkommen als ein Beamter auf Lebenszeit. Daher können sich viele Auszubildende und Referendare eine große Dienstunfähigkeitsversicherung auf den ersten Blick gar nicht leisten.

Für genau diesen Personenkreis bieten manche Versicherer eine Dienstanfängerpolice an. Hier erhältst du für einen niedrigeren Beitrag als bei der normalen Dienstunfähigkeitspolice eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit, die dir im Fall der Fälle ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen soll. Erst mit dem Wechsel hin zum Beamten auf Lebenszeit endet der vergünstige Tarif.

Dennoch bleit ein Vorteil. Deine Dienstanfängerpolice läuft nicht einfach aus – du kannst sie vielmehr in eine klassische Dienstunfähigkeitsversicherung umwandeln. Das führt dann auch dazu, dass das Eintrittsalter dir erhalten bleibt und die daraus resultierenden niedrigeren Versicherungsbeiträge. Bei der Umwandlung von der Dienstanfängerpolice hin zur Dienstunfähigkeitsversicherung ist auch keine neue Untersuchung nach Vorerkrankungen erforderlich.

Damit hast du dir in den meisten Fällen schon mit dem Abschluss der Dienstanfängerpolice eine optimale Ausgangslage verschafft, um auch nach dem Ende der Ausbildung und der Probezeit noch vergleichsweise günstig eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu genießen.

Worauf solltest du beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt achten?

Wichtig ist bei der Auswahl der richtigen Versicherung nicht nur auf anfallenden Kosten zu achten. Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass deine vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente hoch genug ist, um im Fall der Fälle deinen Lebensstil möglichst aufrechterhalten zu können.

Darüber hinaus solltest du auf die folgenden Faktoren achten:

  • Bietet der Versicherer eine Beitragsdynamik an?
  • Ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag enthalten?
  • Bietet der Versicherer dir eine Nachversicherungsgarantie an?
  • Die Vertragslaufzeit sollte ausreichend lang gestaltet sein
  • Auch individuelle Zahlpausen sollten im Vertrag verankert werden

 

Die echte DU-Klausel beispielsweise gibt dir die Garantie, dass der Versicherer sich bei der Entscheidung, ob wirklich eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, allein an der Entscheidung deines Dienstherrn orientiert. Ohne diese Klausel kann es dir passieren, dass dein Versicherer deine Dienstunfähigkeit selbst noch einmal prüfen will.

Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es dir im Fall einer Veränderung deiner Verhältnisse – beispielsweise bei der Geburt eines Kindes oder im Fall einer Hochzeit – die Versicherungssumme zu erhöhen. Natürlich ohne dass dabei eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt. Die Anpassung der Beiträge erfolgt dann ausschließlich aufgrund der steigenden Versicherungssumme.

Die Dynamik lässt die BU-Rente jährlich etwas steigen. Dadurch werden Inflationseffekte aufgefangen.

Die passende Dienstunfähigkeitsversicherung finden – wir unterstützen dich gern!

Der Markt an Dienstunfähigkeitsversicherungen ist – wie bei vielen anderen Versicherungslösungen auch – riesig. Da ist es gar nicht so einfach, wirklich das Produkt zu finden, dass am besten zu dir passt. Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht dir dabei gern hilfreich zur Seite. So finden wir gemeinsam nicht nur den Tarif, der von den Leistungen her am besten in dein Leben passt – gleichzeitig nehmen wir gemeinsam die Versicherungsbeiträge unter die Lupe und suchen dir genau den Tarif raus, der dich finanziell auch nicht überfordert.

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