Gliedertaxe Unfallversicherung. Was ist damit gemeint?

Die Gliedertaxe der Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Risikoabsicherung. Denn sie fängt die finanziellen Folgen auf, die mit einem Unfall einhergehen. Ihr Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr und weltweit. Doch wer sich mit der Unfallversicherung befasst, wird auf den Begriff Gliedertaxe stoßen. Anhand dieser wird der Invaliditätsgrad der versicherten Person und folglich die Höhe der Leistung berechnet. Wie das konkret funktioniert und wie der Grad der Invalidität mit einer Gliedertaxe ermittelt wird, erklären wir hier.

Was ist die Gliedertaxe der Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung dient dazu, die Versicherten infolge eines Unfalls finanziell aufzufangen. Das Kapital aus der Versicherungsleistung kann dazu genutzt werden, Umbaumaßnahmen zu finanzieren oder auch entgehende Einnahmen auszugleichen. Wie viel eine Unfallversicherung im Schadensfall leistet, ist von zwei wesentlichen Faktoren abhängig: der Höhe der Versicherungssumme und der Gliedertaxe.

Die Gliedertaxe ist eine Klausel in der Unfallversicherung und damit Bestandteil des Vertrages. Sie hilft dem Versicherer dabei, den Grad der Invalidität zu bestimmen.

  • Eine Invalidität liegt vor, wenn die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit einer Person infolge eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt ist. Als dauerhaft gilt die Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen bleibt und eine Änderung des Zustands nicht zu erwarten ist.

 

Was sagt die Gliedertaxe aus und wann greift sie?

Die Gliedertaxe bewertet den Grad des Verlustes oder die Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen, Organen und Sinnesorganen. Sie ordnet den Körperteilen feste Prozentsätze zu. Kommt es zum Verlust oder der dauerhaften Funktionsunfähigkeit, bemisst sich die Leistung der Unfallversicherung am Invaliditätsgrad aus der Gliedertaxe. Dabei gilt: umso höher der Grad (Prozentsatz), desto höher die Leistung. Vereinfacht gesagt, erhält der Kunde den in der Gliedertaxe ausgewiesenen prozentualen Anteil an der Versicherungssumme.

Verwenden alle Versicherer dieselbe Gliedertaxe?

Nein, nicht alle Versicherer verwenden dieselbe Gliedertaxe. Jede Unfallversicherung definiert den Invaliditätsgrad für bestimmte Gliedmaßen und Organe selbst. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft spricht Empfehlungen zur jeweiligen Einstufung aus. Allerdings dürfen die Gesellschaften davon abweichen und höhere Werte ansetzen. Daher ist es besonders wichtig, die Versicherer hinsichtlich ihrer Gliedertaxe und der damit verbundenen Leistung zu vergleichen. Dabei helfen wir Dir.

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Was ist die Gliedertaxe der Unfallversicherung?

Wie wird der Grad der Invalidität berechnet?

Liegt eine Invalidität vor und wurde ärztlich diagnostiziert, nimmt der Versicherer die Gliedertaxe heran. Aus dieser kann er genau ermitteln, wie hoch der Grad der Invalidität für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des jeweiligen Körperteils ist. Wichtig: Auch der Arzt legt den Grad der Invalidität fest. Ist dieser höher als der vom Versicherer in den AGB festgesetzter Prozentsatz, gilt die Ermittlung des Arztes als Grundlage zur Leistungsberechnung.

Es kann auch vorkommen, dass ein Körperteil nicht vollständig funktionsunfähig ist. Zum Beispiel beträgt die Einschränkung nur 40 Prozent. In diesem Fall wird die Leistung entsprechend angepasst.

Der Grad der Invalidität richtet sich also nach der Schwere des Verlustes. So ist es beispielsweise schlimmer, den Daumen zu verlieren, anstelle eines anderen Fingers. Denn wer den Daumen verliert, kann mit der Hand nicht mehr gut greifen, halten und schreiben. Gleichermaßen verhält es sich bei Verlust eines Zehs. Der große Zeh ist notwendig für den Gleichgewichtssinn, weshalb dessen Verlust höher angesetzt ist als der einer anderen Zehe. Somit fällt die Versicherungsleistung auch höher aus.

Auszug aus einer Gliedertaxe der privaten Unfallversicherung

KörperteilInvaliditätsgrad
Arm70 Prozent
Arm bis oberhalb des Ellenbogens65 Prozent
Arm bis unterhalb des Ellenbogens60 Prozent
Hand55 Prozent
Daumen20 Prozent
Zeigefinger10 Prozent
Anderer Finger5 Prozent
Bein über Mitte des Oberschenkels70 Prozent
Bein bis Mitte des Oberschenkels60 Prozent
Bein bis unterhalb des Knies45 Prozent
Bein bis Mitte des Unterschenkels40 Prozent
Fuß40 Prozent
Großer Zeh5 Prozent
Andere Zehe2 Prozent
Beide Augen100 Prozent
Ein Auge50 Prozent
Gehör auf beiden Ohren60 Prozent
Gehör auf einem Ohr30 Prozent
Geschmackssinn5 Prozent
Geruchssinn10 Prozent

Wie wird die Leistung der Unfallversicherung berechnet?

Die Leistung der Unfallversicherung wird anhand der Gliedertaxe und der Versicherungssumme bemessen. Ein Beispiel:

  • Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro. Ein Versicherter verliert seinen Daumen, der mit 20 Prozent in der Gliedertaxe ausgewiesen wird. Die Unfallversicherung leistet 60.000 Euro (20 Prozent von 300.000 Euro).

 

  • Hätte der Versicherte seine Hand verloren, sieht die Gliedertaxe eine Leistung von 55 Prozent vor. In diesem Fall zahlt der Versicherer für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit 165.000 Euro (55 Prozent von 300.000 Euro)

Sollten mehrere Verletzungen auftreten, werden die Invaliditätsgrade miteinander addiert. In diesem Fall wird jede einzelne Verletzung separat betrachtet und bewertet. Insgesamt kann der Invaliditätsgrad aber nicht mehr als 100 Prozent betragen. Ein Beispiel:

  • Ein Versicherter verliert infolge eines Unfalls seine rechte Hand und das Gehör auf einem Ohr. Dadurch liegt eine Invalidität von 85 Prozent vor (55 Prozent Hand + 30 Prozent Gehör).

Würde er außerdem ein Auge verlieren, was zusätzlich 50 Prozent Invalidität bedeutet, wird der Invaliditätsgrad mit maximal 100 Prozent angesetzt.

Der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme der Unfallversicherung bildet die Grundsumme bei der Leistungsberechnung. Sie wird je nach individuellem Bedarf abhängig von Alter, Vermögen, beruflicher Situation und Lebensstand festgelegt. So benötigt ein Selbstständiger beispielsweise eine höhere Summe als ein Angestellter. Sie kann 100.000 Euro oder auch 500.00 Euro betragen. Entsprechend der Höhe der Versicherungssumme steigt dann der Beitrag, aber auch die Zahlung im Schadensfall. Bei einer Kinder Unfallversicherung empfehlen wir generell eine hohe Leistung, da sie über einen langen Zeitraum mit körperlichen Einschränkungen leben müssen.

  • Die Versicherungssumme lässt sich dynamisch gestalten. Dann steigen Beitrag und Grundsumme jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz an. Diese Option empfiehlt sich vor allem für jüngere Personen, die mit voranschreitenden Lebensjahren ein höheres Gehalt beziehen.

Die Versicherungssumme ist neben der Gliedertaxe der Grundbaustein einer guten Unfallversicherung. Daher ist es besonders wichtig, die Höhe der Summe bedarfsgerecht festzulegen. Wir helfen Dir dabei, Deinen Bedarf zu ermitteln, um Dich rundum zuverlässig abzusichern.

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Die Progression

Die meisten Unfallversicherungen werden mit einer Progression abgeschlossen. Durch diesen Baustein erhalten die Versicherten eine höhere Leistung, je schwerer ihre Invalidität ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass eine schwerere körperliche Einschränkung einen vermehrten Kapitalbedarf bedeutet. Wer beispielsweise ein Bein verliert, muss teurere Umbaumaßnahmen vornehmen als beim Verlust des großen Zehs. Die Progression erhöht die Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad mehr als linear. So erhalten die Versicherten bei Verlust eines Beines nicht nur 70 Prozent der Versicherungssumme, sondern mehr als 200 Prozent.

Progression bei 100 Prozent Invalidität und 100.000 Euro Versicherungssumme:

ProgressionLeistung in %Leistung in €
Keine Progression (0)100 Prozent100.000 Euro
225 Prozent225 Prozent225.000 Euro
350 Prozent350 Prozent350.000 Euro
500 Prozent500 Prozent500.000 Euro

Das gilt es bei der Gliedertaxe der Unfallversicherung zu beachten

Die Leistung bei Invalidität ist der wichtigste Baustein der Unfallversicherung. Daher gibt es in Bezug auf die Gliedertaxe und die Invaliditätsleistung einige Faktoren zu beachten:

  • Verbesserte Gliedertaxe

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Empfehlung zur Gliedertaxe veröffentlicht. Diese ist für die Versicherer allerdings unverbindlich, da jede Gesellschaft die Werte selbst festlegen kann. Dabei können die Invaliditätsgrade der Körperteile jedoch über die Empfehlung der GDV hinausgehen, was für die Versicherten eine höhere Leistung bedeutet. In diesem Fall liegt eine „verbesserte Gliedertaxe“ vor.

  • Frist für die Invalidität

Um eine Leistung aus der Unfallversicherung zu erhalten, muss die Invalidität innerhalb einer bestimmten Frist ab dem Unfallzeitpunkt eingetreten sein. In der Regel in einem Zeitraum von 15 Monaten. Einige Versicherer sehen eine verbesserte Frist von 18 Monaten ab dem Unfalltag vor.

  • Höhe der Grundsumme

Die Versicherungssumme bildet den Grundbaustein für die Leistung bei Invalidität. Sie muss hoch genug sein, um im Schadensfall ausreichend Versicherungsschutz zu bieten. Es ist ratsam, die Grundsumme gemeinsam mit einem Experten festzulegen. Denn so lässt sich exakt ermitteln, wie hoch der individuelle Bedarf ausfällt.

  • Anrechnung von Vorerkrankungen

Trägt eine Vorerkrankung zur eingetretenen Invalidität bei, kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung kürzen. Etwa wenn ein vorangegangener Kreuzbandriss die Unfallverletzung verschlimmert. Beim Abschluss der privaten Unfallversicherung ist somit der Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen zu beachten. Dieser gibt an, wie hoch der Anteil der Mitwirkung einer Vorerkrankung sein darf, ohne dass der Versicherer eine Leistungskürzung vornimmt. Gute Tarife nehmen eine Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent vor.

Jetzt beraten lassen!

Die private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Absicherung, um sich vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall zu schützen. Sie ist sowohl für junge Menschen wie auch für ältere Personen wichtig. Genauso auch für Arbeitnehmer wie für Selbstständige. Allerdings ist die Absicherung nur so gut wie ihre Leistungen. Die Gliedertaxe spielt neben der Versicherungssumme eine erhebliche Rolle in der Unfallversicherung, damit diese im Ernstfall ausreichend Schutz bietet.

Als Versicherungsexperten unterstützen wir Dich dabei, Dich vor der Gefahr eines Unfalls umfangreich zu schützen. Wir beantworten gerne alle Deine Fragen und finden die für Dich passende Absicherung. Vereinbare hier einen Termin und lass Dich beraten. Oder nutze unseren kostenlosen Vergleichsrechner, um die Angebote auf dem Markt zu überprüfen.

 

 

 

 

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