Die Mängelansprüchebürgschaft – eine Chance für Ihr Unternehmen

Die Mängelansprüchebürgschaft – eine Chance für Ihr Unternehmen

Für Bauunternehmer ist der Begriff „Mängelansprüchebürgschaft“ zuweilen schon fast ein Schreckgespenst. Vor allem für Unternehmen, die sich gerade am Markt etablieren möchten. Aber auch alte Hasen am Bau haben zuweilen mit dieser notwendigen Gewährleistungsbürgschaft arg zu kämpfen. Denn auch wenn eine solche Bürgschaft ein wichtiges gesetzliches Instrument ist, um Auftraggeber am Bau vor herben Verlusten durch mögliche Beauftragungen anderer Bauunternehmer im Fall erheblicher Mängel am Bau zu bewahren – für die Bauunternehmer selbst, ist dieser Einbehalt erst einmal eine schmerzliche Angelegenheit.

Doch es gibt Mittel und Wege, die Mängelansprüchebürgschaft auch für Ihr Unternehmen zu einer echten Chance werden zu lassen. Gern helfen wir Ihnen dabei, eine Versicherungslösung in diesem Bereich zu finden, die Ihren Ansprüchen und Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Parallel haben Sie, wenn Sie auf der Suche nach einer entsprechenden Absicherung sind, die Möglichkeit, unseren Vergleichsrechner zu nutzen. Eine der besten Varianten, wenn Sie schnell und unkompliziert die Angebote verschiedener Versicherer miteinander Vergleichen möchten.

 

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Was genau ist eigentlich die Mängelansprüchebürgschaft?

 Im Bauhaupt- und im Baunebengewerbe sowie im verarbeitenden Gewerbe sind Gewährleistungseinbehalte vollkommen normal. Das diese möglich sind – bzw. dass der Auftraggeber sogar ein Recht auf diese Einbehalte hat – ist gesetzlich geregelt. Zusätzlich werden die auftragsspezifischen Details letztlich vertraglich noch einmal festgehalten. Im Klartext bedeutet das, dass Sie einen Anteil von 5 – 10 Prozent Ihrer Rechnungssumme erst nach dem Ende der Gewährleistungsfrist erhalten.

Damit soll sichergestellt werden, dass Ihr Auftraggeber auf jeden Fall in die Lage versetzt wird, eventuelle Mängel beseitigen zu lassen. Auch wenn Ihr Unternehmen womöglich inzwischen Konkurs angemeldet hat oder Sie sich schlichtweg weigern, die Nachbesserung vorzunehmen. Die daraus entstehenden Kosten können dann aus dem Einbehalt getragen werden.

Die Mängelansprüchebürgschaft ist eine Versicherungslösung, die hier Abhilfe schaffen kann und soll. Mit dieser Versicherungslösung bieten Ihnen Versicherer an, die Gewährleistungsansprüche Ihrer Kunden für Sie zu befriedigen. Durch diese Sicherheit für Ihre Kunden können Sie direkt die volle Rechnungssumme vereinnahmen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Sie erhalten den Auftrag, eine Fabrikhalle zu bauen. Die Halle wird in der vertraglich vereinbarten Zeit fertiggestellt und vom Auftraggeber auch entsprechend abgenommen. Während des Baufortschrittes haben Sie insgesamt zwei Teilrechnungen und eine Endrechnung gestellt. Von der Gesamtsumme hat der Auftraggeber – natürlich vertragsgemäß – 5 Prozent der Gesamtsumme einbehalten.

Das Gesamtauftragsvolumen für den Bau der Halle lag bei 200.000 Euro. Damit beträgt der Einbehalt 10.000 Euro. Wenn Ihr Unternehmen in einem Jahr 5 solcher Hallen baut, haben Sie in einigen Jahren eine lange Liste von Schuldnern, die Ihnen den Einbehalt schließlich bei gewohnt guter Arbeit nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nachzahlen müssen. Das Problem dabei: Pro Jahr kommen hier 50.000 Euro hinzu, die Ihnen nicht zur Verfügung stehen, die Sie aber prinzipiell dennoch erwirtschaftet haben.

Die klassische Bürgschaft aus dem Baugewerbe – für viele Unternehmen ein Risiko

Im Baugewerbe gibt es eine scheinbar endlose Liste von Bürgschaftsarten. Da wären beispielsweise:

Das Problem dabei – die verschiedensten Möglichkeiten der Einbehalte machen diesen Markt vor allem für Kleinbetriebe so schwierig. Denn in der Kalkulation muss der Einbehalt natürlich eine Rolle spielen – schließlich steht dieser Teil der Kostenberechnung nicht direkt bei Auftragserfüllung zur Verfügung. Ein Umstand, den Unternehmen, die bereits länger im Geschäft sind, durch jährlich auslaufende Gewährleistungseinbehalte eher wegstecken können. Für junge Unternehmen bedeutet dies in der Regel, dass diese Einbehalte im Endeffekt in der Kostenkalkulation oftmals komplett – oder doch zumindest teilweise – aufgeschlagen werden müssen.

Damit wird man im Vergleich zur direkten Konkurrenz zuweilen teurer und muss dann wieder an anderer Stelle punkten. Damit macht man gerade jungen Unternehmen, die noch nicht so viele Referenzen haben, das Leben von Anfang an schwerer.

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Gewährleistungseinbehalte bremsen Ihr Unternehmen dauerhaft aus

Die Mängelanspruchbürgschaft ist eine Versicherungslösung, die Ihnen und Ihrem Unternehmen dabei helfen soll, die teilweise problematischen Begleiterscheinungen der Gewährleistungseinbehalte für Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe abzufedern. Doch warum ist dieses gesetzliche Instrument, das ein wichtiger Bestandteil im Schutz von Auftraggebern ist, gerade für Bauunternehmer so problematisch?

Dafür gibt es mehrere Gründe. Tatsächlich sind solche Einbehalte ein Problem, dass junge Unternehmen am Markt kräftig ausbremsen kann. Denn wenn grundsätzlich nur zwischen 90 und 95 Prozent der jeweiligen Rechnungen direkt beglichen werden, sind es schnell relativ hohe Werte, die Ihnen an liquiden Mitten abgehen. Das erschwert die Realisierung von Investitionen.

Es macht Sie auch als Partner für Banken unattraktiver – vor allem, wenn es um die Anhebung Ihrer Kreditlinie geht. Schließlich zählen hier nur die tatsächlichen Bewegungen auf dem Firmenkonto. Ob Sie im Jahresabschluss einen Betrag X als Forderung aus Gewährleistungseinbehalten verzeichnen können, ist da eher zweitrangig.

Damit liegen direkt zwei Probleme für die Unternehmerseite auf der Hand.

  • Durch weniger liquide Mittel haben Sie weniger Kapital in der Hand, um notwendige Anschaffungen oder Investitionen zu tätigen
  • Das wiederum spiegelt sich auch in Ihrer Bonität und Ihrem Ranking bei Ihrer Bank wieder – ein Kredit für eventuelle Investitionen ist damit in aller Regel teurer

 

Dank der breit aufgestellten Versicherungslandschaft, die auch für Unternehmer in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten immer mehr spannende und wichtige Versicherungslösungen auf den Markt geworfen hat, gibt es für diese Probleme allerdings vergleichsweise einfache Lösungen.

Zwei solcher Lösungsalternativen möchten wir Ihnen an dieser Stelle einmal kurz vorstellen.

Sie können als Unternehmen Bürgschaftsansprüche gegen Sie abfedern

Die Mängelansprüchebürgschaft – gerne auch als Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet – schützt den Auftraggeber vor schlechter Leistung. Das ist ein wichtiger Faktor auf dem Markt, denn so können Auftraggeber sicher sein, dass ihnen letztlich auch die vereinbarte Qualität geliefert wird.

Doch wie Sie gerade schon gesehen haben, sind diese Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer für die betroffenen Firmen aus der Baubranche zuweilen eher problematisch. Um hier das Risiko Ihres Unternehmens als ausführende Kraft zu reduzieren, gibt es verschiedene Wege, die Einbehaltung Ihrer Auftraggeber zu umgehen. Zwei dieser Wege möchten wir hier einmal kurz für Sie gegenüberstellen.

Der Avalkredit – Chance und Risiko gleichermaßen

Ein Avalkredit ist eine Kreditabsprache mit der Bank. Ihre Bank sichert Ihnen einen gewissen Avalkreditrahmen zu, den Sie beispielsweise mit entsprechenden Bürgschaften nutzen können. Durch diesen Avalkredit nehmen Sie das Geld nicht direkt als Darlehen auf, sondern können es einfach jederzeit abrufen. Das würde passieren, wenn bei einem Ihrer Kunden tatsächlich ein entsprechender Schaden entstanden ist.

In diesem Fall würden die Ansprüche des Kunden an Sie aus dem Avalkredit beglichen. Da über diese Kreditlösung die notwendige Sicherheit gegeben ist, reicht das den meisten Unternehmen bereits aus, um auf die Forderung des Einbehalts zu verzichten.

Doch ein Avalkredit hat auch negative Seiten. Auch wenn der Kredit nicht von Anfang an ausgezahlt wird – er belastet dennoch Ihre Kreditlinie bei der Bank. Das macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn Sie einmal selbst einen Kredit benötigen. Denn erst dann erfolgt eine konkrete Prüfung bereits vorhandener Kreditlinien und im Vergleich dazu Ihrer Bonität. Das kann unter Umständen sogar zur Ablehnung eines Kreditantrages führen.

Eine Versicherungslösung für die Erfüllung von Bürgschaftsansprüchen

Die für viele Experten deutlich sinnvollere Alternative ist die Versicherungslösung zur Absicherung eventuell auftretender Ansprüche gegen sie. Hierbei handelt es sich um eine klassische Bürgschaftsversicherung.

Der Vorteil einer solchen Versicherungslösung ist schnell benannt. Schließlich haben Sie dank der Bürgschaft bei einem Versicherer das Glück, dass Sie von Ihren Kunden direkt den vollen Preis gezahlt bekommen. Die notwendigen Sicherheiten liefert ja Ihre Versicherungslösung.

Darüber hinaus taucht eine solche Mängelansprüchebürgschaft nicht in der Schufa auf und wird auch nicht als Kredit gewertet. Damit wird es auch deutlich leichter, im Fall einer notwendigen anstehenden Reparatur oder vielleicht einer geplanten Investition einen Kredit bei Ihrer Bank zu bekommen. Denn anders als bei einem Avalkredit ist Ihre Kreditlinie durch eine Mängelansprüchebürgschaft in keinster Weise belastet.

Doch die Gewährleistungsbürgschaft kann noch viel mehr. So stellt sie beispielsweise auch so etwas wie einen partiellen Rechtsschutz dar. Wenn ein Kunde von Ihnen an Ihren Versicherer herantritt und einen Schaden oder einen Gewährleistungsfall geltend machen will, wird Ihr Versicherer den Sachverhalt eingehend prüfen.

Ist die Forderung unbegründet, wird diese von Ihrem Versicherer zurückgewiesen – dabei trägt natürlich Ihr Versicherer die kompletten Gerichtskosten. Sie erhalte am Ende nur eine Information darüber, inwieweit die von einem Kunden geltend gemachten Forderungen realisiert wurden oder eben nicht. Im Falle eines Avalkredites prüft niemand für Sie, ob die Ansprüche, die Ihr Kunde geltend machen möchte, überhaupt rechtmäßig sind.

Macht eine Mängelbürgschaftsversicherung bei jedem Versicherer Sinn?

Die Mängelbürgschaftsversicherung ist eine Versicherungslösung für Unternehmen in der Baubranche oder in anderen Branchen, die ebenfalls mit den gesetzlichen Regelungen zur Bürgschaft arbeiten müssen.

Daher macht es in einem solchen Fall auch Sinn, sich eher auf einen Versicherer zu verlassen, der auch einen breiten Bereich für Gewerbekunden anbietet. Grundsätzlich ist es bei einer solchen Versicherung so, dass hier einerseits Vertrauen, aber eben auch Erfahrung vorhanden sein sollten. Das ist bereits wichtig, wenn es darum geht, unberechtigte Forderungen gegen Sie aus der Welt zu schaffen. Ohne die notwendige Erfahrung und die richtigen Anwälte im Boot kann es schnell schwer werden, hier zu einem positiven Ergebnis zu kommen.

Im Idealfall wählen Sie hier also einen Versicherer, der sich vor allem mit Geschäftskunden sehr gut auskennt. Sie sind aktuell auf der Suche nach einer passenden Mängelbürgschaftsversicherung? Dann sind Sie hier genau richtig. Denn zum einen berät unser engagiertes Team Sie sehr gern zu allen Themen rund um den Bereich der Bürgschaftsversicherungen.

Mit unserem Vergleichsrechner haben Sie auch die Möglichkeit, schnell und effektiv eine sehr gute, aber günstige Versicherungslösung für Sie zu finden.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelbürgschaften und einer generellen Bürgschaftsversicherung?

Manche Versicherer bieten Ihnen die Möglichkeit, Einzelbürgschaften abzuschließen. Hierbei handelt es sich erst einmal um einen freien Rahmen, den Sie komplett für eine Bürgschaft ausschöpfen können. Wenn Sie allerdings nicht den vollen Betrag benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, weitere Bürgschaften über diese Police abzusichern.

Viel mehr bezieht sich eine Einzelbürgschaft immer nur auf einen einzelnen Geschäftsvorfall, in dem Sie eine Bürgschaft erbringen müssen. Der Vorteil einer generellen Bürgschaftsversicherung ist dabei sicherlich der Umstand, dass Sie hier zwar oftmals ebenfalls einen festen Rahmen haben – diesen aber mit so vielen Bürgschaften wie irgendwie möglich ausschöpfen können. Das führt natürlich in aller Regel auch noch einmal zu etwas höheren Kosten.

Letztlich lohnt sich eine Einzelbürgschaft nur dann, wenn Sie in einem Bereich tätig sind, in dem Sie nicht regelmäßig eine solche Bürgschaft benötigen. Wer für nahezu jeden Kunden eine eigene Bürgschaft benötigen, sollte im Idealfall eher zu einer „echten“ Mängelbürgschaftsversicherung greifen.

Worauf sollten Sie unbedingt bei der Auswahl einer guten Mängelbürgschaftsversicherung achten?

Hier gibt es einige Punkte, die Sie keinesfalls außer Acht lassen sollten. Als Erstes sollten Sie genau wissen, was Sie da abschließen. Daher ist die Beratungsqualität Ihres potenziellen Versicherers ein sehr wichtiges Thema.

Darüber hinaus sollten Sie genau lesen, was Sie da abschließen. Auch der Versicherer sollte kein gänzlich neuer Anbieter am Markt sein. Wichtig ist grundsätzlich auch, wie hoch die Bürgschaftslinie ist, die Sie erhalten.

Sie brauchen Hilfe? Wir stehen Ihnen gern zur Seite

Sie suchen eine Versicherungslösung, die Sie von den ewig wiederkehrenden Problemen mit Sicherheitseinbehalten befreien kann? Sie möchten nicht länger Geld auf dem Konto anderer „parken“, nur weil Ihre Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Dann sollten Sie das beenden, und uns erlauben, Ihnen dabei zu helfen, eine Versicherungslösung zu finden, die perfekt zu Ihnen und ihrem Unternehmen passt.

Als freier Versicherungsmakler steht Ihnen Ihr Experte auf diesem Gebiet, Herr Rico Schmidt, mit Rat und Tat zur Seite. Dabei suchen wir gemeinsam nach der Versicherungslösung, die all Ihre Bedürfnisse schnell und umfassend befriedigen kann.

Dank einer hervorragenden Vernetzung in der Branche selbst und großem Fachwissen, was die konkrete Auswahl von Partnern im Versicherungssektor angeht, wir mit Sicherheit auch Ihnen dabei helfen, genau den Anbieter zu finden, der Ihre Bedürfnisse in Sachen Mängelansprüchebürgschaft so weit wie möglich befriedigen kann.

Vereinbaren Sie doch am besten gleich einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Gern helfen wir auch Ihnen, Ihr Unternehmen mit einer Mängelansprüchebürgschaft noch zukunftsfähiger zu machen und dadurch auch eine deutliche Verbesserung Ihrer Liquidität und Ihrer Bonität zu erreichen.

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