Gibt es eine Familien Rechtsschutzversicherung für die Kosten einer Scheidung?

Am Tag der Hochzeit macht sich kein Mensch Gedanken darüber, dass die heute geschlossene Ehe vielleicht einmal in die Brüche gehen könnte. Dabei ist dieser Gedanke statistisch gesehen gar nicht so abwegig. Denn rund 40 % aller Ehen werden im Schnitt wieder geschieden. Das ist beinahe die Hälfte und ein durchaus ernüchternder Wert.

Mit einer solchen Scheidung sind oft psychische und seelische Schmerzen und Verluste verbunden. Dazu kommen auch noch vergleichsweise hohe Kosten – vor allem, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich vonstattengeht. Da stellt sich schnell die Frage, ob man sich nicht zumindest vor den finanziellen Belastungen einer solchen Scheidung schützen kann. Als Experte für Rechtsschutzversicherungen klären wir Sie in diesem Beitrag auf.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt aktuell nur einen Anbieter am Markt, der überhaupt Streitigkeiten aus dem Familienrecht in seinem Leistungskatalog führt
  • Dabei gelten teilweise sehr lange Wartezeiten
  • Die Kosten für einen Rechtsstreit in Familienangelegenheiten können schnell recht hoch werden
  • Eine Erstberatung und eine Mediation werden teilweise auch von anderen Versicherern getragen – beides kann die Gesamtkosten stark reduzieren

 

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Welche Kosten fallen bei einer Scheidung überhaupt an?

Kommt es zu einer Scheidung, muss einer der beiden Ehepartner beim Familiengericht einen Scheidungsantrag einreichen. Das kann nur über einen Rechtsanwalt geschehen, da das Familienrecht in Deutschland Anwaltszwang vor dem Familiengericht vorsieht. Das bedeutet, dass Anträge vor dem Familiengericht nur von einem Anwalt gestellt werden dürfen. Einen solchen Anwaltszwang gibt es in Deutschland in verschiedenen Rechtsgebieten. Insbesondere in solchen, in denen der Gesetzgeber von einer besonderen Beratungsbedürftigkeit der Streitparteien ausgeht.

Da das Familienrecht in Deutschland für Laien nicht immer leicht zu verstehen ist und eine Verhandlung vor dem Familiengericht eine große Tragweite haben kann, ist diese Anwaltspflicht nur folgerichtig. Es bedeutet aber auch, dass grundsätzlich zu den normalen Gerichtskosten auch noch Anwaltskosten anfallen. Dazu können mögliche Kosten des Verfahrens kommen. Diese wären zum Beispiel Kosten für die Befragung von Zeugen oder für die Beauftragung von Sachverständigen.

 


Wie werden die Kosten ermittelt?

Für die Ermittlung der Kosten ist der Verfahrens- oder Streitwert wichtig. Dieser errechnet sich bei der Scheidung als Hauptsache des Verfahrens aus dem Einkommen beider Partner der letzten drei Monate. Diese Einkünfte werden zusammengerechnet und ergeben dann den Verfahrenswert.

Kommen weitere Scheidungsfolgesachen wie Unterhalts- oder Sorgerechtsstreitigkeiten hinzu, erhöhen diese den Verfahrenswert zusätzlich. Wurde der gesamte Verfahrenswert ermittelt, wird aus diesem nach dem Gesetz für Gerichtskosten in Familiensachen die Gerichtsgebühr errechnet. Ebenfalls auf Basis des Verfahrenswertes werden die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz ermittelt. Diese beiden Faktoren zusammen ergeben am Ende die individuellen Kosten Ihrer Scheidung.

Eine Scheidung zweier berufstätiger Ehepartner mit einem Kind und einem anhängigen Streit zum Sorgerecht und zum Thema Unterhalt kann dabei schnell für beide Partner Kosten um die 2.500 Euro und mehr verursachen.

 


Schon gewusst?

Können die Scheidungsparteien die Kosten für eine Scheidung nicht aufbringen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit über den Anwalt bei Gericht eine Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Dadurch werden die Kosten des Verfahrens dann von staatlicher Seite getragen.

 

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Familienrechtsangelegenheiten?

Bei dieser Frage denkt man zuerst an eine Familienrechtsschutzversicherung. Doch diese richtet sich in der Regel an Familien als Versicherungsnehmer und ist so ausgerichtet, dass die ganze Familie in den Genuss der Versicherungsleistungen kommt. Familienrechtsangelegenheiten sind hier in aller Regel nicht abgedeckt. Generell ist das Feld der Familien Rechtsschutzversicherung für Scheidung sehr klein. Aktuell gibt es am deutschen Versicherungsmarkt tatsächlich lediglich einen Versicherer, der Familienrechtsstreitigkeiten mit absichert. Die ARAG bietet als Zusatzbaustein zu ihrer Privatrechtsschutzversicherung die Möglichkeiten, Kosten für eine Scheidung und für Unterhaltsstreitigkeiten abzudecken.

In den meisten Fällen besteht kein Rechtsschutz bei Familienstreitigkeiten

Die meisten Rechtsschutzversicherer schließen den Rechtsschutz im Fall einer Scheidung oder anderer Trennungsstreitigkeiten von vorn herein aus. Das liegt vor allem daran, dass die Kosten für ein solches Verfahren schnell vergleichsweise hoch ausfallen können. Da es hier keinen Sieger oder Verlierer gibt, sondern die Gerichtskosten grundsätzlich hälftig getragen werden müssen, fallen bei einer Scheidung auf jeden Fall Kosten an. Das macht diesen Versicherungsfall für viele Versicherer zusätzlich unattraktiv.

Es gibt eine Ausnahme – die Zusatzbausteine der ARAG

Die ARAG bietet ihren Kunden im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung zwei Zusatzbausteine, mit denen auch eine Absicherung für Familienrechtsstreitigkeiten gegeben ist. Hierbei handelt es sich einmal um einen Zusatzbaustein für Scheidungsrechtsschutz. Hier sind alle Kosten, die mit der Scheidung als solchen und den damit zusammen verhandelten Angelegenheiten verbunden sind, bis zu einer Summe von 30.000 Euro abgedeckt. Der zweite Baustein ist der Unterhaltsrechtsschutz. Hierüber sind alle Unterhaltsstreitigkeiten, die nicht unmittelbar aus einer Trennung oder einer Scheidung resultieren, abgedeckt. Auch hier beträgt die maximale Deckungssumme 30.000 Euro. Die Wartezeit bei dieser Versicherung beträgt allerdings ein Jahr und ist damit vergleichsweise lang.

 

Welche Möglichkeiten bieten klassische Rechtsschutzversicherungen im Scheidungsfall?

Viele Rechtsschutzversicherer gewähren ihren Kunden Leistungen für einen anwaltlichen Rat oder eine anwaltliche Auskunft auch in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten. Das bedeutet, dass eine erste einfache Beratung – also die sogenannte anwaltliche Erstberatung – durch die Rechtsschutzversicherung getragen wird. Auch wenn es um eine Scheidung oder um Unterhaltsfragen geht.

Davon sind auch Unterhaltsstreitigkeiten ohne vorherige Scheidung, etwa weil die Eltern nicht verheiratet waren oder weil die Scheidung bereits vor längerer Zeit erfolgt ist, betroffen. Gleiches gilt für Streitigkeiten zum Sorgerecht oder zu Besuchsrechten.

Teilweise werden auch die Kosten für eine Mediation für all diese Fälle von der Rechtsschutzversicherung getragen. Dies muss allerdings ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein. Ist eine Erstberatung oder eine Mediation im Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung enthalten, sollten Sie diese Möglichkeiten unbedingt nutzen.

 


Was genau kann eine Mediation in solchen Fällen bringen?

Bei einer Mediation geht es darum, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Diese soll im besten Fall so gestaltet sein, dass eine Lösung herbeigeführt wird, die von beiden Parteien als bestmöglich empfunden wird. Der Mediator als überparteilicher Leiter der Mediation hat die Verantwortung, die Problematik im Kern aufzugreifen und die Verhandlungen zu führen, ohne dabei in irgendeiner Form Partei zu ergreifen.

Eine solche Mediation kann dabei helfen, zahlreiche Streitigkeiten beizulegen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass sämtliche Scheidungsfolgesachen außergerichtlich geklärt werden können. Das bedeutet, dass man für die Klärung von:

 

  • Unterhalt
  • Besuchsrechten
  • Sorgerecht
  • Aufteilung des Hausrates

 

und viele weitere Fragen, die mit einer Trennung zu tun haben, keinen Richterspruch braucht. Eine Einigung im Rahmen einer Mediation reicht dabei vollständig aus. Erfolgt beispielsweise eine Scheidung nach einer Mediation einvernehmlich, können die Verfahrenskosten im Vergleich zu einer nicht einvernehmlichen Scheidung erheblich reduziert werden. Ist die Scheidung schon eine Weile vergangen, kann eine Mediation dabei helfen, Probleme in Sachen Unterhalt beispielsweise aus dem Weg zu räumen.

 


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