Grundbesitzerhaftpflicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert dich gegen Schäden ab, die von deinem Haus ausgehen.
  • Dieser Versicherungstyp ist ausschließlich für Vermieter gedacht – bei einer privaten Nutzung der eigenen Immobilie greift die Privathaftpflicht.
  • Die Grundbesitzerhaftpflicht kann auch für Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sinnvoll sein.
  • Gerade bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist es wichtig, vor Abschluss eines Vertrages zu prüfen, welche Leistungen alle enthalten sind.

Grundbesitzerhaftpflicht

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert dich effektiv gegen Schadensersatzforderungen ab, die durch deine Immobilie entstanden sind. Bist du Eigentümer eines Mehr- oder Einfamilienhauses, trägst du auch das Haftungsrisiko für das Haus und das Grundstück. Das ist einer der großen Vorteile eines Mieters – er kann die Haftungsfrage in den meisten Punkten einfach an den Eigentümer weiterreichen.

Abgesichert sind hier, wie bei allen Haftpflichtlösungen in der Regel, die folgenden Schadensarten:

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Zusätzlich bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einen passiven Rechtsschutz. Das ist eine Besonderheit im Bereich der Haftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich weniger um einen inkludierten Versicherungsbaustein als mehr um einen Service deines Versicherers.

Wann leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Besitzer einer vermieteten Immobilie kommst du natürlich in den Genuss der Mieteinnahmen. Im Gegenzug hast du allerdings auch einige Pflichten. So zum Beispiel die Pflicht dafür zu sorgen, dass von deiner Immobilie für niemanden eine Gefahr ausgehen kann. Das kann allerdings schneller passieren, als man meinen mag.

Damit du im Fall eines Schadens nicht auf den Kosten sitzen bleibst, gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese leistet beispielsweise:

  • Bei Gewässerschäden beispielsweise durch Heizöltanks.
  • Wenn es durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht deinerseits zu einem Schaden kommt – beispielsweise bei einer baulichen Instandhaltung des Hauses.
  • Im Fall eines Schadens auf deiner privaten Baustelle, wenn diese sich auf dem versicherten Grundstück befindet und eine bestimmte Bausumme nicht übersteigt.
  • Im Fall von Schäden durch allmähliche Einwirkungen. Solche Einwirkungen können durch:
    • Temperatur
    • Gase
    • Dämpfe
    • Feuchtigkeit
    • Niederschläge

 

verursacht werden.

  • Im Fall eines Schadens, der durch eine bestimmte, fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundene Anlage verursacht wurde. Solche Anlagen sind beispielweise Photovoltaik– oder Solaranlagen.
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Auch Bauarbeiten sind hier abgedeckt

Bauherren sollten in den meisten Fällen auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zurückgreifen. Allerdings bieten auch viele Versicherer im Bereich der Grundbesitzerhaftpflicht einen umfassenden Schutz für Bauherren an. Dieser ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Solche Voraussetzungen können von Anbieter zu Anbieter variieren. In den meisten Fällen liegt die Grenze zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Je höher diese Grenze liegt, desto besser stehen natürlich deine Chancen im Fall eines Umbaus oder einer Sanierung sowie eines kompletten Neubaus auf den Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten zu können.

Der passive Rechtsschutz – stiller, aber wichtiger Teil der Haftpflichtversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass du im Fall eines drohenden Rechtsstreits nicht selbst auf den Kosten für einen Anwalt oder auf möglichen Gerichtskosten sitzen bleibst. Der passive Rechtsschutz in der Haftpflichtversicherung geht in eine ähnliche Richtung – allerdings nur sehr punktuell auf die Haftpflichtversicherung selbst bezogen.

Letztlich ist der passive Rechtsschutz ein Faktor, der sich aus der Bearbeitungs- und Prüflogik der meisten Versicherungen ergibt. Denn wenn du einen Schaden meldest, wird als erstes geprüft, ob du wirklich für den gemeldeten Schaden haften musst. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn der Geschädigte den Schaden selbst zu verantworten hat oder der Schaden gar nicht von deiner Immobilie ausgegangen ist. Zuweilen kann auch Uneinigkeit über die Folgen eines Schadensereignisses bestehen.

Wenn beispielsweise ein Geschädigter hohe Schadensersatzforderungen geltend machen möchte, du aber der Ansicht bist, dass der Schaden gar nicht so schwer gewesen sein kann. Ohne eine entsprechende Grundbesitzerhaftpflicht musst du in einem solchen Fall entweder deine Rechtsschutzversicherung involvieren oder deinen Streit letztlich mit allen Risiken und möglichen Kosten im Nachgang selbst ausfechten.

Da durch den passiven Rechtsschutz in der Haftpflichtversicherung die Prüfung, ob du wirklich einen Schaden zu verantworten hast, von deinem Versicherer vorgenommen wird, trägt auch dieser das Klagerisiko, wenn er zu dem Schluss kommt, dass die Forderung des (angeblich) Geschädigten nicht rechtmäßig ist.

Wann brauchst du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Als Eigentümer einer Immobilie, die zu Mietzwecken verwendet wird, oder als Besitzer eines unbebauten Grundstücks brauchst du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Denn letztlich obliegt die Verkehrssicherungspflicht für deine Immobilie oder dein Grundstück immer dir als Eigentümer. Diese kann nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Gerade wenn die Mietimmobilie aber nicht um die Ecke steht, kannst du manche Verpflichtungen wie beispielsweise das Befreien der Gehwege von Schnee und Eis gar nicht selbst gewährleisten. Wenn du dann diese Aufgabe per Mietvertrag an die Mieter weitergibst oder eine Fremdfirma beauftragst, bleibt die Haftung dennoch bei dir, wenn einmal etwas passiert.

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Können die Kosten für die Grundbesitzerhaftpflicht an den Mieter weitergegeben werden

Tatsächlich können die Kosten für eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Dafür ist es allerdings wichtig, dass dies konkret im Mietvertrag geregelt wird. Eine vage und eher allgemeine Aussage wie „Der Mieter übernimmt alle Versicherungskosten“ ist hierbei nicht ausreichend. Die tatsächliche Versicherung muss ebenso benannt werden, wie die konkrete Summe, die im Jahr vom Mieter zu tragen ist.

Um hier absolute Rechtssicherheit zu erlangen, solltest du auf jeden Fall einen Fachmann bei der Gestaltung des Mietvertrages hinzuziehen.

Leistungsbeispiele – in diesen Fällen greift die Grundbesitzerhaftpflicht

Die Versicherung bietet dir einen umfassenden Rundumschutz bei den drei abgesicherten Schadensarten. Das bedeutet, dass sie die Kosten trägt, wenn Gegenstände beschädigt werden, die einem Dritten gehören. Auch wenn sich jemand Fremdes auf deinem Grundstück oder in deinem Haus – beispielsweise im Hausflur – verletzt.

Selbst wenn daraus ein weiterer finanzieller Schaden entsteht – beispielsweise, weil die verletzte Person durch Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug Einbußen im Einkommen hinnehmen muss – springt deine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein. Wichtig ist im Schadensfall diesen so schnell wie möglich zu melden, den Schadensfall so umfassend wie möglich zu dokumentieren und für die Zukunft die Gefahrenquelle im Idealfall sofort zu beseitigen.

In der Folge haben wir einige Schadensfälle aufgeführt, in denen die Grundbesitzerhaftpflicht einspringen würde:

  • Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten

Vom Dach deines Hauses fallen bei einem Sturm einige Dachziegel herab und beschädigen den Pkw eines Nachbarn schwer. Die Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges werden von deiner Versicherung getragen.

  • Bauherrentätigkeit

Du entscheidest dich, auf einem unbebauten Grundstück ein Ferienhaus zu bauen. In der Bauphase kommt es zu einem Unfall, bei dem sich ein Mithelfender verletzt. Die Kosten für Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall etc. werden von deiner Grundbesitzerhaftpflicht übernommen.

  • Schäden durch mit dem Gebäude verbundene Anlagen

Dein Haus ist mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, über die Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Der Energieversorger behauptet, dass durch deine Photovoltaikanlage Störungen in der Stromversorgung verursacht worden sind und fordert für diese Störungen Schadensersatz. Dein Versicherer wird eingehend prüfen, ob du wirklich für diese Schäden haftest und wenn ja, werden die Kosten von deiner Versicherung getragen.

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Sonderfall Glatteis – hier kann es Besonderheiten geben

Kommt es im Winter zu glatten oder verschneiten Wegen und Treppenstufen, bist du für die Räumung und die Beseitigung der Gefahr durch die Glätte verantwortlich. Diese Aufgabe kannst du per Mietvertrag auf deine Mieter übertragen. Kommt es zu einem Schaden, weil ein Mieter seiner Aufgabe nicht nachgekommen ist, wirst du trotzdem von dem Geschädigten in die Haftung genommen.

Deine Versicherung springt natürlich auch in dieser Situation ein. Wenn die Aufgabe aber rechtswirksam an deinen Mieter übertragen wurde, kann die Versicherung sich unter Umständen die gezahlten Beträge von deinem Mieter – oder dessen Privathaftpflichtversicherung – wiederholen. Gleiches gilt, wenn du ein Unternehmen mit der Schnee- und Eisräumung beauftragt hast. In diesem Fall wirst erst du in die Haftung genommen, deine Versicherung trägt den Schaden und wird diesen anschließend über die Versicherung des Unternehmens oder eben vom Unternehmen selbst regulieren können.

Ein paar Fakten, die du rund um die Grundbesitzerhaftpflicht wissen solltest

Als Eigentümer einer Immobilie liegen Dinge wie die Reinigung der Wege oder die Gartenpflege ebenfalls in deinem Verantwortungsbereich. In vielen Fällen wird damit ein Hausmeister beauftragt. Dieser ist daher im Rahmen der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mitversichert – verursacht er also während der Arbeit einen Schaden bei einer anderen Partei, trägt die Versicherung auch diesen Schaden.

Die an deinem Haus selbst entstandenen Schäden werden von deiner Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übrigens nicht übernommen. Damit auch hier eine Versicherung greift, brauchst du die Wohngebäudeversicherung. Diese ist für Hausbesitzer ebenso wichtig wie die Grundbesitzerhaftpflicht.

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Achtung: Die Versicherung bietet keinen Freifahrtschein!

Das die Versicherung die Kosten für einen Schaden übernimmt bedeutet nicht, dass du dich entspannt zurücklehnen kannst und auf Sanierungen, Reparaturen und ähnliche Arbeiten vollkommen verzichten. Kommt es zu einem Schaden, weil du eine vorhandene und bekannte Gefahrenquelle allzu lange einfach ignoriert hast, kann die Versicherung den Schaden wiederum von dir selbst zurückfordern oder die Kostenübernahme kurzerhand ablehnen.

Darauf gilt es bei der Auswahl der richtigen Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu achten

Damit eine Versicherungslösung zu dir passt, muss sie auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sein. Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bedeutet das, dass die Versicherung zu deiner Immobilie oder deinem Grundstück passen muss. So kommt eine gute Haftpflichtversicherung in diesem Bereich mit der Möglichkeit der Modellierung durch Leistungsbausteine daher.

Eine Immobilie ohne Solar- oder Photovoltaikanlage benötigt beispielsweise keine Absicherung für Schäden durch eine solche. Ist ein solcher Schaden aber automatisch in deiner Versicherungslösung integriert, verursacht das in deinem Fall dann nur unnötige Kosten. Deshalb sollte eine solche Absicherung immer mit einem guten Paket an Standardleistungen und der Möglichkeit, verschiedene Zusatzleistungen als Erweiterung hinzubuchen zu können, aufwarten.

Diese Punkte sollten in einer guten Standardabsicherung auf jeden Fall enthalten sein:

  • Eine hohe Versicherungssumme

 

Gerade wenn es zu Personenschäden kommt, können die Kosten schnell bis in die Millionen gehen. Damit du dann am Ende nicht selbst auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst, sollte deine Versicherungssumme mehrere Millionen Euro betragen. Sehr gute Versicherer bieten Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen Euro schon für recht kleine Jahresbeiträge an.

  • Die Grenze für Bauarbeiten sollte nicht zu niedrig sein

 

Viele Versicherer ziehen hier die Grenze bereits bei 50.000 Euro Bausumme ein. Eine solche Bausumme ist allerdings sehr schnell erreicht. Gerade wenn eine umfassende Sanierung ansteht oder große Renovierungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Um dann nicht direkt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen zu müssen, sollte die Grenze für den Versicherungsschutz auf einer Baustelle mindestens bei 100.000 Euro – im Idealfall sogar bei 150.000 Euro liegen.

  • Zusatzbausteine müssen möglich sein

 

So wichtig das Angebot eines guten Grundstandards ist, so wichtig ist eben auch die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungsbausteine zu inkludieren. Hast du beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, brauchst du auch eine Versicherung in der du diese einbauen kannst.

Du suchst die richtige Grundbesitzerhaftpflicht? Wir helfen dir gern!

Du bist auf der Suche nach der richtigen Grundbesitzerhaftpflicht für deine Bedürfnisse? Dann bist du hier genau richtig. Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt berät dich gern umfassend zu allen wichtigen Fragen rund um die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Vereinbar doch am besten gleich einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch – virtuell via Zoom, Skype oder WhatsApp oder aber direkt in unseren Räumlichkeiten.

Gern kannst du uns auch einfach eine kurze Anfrage schicken. Wir melden uns dann zeitnah mit einem passenden Angebot bei dir.

Du weißt bereits genau, was du willst, bist nur noch auf der Suche nach dem günstigsten Anbieter für deine Wunschversicherung? Dann nutze doch einfach unseren Vergleichsrechner – vielleicht kannst du ja hier bereits fündig werden.

FAQ

Wer braucht eine Grundbesitzerhaftpflicht?

Jeder Besitzer einer vermieteten Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks.

Wer zahlt die Grundbesitzerhaftpflicht?

Prinzipiell erst einmal der Eigentümer der versicherten Immobilie oder des versicherten Grundstücks. Die Kosten können allerdings als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Dafür muss die konkrete Umlage der Versicherung aber rechtssicher im Mietvertrag verankert sein.

Was deckt die Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Die Grundbesitzerhaftpflicht ist eine klassische Haftpflichtversicherung. Sie deckt die folgenden Risiken ab:

  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden

 

Voraussetzung für das Greifen der Grundbesitzerhaftpflicht ist das Vorliegen eines Anspruchs auf Schadensersatz bzw. ein echter Haftungsfall.

Was kostet die Grundbesitzerhaftpflicht?

Bereits ab 20,00 Euro jährlich kannst du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein unbebautes Grundstück bis zu einer Fläche von 2.000 Quadratmetern abschließen. Wohnhäuser können oftmals schon für ab 40,00 Euro pro Jahr abgesichert werden.

 

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