Auszahlung der Lebensversicherung – alles, was du zu dem Thema wissen solltest

Auszahlung der Lebensversicherung – alles, was du zu dem Thema wissen solltest

Wenn von einer Lebensversicherung die Rede ist, dann gibt es zwei Arten von Absicherungen. Da wären einmal die kapitalbildende Lebensversicherung und einmal die Risikolebensversicherung. Beide Varianten bieten einen finanziellen Schutz für deine Hinterbliebenen im Todesfall. Doch nur die kapitalbildende Lebensversicherung hält für dich auch eine Auszahlung im Erlebensfall bereit. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe anderer wichtiger Unterschiede zwischen diesen beiden Absicherungen.

Wichtig ist dabei, die verschiedenen Auszahlungsmodalitäten zu kennen. Insbesondere das Thema Steuern liegt dem einen oder anderen Versicherten im Zusammenhang mit der Auszahlung einer Lebensversicherung durchaus im Magen. Außerdem stellt sich bei veränderten Lebensumständen nicht selten auch die Frage, ob es nicht sinnvoll sein könnte, eine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen. Alle wichtigen Infos rund um diese Fragen haben wir hier einmal für dich zusammengefasst.

Die Auszahlungsmöglichkeiten der Lebensversicherung

 

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Du bist auf der Suche nach der passenden Lebensversicherung für dich? Gern steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt hier beratend zur Seite und erklärt dir, worauf es bei der Auswahl der richtigen Versicherung ankommt. Ein Beratungsgespräch kann sowohl in unseren Büroräumen wie auch bei dir zu Hause oder aber online via WhatsApp, Zoom oder Skype stattfinden. Wenn du bereits weißt, was du suchst und nur auf der Suche nach dem besten Tarif bist, empfehlen wir dir unseren Vergleichsrechner. Hier findest du garantiert die besten Tarife passend zu deinen ganz persönlichen Vorstellungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die kapitalbildende Lebensversicherung gibt es eine ganze Reihe verschiedener möglicher Auszahlungsmodalitäten.
  • Die Risikolebensversicherung wird in der Regel nur im Todesfall ausgezahlt – nur in sehr ausgewählten Einzelfällen kann es zu einer Auszahlung zu Lebzeiten des Versicherten kommen.
  • Gerade das Thema Steuern ist beim Thema Altersvorsorge immer ein sehr wichtiges.
  • Die Art der Auszahlung deiner kapitalbildenden Lebensversicherung solltest du von deinen Lebensumständen abhängig machen

Kapitalbildende oder Risikolebensversicherung – die wichtigsten Unterschiede

Während die kapitalbildende Lebensversicherung eine Form der privaten Altersvorsorge mit einer integrierten Todesfallabsicherung ist, ist die Risikolebensversicherung ein klassisches Beispiel für eine reine Todesfallversicherung. Die beiden Versicherungsarten unterscheiden sich maßgeblichen in den folgenden Punkten:

  • Kosten der Versicherung
  • Höhe der Zahlung im Leistungsfall
  • Zielsetzung der Versicherung

 

Die Versicherungsprämien sind bei der Risikolebensversicherung in der Regel deutlich niedriger als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung. Das liegt vor allem daran, dass hier tatsächlich nur der Todesfall abgesichert wird. Je nachdem, wie du deine Versicherung gestaltest, kann das noch einmal einen großen Einfluss auf die anfallenden Versicherungsprämien haben.

Die Risikolebensversicherung soll im Fall des Todes des Versicherten die Hinterbliebenen absichern. Sie wird gerne gewählt, wenn man beispielsweise eine Immobilie gekauft hat. Wenn du beispielsweise mit deiner Partnerin/deinem Partner eine Immobilie erworben hast und es sind Kinder im Haushalt, ist es wichtig für finanzielle Sicherheit auch im Fall des Todes eines der beiden Partner zu sorgen.

Die Risikolebensversicherung bringt dann die Gewissheit, dass im Fall des Todes der versicherten Person die Versicherungssumme zur Auszahlung kommt. Im Fall des gerade genannten Hauskaufs wäre die Kreditsumme als Versicherungssumme sinnvoll. So kann sichergestellt werden, dass die Hinterbliebenen im Todesfall eines Verdieners nicht Gefahr laufen, sich die Kosten für das Haus plötzlich nicht mehr leisten zu können.

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist im Vergleich dazu eher so etwas wie eine klassische Form der Altersvorsorge. Hier ist zwar auch eine Todesfallabsicherung für Hinterbliebene enthalten – die dabei fälligen Leistungen sind aber in der Regel niedriger angesetzt als die einer Risikolebensversicherung. Das Hauptaugenmerk der kapitalbildenden Lebensversicherung liegt auf der Schaffung von Vermögen.

Aus diesem Grund sind auch die monatlichen Versicherungsprämien für die kapitalbildende Lebensversicherung höher als in der Risikolebensversicherung. Ein weiterer großer Unterschied ist das Ergebnis bei Auslaufen des Vertrages. Läuft die kapitalbildende Lebensversicherung aus, wird das angesparte Kapital zzgl. der Zinsen ggfls. ausgezahlt.

Wenn die Risikolebensversicherung abläuft, ohne dass die versicherte Person verstorben ist, erfolgt keine Auszahlung. In diesem Fall sind deine Beiträge „verloren“. Genau dieser Umstand und die Chance des Versicherers, womöglich gar keine Auszahlung vornehmen zu müssen, führen zu den günstigeren Preisen in diesem Bereich.

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Es gibt noch eine Unterform der Risikolebensversicherung – die Unfalllebensversicherung. Diese leistet nur dann, wenn die versicherte Person im Rahmen eines Unfalls das Leben verloren hat. Das führt dazu, dass hier die Beiträge oft sehr niedrig sind, die Versicherungssummen dafür aber umso höher. Bei dieser Versicherung ist es leicht möglich, für einen Jahresbeitrag von unter 20 Euro 15.000 Euro Versicherungssumme und mehr zu erhalten. Du möchtest deine Familie auf diese Art abgesichert wissen? Gern berät dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt dich zu deinen Möglichkeiten in dieser Richtung. Alternativ kannst du auch direkt einen Blick in unseren Vergleichsrechner werfen.

Auszahlung der Risikolebensversicherung – in der Regel nur im Todesfall

Kommt es doch zum Todesfall innerhalb der Versicherungszeit, profitieren die Hinterbliebenen in der Regel von vergleichsweise hohen Auszahlungsbeträgen für im Verhältnis dazu recht niedrigen Versicherungsprämien zu Lebzeiten. Damit eine Auszahlung erfolgt, muss die als Begünstigter festgelegte Person die entsprechende Sterbeurkunde bei der Versicherung vorlegen.

Schon gewusst?

Es gibt tatsächlich seltene Fälle, in denen eine Auszahlung der Risikolebensversicherung bereits zu Lebzeiten erfolgen kann. Das ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer unter einer unheilbaren Krankheit leidet, die nachweislich innerhalb kurzer Zeit zum Tod führen wird. Darüber hinaus muss der Versicherer diese Möglichkeit in seinen Versicherungsbedingungen entsprechend ausdrücklich vorsehen.

Damit die Auszahlung der Risikolebensversicherung problemlos vonstattengehen kann, benötigst Du als Hinterbliebener die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsschein im Original
  • Totenschein
  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Bei Bedarf das Familienstammbuch
  • Eventuell eine Geburtsurkunde

Sollten eine oder mehrere dieser Unterlagen fehlen, kannst du dich bei einer hier im Haus abgeschlossenen Risikolebensversicherung gern vertrauensvoll an deinen freien Versicherungsmakler Rico Schmidt wenden. Wir helfen dir gern dabei, alle notwendigen Dokumente so schnell wie möglich zu bekommen.

 

 

 

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Auszahlung der kapitalbildenden Lebensversicherung – verschiedene Möglichkeiten

Hier bieten sich tatsächlich verschiedene Varianten an, wenn es um die Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung geht. Wie der Name schon sagt, ist diese Art der Versicherung dafür gedacht, einen Vermögenswert aufzubauen. Dieser soll dann im Idealfall im Alter als Altersvorsorge dienen. So kannst du schon in jungen Jahren etwas gegen die drohende Rentenlücke im Alter tun.

Bei der Auszahlung der klassischen Lebensversicherung gibt es vier verschiedene Varianten.

  • Vorzeitige Auszahlung oder Rückkauf der Versicherung
  • Auszahlung im Todesfall
  • Auszahlung im Erlebensfall in Form einer Rente
  • Auszahlung im Erlebensfall in Form einer Einmalzahlung

 

Jede dieser Varianten hat ihre Daseinsberechtigung und könnte unter Umständen für dich einmal wichtig werden. Aus diesem Grund stellen wir sie dir einfach einmal der Reihe nach vor.

Die vorzeitige Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung

Die vorzeitige Auszahlung ist ein Instrument, das gern dann herangezogen wird, wenn es finanziell einmal richtig eng wird. Das kann im Rahmen einer Arbeitslosigkeit sein oder aufgrund einer langfristigen Erkrankung. Der Vorteil dieser Auszahlung ist der Umstand, dass du sofort Geld erhältst. Ausgezahlt wird der sogenannte Rückkaufswert, der vom Versicherer für jedes abgelaufene Versicherungsjahr neu festgelegt wird.

Im Gegenzug musst du allerdings einige Nachteile in Kauf nehmen. Da wäre beispielsweise der Umstand, dass vor allem in den ersten zehn Jahren der Rückkaufswert oftmals deutlich unter der Summe der eingezahlten Beträge liegt. Das hat vor allem den Hintergrund, dass aus den Einzahlungen zuerst einmal alle Prämien für Vermittler und Mitarbeiter und alle anderen Bearbeitungsgebühren abgeführt werden, ehe die eigentliche Kapitalbildung beginnt.

Bei einer vorzeitigen Auszahlung deiner Lebensversicherung machst du in den allermeisten Fällen ein Verlustgeschäft. Eine sinnvolle Alternative ist oftmals das Ruhendstellen eines Vertrages. Auch eine Beleihung kann eine Möglichkeit sein, finanzielle Engpässe zu überbrücken, ohne die Versicherung direkt zu verlieren. Vor allem, wer heute noch ältere Versicherungsverträge mit hohen Garantiezinsen hat, sollte diese auf keinen Fall voreilig auflösen.

Auszahlung im Todesfall

Verstirbt der Versicherte vor Ende der Vertragslaufzeit, greift die Todesfallregelung in der jeweiligen Police. Für den Todesfall ist in der Regel ebenfalls eine Versicherungssumme vorgesehen, die dann an die Erben oder die in der Police als Begünstigte Person eingetragene Partei geht.

Eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung im Todesfall ist einkommensteuerfrei und muss auch der Kranken- oder Rentenversicherung nicht gemeldet werden. Allein Erbschaftssteuer könnte hierauf fällig werden, sollte das Erbe insgesamt die Grenzen zur Erbschaftssteuerpflicht überschreiten.

Die Auszahlung in Form einer Rente

Der Idealfall ist natürlich die Auszahlung zum Ende der Vertragslaufzeit. Hier gibt es wiederum zwei Varianten. Die eine ist die Auszahlung in Form einer Rente. Wie hoch diese wäre, wird am Ende der Vertragslaufzeit konkret berechnet. Schon vorher muss dein Versicherer dir eine Garantierentenhöhe mitteilen. Zum Ende der Laufzeit werden die Zinsen, Zinseszinsen und die Überschussbeteiligung hinzugerechnet. Danach ergibt sich die endgültige Höhe der möglichen monatlichen Rente.

Der Vorteil der Rentenzahlung ist dabei natürlich der Umstand, dass dir auf diese Weise ein fortlaufendes monatliches Einkommen zur Verfügung steht. Selbst dann, wenn du womöglich selbst nur eine kleine Rente haben solltest.

Die Auszahlung in Form einer Einmalzahlung

Variante Nummer zwei ist hier die Einmalzahlung, wenn du als Versicherter den Vertragsablauf erlebst. Den genauen Zeitpunkt der Auszahlung legst du zusammen mit deinem Versicherer fest, wenn du den Vertrag abschließt. In den meisten Fällen wird der Zeitpunkt so gewählt, dass er mit dem ungefähren Renteneintritt zusammenfällt.

Was ist vorteilhafter – Einmalzahlung oder Rentenzahlung?

Eine Einmalzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts ist natürlich eine angenehme Sache – zumal hier über die Jahre in der Regel eine beträchtliche Summe zusammengekommen ist. Hier stellt sich die Frage, welche der beiden Möglichkeiten die attraktivere ist.

In den meisten Fällen ist die monatliche Rente von der Höhe her so berechnet, dass sie etwa 20 Jahre lang gezahlt werden müsste, damit du die Einmalzahlung komplett ausgezahlt bekommen hast. An dieser Stelle beginnt das Lotteriespiel. Denn ob du nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters noch 20, 25 oder gar 30 Jahre leben wirst, weiß natürlich niemand.

Die Einmalzahlung ist auf jeden Fall von Vorteil, wenn du:

  • Ein Haus mit dem Geld abbezahlen möchtest.
  • Dir einen lang gehegten Traum erfüllen willst.
  • Du direkt Geld für deine Enkelkinder anlegen möchtest.
  • Du dir fürs Alter womöglich eine kleinere Wohnung kaufen und deine bisherige Immobilie als Altersvorsorge vermieten möchtest.

 

Auf der anderen Seite kann auch eine Auszahlung in Rentenform ihre Vorteile haben. Denn während eine Einmalzahlung oftmals vergleichsweise schnell ausgegeben ist, ist die Rente eine Einnahme, die dir garantiert bis zum Tod zur Verfügung steht.

Letztlich ist es eine Frage der persönlichen Planung und natürlich des ganz persönlichen Empfindens. Am besten entscheidest du dich hier einfach für die Möglichkeit, mit der du dich selbst am wohlsten fühlst.

Was du zum Thema Steuern wissen solltest

Die Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung kommt grundsätzlich steuerfrei daher. Allein die Erbschaftssteuer könnte hier für die auszahlungsberechtigte Person anfallen. Bei Kindern oder Ehepartnern sind die Freibeträge allerdings so hoch, dass hier keine große Gefahr einer Besteuerung besteht.

Anders sieht es in einer Partnerschaft aus, in der es keine Eheurkunde gibt. Denn hier sind die Freibeträge noch immer deutlich niedriger als bei einem Ehepaar. Diese betragen gerade einmal 20.000 Euro, sodass bei den meisten Risikolebensversicherungen tatsächlich Erbschaftssteuer fällig werden dürfte. Das lässt sich umgehen, indem der Partner direkt als Begünstigter eingetragen wird und somit kein Erbe in dem Sinne entsteht, sondern lediglich eine Auszahlung im Versicherungsfall.

Deutlich komplizierter – die Steuer in der kapitalbildenden Lebensversicherung

Kapitalbildende Lebensversicherungen müssen in der Auszahlung in aller Regel versteuert werden. Hierbei gibt es allerdings verschiedene Steuermodelle. Leider hast du als Versicherte hier jedoch nicht die Wahl, welches Modell du bevorzugen würdest. Wie deine Lebensversicherung in der Auszahlung versteuer werden muss, ist maßgeblich von drei Faktoren abhängig:

  • Dem Jahr des Abschlusses des Versicherungsvertrags
  • Der Laufzeit des Vertrags
  • Dem Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Auszahlung

 

Es gibt allerdings auch heute noch Ausnahmen von der grundsätzlichen Steuerpflicht. Betroffen sind hier Versicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und für die die ersten Beiträge vor dem 31.03.2005 eingezahlt wurden. Wichtig ist, dass die Laufzeit mehr als 12 Jahre betragen haben muss und das mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Darüber hinaus gilt hier die Steuerbefreiung nur dann, wenn du dich für eine Einmalzahlung entscheidest.

Für alle kapitalbildenden Lebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt die Steuerpflicht auf die späteren Aufzahlungen. Doch auch hier gibt es noch einige Unterschiede zu beachten.

So kann beispielsweise unter Einhaltung einiger enger Vorschriften erreicht werden, dass nur die Hälfte der Erträge aus der Versicherung besteuert werden. Damit das funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Auch hier muss die Auszahlung in einer Summe erfolgen.
  • Darüber hinaus muss die Laufzeit des Vertrages auch hier bei mindestens 12 Monaten gelegen haben.
  • Die Auszahlung darf erst erfolgen, wenn du als Versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hast – bei Verträgen ab 2012 muss sogar bereits das 62. Lebensjahr vollendet worden sein.
  • Wenn es sich um einen Vertrag handelt, der nach dem 31.03.2009 abgeschlossen wurde, muss die Leistung zum Todesfallschutz mehr als 50 Prozent der Beitragssumme umfassen.

 

Unter diesen Umständen wäre nur die Hälfte der Erträge zu versteuern. In allen anderen Situationen muss eine komplette Versteuerung erfolgen.

Im Fall einer Auszahlung in Form einer monatlichen Rente muss der Ertragsanteil grundsätzlich versteuert werden. Wie hoch dieser ist, ist abhängig von dem Alter, in dem du dir deine kapitalbildende Lebensversicherung auszahlen lässt. Beginnt die Rentenzahlung beispielsweise im Alter von 65 Jahren, musst du 18 Prozent der Erträge aus deiner privaten Altersvorsorge mit dem für dich geltenden Steuersatz versteuern.

Fazit: Die Auszahlungsmöglichkeiten der Lebensversicherung – so flexibel wie Ihr Leben selbst

So mancher hat in den letzten Jahren (etwas übereilt) den Abgesang auf die kapitalbildende Lebensversicherung angestimmt. Fakt ist aber, dass es sich bei dieser Form der Absicherung noch immer um eine attraktive Möglichkeit handelt, Geld fürs Alter auf die Seite zu legen. Auch wenn Garantiezinsen schon lange nicht mehr mit der Inflationsrate mithalten können – die kapitalbildende Lebensversicherung schafft die Sicherheit, das mit dem Renteneintritt Summe x zur Verfügung stehen wird. Das Schöne dabei ist die Flexibilität in Sachen Auszahlung, die Versicherer ihren Kunden hier bieten.

Neben der kapitalbildenden Lebensversicherung sollte im Idealfall jeder auch über eine Risikolebensversicherung verfügen. Zumindest dann, wenn es Menschen in deinem Umfeld gibt, die von deinem Einkommen abhängig sind. Sei es, weil gerade ein Haus gekauft oder gebaut wurde oder weil deine Familie gerade Nachwuchs erhalten hat und deine Frau aktuell wegen Elternzeit noch nicht wieder voll ins Berufsleben einsteigen kann oder möchte. Egal warum eine Absicherung dir wichtig erscheint – wenn du sicherstellen möchtest, dass deine Lieben im Fall eines unerwarteten Ablebens deinerseits gut versorgt sind, solltest du frühzeitig vorsorgen.

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