Familienhaftpflicht – Absicherung für die ganze Familie

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Familienhaftpflicht kannst du Partner und Kinder absichern.
  • Viele Versicherer zahlen auch wenn keine rechtliche, aber eine moralische Verpflichtung besteht.
  • Dank des passiven Rechtsschutzes in dieser Versicherung sparst du dir schlaflose Nächte mit dem Grübeln über die Schuldfrage.

Familienhaftpflicht – Absicherung für die ganze Familie

Was ist die Familienhaftpflichtversicherung überhaupt?

Bei der Familienhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine klassische Haftpflichtversicherung, die für die ganze Familie und andere Personen im Haushalt abgeschlossen werden kann. Wer alles von der Haftpflichtversicherung im Familienstil profitiert, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Auf jeden Fall ist das aber ein Faktor, den du bei der Auswahl der richtigen Absicherung im Blick behalten solltest.

Was ist die Familienhaftpflichtversicherung überhaupt?

Das leistet die Familienhaftpflicht für dich

Als klassisches Privathaftpflichtversicherung trägt die Familienhaftpflicht die Kosten, die aus einem von dir verursachten:

  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden

 

entstehen. Zusätzlich beinhaltet jede Haftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz. Die Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt im Bereich der privaten Absicherungen. Denn ein Unfall kann schnell mal passieren – mit den Folgen eines solchen Unfalls können Sie sich aber ein Leben lang finanziell belasten.

Denn während man bei Sachschäden oft eher an „Kleinigkeiten“ wie die Fensterscheibe der Nachbarn denkt, können vor allem schwere Personenschaden schnell zu Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich und im schlimmsten Fall sogar zu einem Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen führen. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber und Versicherungen, die zusätzliche Kosten durch einen Personenschaden ihres Versicherten oder ihres Arbeitnehmers haben, diese oft auch im Rahmen der Kostenersatzpflicht von dir zurückfordern.

Ist die geschädigte Person womöglich komplett berufs- oder erwerbsunfähig und muss zur Aufstockung des Einkommens auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld zurückgegriffen werden, wird der jeweilige Sozialleistungsträger dir alle halben Jahre die an die geschädigte Person gezahlten Leistungen in Rechnung stellen. In solchen Fällen haften die Verursacher eines Schadens mit ihrem vollen Vermögen.

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Auch auf dem Fahrrad bestens abgesichert

Ein interessanter Zusatz vieler Versicherer ist die Absicherung für Fahrradfahrer durch die private Haftpflichtversicherung. Denn wer am Straßenverkehr teilnimmt, läuft immer auch Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden. Wenn du also als Radfahrer einen anderen schädigst, trägt dein Versicherer auch die hieraus entstandenen Schäden für dich.

Ergänzen lässt sich diese Absicherung durch die private Hausratversicherung und die Fahrradversicherungen verschiedener Anbieter.

Der passive Rechtsschutz – ein wichtiger Faktor

Ein wichtiger Faktor in jeder Haftpflichtversicherung ist der passive Rechtsschutz. Dieser ist Bestandteil der Prüflogik der jeweiligen Versicherung. Denn als Erstes musst du den Schaden melden. Dann prüft die Versicherung, ob hier überhaupt ein Fall vorliegt, in dem du für den Schaden in die Haftung genommen werden kannst.

Kommt dein Versicherer zu dem Schluss, dass du gar nicht in Haftung genommen werden kannst, wird er die Forderung des Geschädigten zurückweisen. Gerade in der Familienversicherung kann es schnell passieren, dass Forderungen gegen dich gestellt werden, die rein rechtlich betrachtet gar nicht bestehen. Denn das alte Sprichwort „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nur bedingt. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, einen Partner an deiner Seite zu wissen, der ungerechtfertigte Forderungen zurückweist. Notfalls verteidigt deine Versicherung ihre Rechtssicht auch vor Gericht.

Hast du keine Familienhaftpflicht, musst du letztlich in jedem Fall selbst abwägen, ob eine Forderung eines Geschädigten aus deiner Sicht gerechtfertigt ist oder nicht. Weißt du eigenständig eine Forderung zurück und derjenige, der die Forderung gestellt hat, bekommt vor Gericht recht zugesprochen, kann das sehr teuer werden.

Denn in diesem Fall musst du nicht nur den Schadensersatz, sondern auch die vollen Gerichtskosten tragen. Ein Umstand, der die meisten Menschen ohne Haftpflichtversicherung dazu veranlasst, Forderungen einfach so weit wie möglich direkt nachzukommen. Damit bietet der passive Rechtsschutz auch einen umfassenden Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen gegen dich.

Manchmal ist eine Haftpflichtversicherung sogar Pflicht

Es gibt Regionen wie Südtirol und andere Bereiche in Italien, in denen du als Skifahrer verpflichtet bist, eine gültige Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Andernfalls darfst du die Pisten im Winter nicht unsicher machen. Gern hilft dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt dabei, die für dich und deine Anforderungen passende Familienhaftpflichtversicherung zu finden.

Wer ist in einer Familienhaftpflichtversicherung eigentlich abgesichert?

Der wichtigste Faktor in der Familienhaftpflicht ist der Vorteil, dass hier deine ganze Familie abgesichert wird. Dabei geht die Absicherung weit über das hinaus, was man sich im ersten Moment oft vorstellt. In der Familienhaftpflicht mit abgesichert sind:

  • Der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder einfach nur Lebensgefährte oder Lebensgefährtin, soweit ihr in einem Haushalt lebt.
  • Leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers
  • Enkelkinder, soweit sie im selben Haushalt leben
  • Schwiegereltern, Großeltern und Geschwister, soweit sie mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben.
  • Minderjährige nicht verwandte Kinder, die nur vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, aber keine eigene Versicherung haben. Das sind zum Beispiel:
    • Austauschschüler
    • Au-pair
    • Der Versicherungsschutz ist hier meist auf ein Jahr begrenzt
  • Volljährige und unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers, die körperlich oder geistig behindert Kinder und deshalb in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung leben. Hier gilt der Schutz zumeist ohne zeitliche Beschränkung.

 

Je nach Versicherer können auch weitere Personen mit abgesichert sein. So kann die Familienhaftpflichtversicherung beispielsweise auch für Kinder gelten, die als Übernachtungsgäste deiner eigenen Kinder in deinem Haushalt sind. Selbst Dritte, die dir bei Arbeiten am Haus oder beim Umzug helfen und im Rahmen dieser Hilfeleistung bei anderen einen Schaden verursachen, können über diese Versicherung abgesichert sein.

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Gut zu wissen – was passiert, wenn das Kind Deliktunfähig ist?

Als deliktunfähig wird ein Kind dann betrachtet, wenn die Tragweite der eigenen Taten noch nicht überblicken kann. In der Regel wird das für Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres und im Straßenverkehr für Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres angenommen.

Ist ein Kind deliktunfähig, haftet das Kind nicht für verursachte Schäden. Das ist natürlich kein Freifahrtschein – schließlich gibt es noch die elterliche Aufsichtspflicht. Im Rahmen der Prüfung eines Schadensfalls durch ein Kind wird deine Versicherung als Erstes die Deliktfähigkeit des Kindes prüfen. Ist das Kind nicht deliktfähig, ist zu prüfen, ob du deiner Aufsichtspflicht nachgekommen bist.

Dabei gilt, dass vor allem ältere Kinder nicht rund um die Uhr überwacht werden müssen. Stellt der Versicherer im Einzelfall fest, dass die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, das Kind aber deliktsunfähig ist, dann haftet niemand für den entstandenen Schaden. Das kann bedeuten, dass der Geschädigte die Kosten für den entstandenen Schaden letztlich selbst tragen muss, weil es niemanden gibt, der für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.

Das wiederum kann zu erheblichen Spannungen in der Nachbarschaft führen, wenn deine Kinder beispielsweise das Auto eines Nachbarn angekratzt haben, dein Versicherer aber weder eine Deliktfähigkeit des Kindes noch eine Verletzung deiner Aufsichtspflicht feststellen konnte. Für genau solche Fälle bieten viele Versicherer auch die Möglichkeit, Schäden abzusichern, die durch nicht deliktfähige Kinder verursacht wurden. Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist dann das Vorliegen eines berechtigten Interesses der Eltern an der Regulierung des Schadens – zum Beispiel um eben den Frieden in der Nachbarschaft zu waren.

Sonderfall Computer – wie sieht es hier mit der Aufsichtspflicht aus?

Die Digitalisierung ist nicht aufzuhalten und unsere Kinder werden heute bereits mit der digitalen Welt groß. Das hat auch zur Folge, dass viele Kinder und Jugendliche eine Menge Zeit am Computer verbringen. Themen wie illegales Filesharing oder das Streamen illegal bereitgestellter Filme kann im Fall einer Abmahnung durchaus teuer werden. Bleibt die Frage, ob Eltern hier haften müssen, wenn ihre Kinder eine entsprechende Tat begangen haben.

Eine Pflicht zur Haftung besteht bei den Eltern nicht, wenn das Kind hinreichend über die Regeln zur Internetbenutzung aufgeklärt wurde. Das Problem dabei: Du musst beweisen können, dass du dein Kind über die wichtigsten Regeln informiert hast. Damit das im Zweifelsfall möglich ist, solltest du alle Regeln, die in deinem Haushalt im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets gelten, schriftlich festhalten und von dem Kind unterschreiben lassen.

Wichtig ist dabei allerdings, dass du im Fall von konkreten Hinweisen auf Verstöße sofort tätig werden musst. Denn dann ist eine aktive Überwachung des Kindes am Computer notwendig. Hat es also schon einmal eine Abmahnung gegeben, die zurückgewiesen werden konnte, wird das bei einer zweiten Abmahnung aus demselben Grund nicht mehr möglich sein, da sich die Schärfe der Aufsichtspflicht dann deutlich erhöht hat.

Wie lange ist ein Kind eigentlich über die Familienhaftpflichtversicherung abgesichert?

Unverheiratete und minderjährige Kinder sind natürlich in der Familienhaftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, die unverheiratet sind und noch im elterlichen Haushalt leben soweit sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Auch im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Dein Kind hat die Schule abgeschlossen und wartet jetzt auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz? Auch in dieser Phase kann der Versicherungsschutz weiterhin gegeben sein – bei volljährigen Kindern oftmals auf die Dauer von einem Kalenderjahr begrenzt. Selbst die Ausübung eines Mini- oder Nebenjobs ist hier oft unschädlich für die Versicherungszugehörigkeit des Kindes.

Selbst in Fällen, in denen das Kind bereits ausgezogen ist, gibt es Konstellationen, in denen eine Mitversicherung in der Familienhaftpflichtversicherung der Eltern nach wie vor möglich ist. Bei Kindern in einem eigenen Haushalt muss allerdings eine der folgenden Voraussetzungen greifen:

  • Das Kind ist noch in einer Schulausbildung.
  • Das Kind absolviert ein Studium oder eine berufliche Erstausbildung.
  • Die Schul- oder Erstausbildung ist zwar abgeschlossen, es wurde aber noch keine Folgeausbildung begonnen – in diesen Fällen greift ein Versicherungsschutz maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. für ein Jahr.
  • Dein Kind nimmt an einem Work-and-Travel-Programm teil oder arbeitet als Au-pair. In diesen beiden Fällen gilt der Versicherungsschutz weltweit und für maximal 2 Jahre. Wichtig ist, dass der Aufenthalt vor, während oder unmittelbar nach der Erstausbildung stattfindet.
  • Dein Kind leistet ein Freiwilliges Soziales Jahr oder leistet freiwilligen Wehrdienst.

Wohnt das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt, ist verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und/oder übt einen eigenen Beruf aus, wird es Zeit für eine eigene Privathaftpflichtversicherung.

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In diesen Fällen brauchst du auf jeden Fall eine Familienhaftpflicht

Man könnte meinen, dass eine Familienhaftpflichtversicherung nur gebraucht wird, wenn Partner und Kinder vorhanden sind. Tatsächlich sollte in diesem Fall definitiv eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Doch auch Alleinerziehende und unverheiratete Paare haben eine Menge von einer solchen Absicherung.

Generell gilt das eine Familienhaftpflicht immer dann abgeschlossen werden sollte, wenn mehr als nur eine Person über diese Versicherungslösung abgesichert werden soll.

Worauf gilt es bei der Familienhaftpflichtversicherung zu achten?

Eine Haftpflichtversicherung sollte grundsätzlich rund um die Uhr und weltweit gelten. Dazu ist es immer sehr nützlich, wenn auch die Schäden von nicht deliktfähigen Kindern übernommen werden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht. Ein solches besteht dann, wenn eine Nichtübernahme der Kosten zu ernsthaften und dauerhaften Problemen mit Menschen aus Ihrem unmittelbaren Umfeld führen kann.

Das kann die Nachbarin sein, deren Scheibe dein Kind beim Fußballspielen zerschossen hat. Oder der Nachbar, dessen Auto das Kind mit dem Fahrrad auf der Straße zerkratzt hat. Wenn das Kind noch nicht deliktfähig ist, du aber keine Versäumnisse in der Aufsichtspflicht zu verantworten hast, besteht keine rechtliche Verpflichtung, die entstandenen Kosten zu tragen. Eine Moralische aber sehr wohl, denn das Kind hat den Schaden nun einmal verursacht.

In einer solchen Konstellation zahlt eine Versicherung mit Absicherung bei Deliktsunfähigkeit immer dann, wenn Personen aus Ihrem Umfeld betroffen sind. Kommt es bei einem Fremden auf der Durchreise zu einem Schaden, würden auch diese Versicherungen nicht leisten.

Auf die Höhe der Deckungssumme solltest du unbedingt achten. Diese bestimmt, wie hoch die Summe ist, die dein Versicherer maximal begleicht. Bei Schäden, die über der Deckungssumme liegen, müsstest du am Ende doch selber noch einmal zahlen.

Verschiedene Versicherer bieten dir die Möglichkeit, über umfassendere Sondertarife Tarife noch mehr Leistungen zu inkludieren. Dabei ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Absicherung du benötigst. Hast du beispielsweise eine Drohne, mit der du regelmäßig draußen unterwegs bist, kann eine inkludierte Absicherung für elektrisch angetriebene Flugobjekte bis zu einem Startgewicht von 5 kg sehr hilfreich sein.

In der Privathaftpflichtversicherung können beispielsweise folgende Risiken über zusätzliche Bausteine abgesichert werden:

  • Falsches Betanken eines fremden Pkw.
  • Tageselternrisiko
  • Risiken aus nebenberuflichen Tätigkeiten – dabei sind in solchen Versicherungsverträgen die Tätigkeiten und die maximale Höhe des Jahresumsatzes klar geregelt.
  • Vermietung eines ganzen Ferienhauses oder eines Raumes in deinem Haus an Feriengäste.
  • Vermietung zum Zwecke des Dauerwohnens.
  • Sachschäden aus (haupt)beruflicher Tätigkeit

Wir helfen dir gern dabei, die richtige Familienhaftpflichtversicherung zu finden!

 Du bist auf der Suche nach der richtigen Familienhaftpflicht? Dann wirf doch einen Blick in unseren Vergleichsrechner – hier wird dir die kostengünstigste Konstellation mit allen inkludierten Leistungen angezeigt. Die beste Absicherung gibt es natürlich mit persönlicher Beratung. Denn nur im Rahmen eines solchen Beratungsgesprächs können wir klären, welcher Versicherungsschutz für dich wirklich erforderlich ist.

Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht dir in allen Fragen rund um das Thema Familienhaftpflicht gern zur Verfügung. Vereinbare doch am besten direkt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Das geht sowohl in unseren Büroräumen als auch bei dir zu Hause oder digital über Skype, Zoom oder per WhatsApp-Videotelefonie.

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FAQ

Familienhaftpflicht – wer ist mitversichert?

Einfach ausgedrückt: Alle Familienmitglieder, die mit dir als Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben. Das schließt auch Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder ein. Je nach Versicherer und vereinbartem Versicherungsumfang können auch minderjährige Übernachtungsgäste deiner Kinder, im Haus Beschäftigte und Freunde im Rahmen von Freundschafts- oder Nachbarschaftshilfetätigkeiten abgesichert werden.

Wie lange sind Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert?

Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung. Je nach persönlicher Konstellation kann auch eine noch längere Absicherung greifen. Die Absicherung der Familienhaftpflicht greift übrigens auch dann, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt, die erste Ausbildung aber noch nicht abgeschlossen ist. Unter bestimmten Umständen kann die Familienhaftpflicht sogar während eines längeren Auslandsaufenthalts des Kindes von bis zu zwei Jahren greifen.

Was ist in der Familienhaftpflicht versichert?

Abgesichert werden hier wie in jeder Haftpflichtversicherung

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

 

die durch dich oder eine der mitversicherten Personen abgesichert werden.

Was kostet die Familienhaftpflicht?

Das ist abhängig vom Leistungsumfang und dem jeweiligen Anbieter. Du kannst eine Familienhaftpflicht mit sehr umfangreichen Leistungen und einer guten Versicherungssumme schon ab 49 Euro Jahresbeitrag abschließen.

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