Mit einer Mietkautionsversicherung für finanziellen Spielraum sorgen

Mit einer Mietkautionsversicherung für finanziellen Spielraum sorgen

Wer eine neue Wohnung anmieten möchte, muss dabei in der Regel eine Mietkaution als Sicherheit hinterlegen. Die konkreten gesetzlichen Regelungen für die Mietkaution sind im BGB hinterlegt. Eine solche Mietsicherheit kann – je nach Kaltmiete der neu angemieteten Wohnung – eine ganze Menge Geld binden.

Geld, dass du gerade im Fall einer notwendigen Einzugsrenovierung oder erforderlicher Neuanschaffungen von Mobiliar beispielsweise gut an anderen Stellen gebrauchen könntest. Die Mietkautionsversicherung kann dabei eine Lösung sein, die dir einerseits mehr Liquidität sichert und andererseits oft auch dein Standing bei potenziellen Vermietern verbessert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mietkautionsversicherung gibt dem Vermieter die gleiche Sicherheit wie eine klassisch hinterlegte Mietkaution.
  • Mit einer Mietkautionsversicherung musst du den vereinbarten Betrag für die Kaution nicht beim Vermieter hinterlegen.
  • Du hast mehr Geld direkt zur Verfügung und brauchst im Rahmen eines späteren Auszugs nicht auf die Auszahlung der Kaution zu warten.
  • Die Kosten für eine Mietkautionsversicherung sind abhängig von der Kautionshöhe und liegen im niedrigen Prozentbereich der Gesamtsumme.

Was genau ist eine Mietkaution eigentlich?

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Was genau ist eine Mietkaution eigentlich?

Die Mietkaution ist eine Mietsicherheit für den Vermieter. Sie bietet dem Vermieter die Gewissheit, dass er im Fall ausbleibender Mietzahlung oder für den Fall, dass du beim Auszug aus der Wohnung Schäden hinterlässt, nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Wie genau mit einer Mietkaution zu verfahren ist, ist gesetzlich klar definiert. § 551 BGB legt dabei die folgenden Regelungen fest:

  • Die Mietkaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen.
  • Der Mieter kann die Kaution in drei Raten einzahlen. Die erste Rate muss mit Beginn des Mietverhältnisses geleistet werden, die beiden weiteren Raten jeweils mit den folgenden Mietzahlungen.
  • Der Vermieter muss das Geld auf einem Kautionssparbuch (oder einer anderen mit dem Mieter vereinbarten Sparform) „parken“. Anfallende Zinsen stehen bei fälliger Auszahlung der Kaution dem Mieter zu.

Fordert jeder Vermieter eine Mietkaution?

Der Vermieter hat das Recht, eine Mietkaution zu fordern – nicht die Pflicht. Das bedeutet, dass nicht zwangsläufig jeder Vermieter auch eine solche Kaution fordert. Manche private Vermieter verzichten auch auf eine solche Kaution. Wenn du allerdings bei einer Wohnungs- oder Baugesellschaft eine Wohnung mietest, kannst du dir sicher sein, dass diese auch die möglichen drei Kaltmieten als Mietkaution fordern wird.

Wann wird eine Mietkaution wieder ausgezahlt?

Einen Anspruch auf Auszahlung einer Mietkaution haben Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn alle möglichen Forderungen beglichen sind. Durchschnittlich dauert die Erstattung der Mietkaution ca. 6 Monate. Leider gibt es diesbezüglich aber keine gesetzlichen Regelungen.

Der Vermieter darf die Mietkaution einbehalten, bis keine Forderungen gegen den ehemaligen Mieter mehr bestehen können. Das kann im schlimmsten Fall erst nach Erstellen der letzten Betriebskostenabrechnung sein. Für diese hat der Vermieter bekanntlich ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode Zeit. Damit kann sich die Auszahlung einer Mietkaution auch ohne Schäden in der übergebenen Wohnung bis zu einem Jahr hinziehen. Wenn Sie zwischenzeitig bereits eine neue Wohnung angemietet haben, sind zwei volle Mietkautionen in diesem Zeitraum gebunden.

Was leistet die Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherung stellt die Sicherheit für eine Mietkaution. So musst du die vertraglich vereinbarte Summe selbst nicht aufbringen und hast einen größeren finanziellen Spielraum. Das kann sich in der Umzugs- und Renovierungskasse schnell bemerkbar machen. Kostet deine neue Wohnung beispielsweise eine Kaltmiete in Höhe von 750,00 Euro, kann die Mietkaution bis zu 2.250,00 Euro betragen.

Die Mietkautionsversicherung stellt dir ein entsprechendes Bürgschaftszertifikat aus, das du dann deinem Vermieter aushändigst. Mit dieser Bürgschaftsurkunde kann dein Vermieter, wenn er einen Anspruch aus der Mietkaution geltend machen möchte, deine Versicherung kontaktieren. Die Mietkautionsversicherung springt dann ein und trägt erst einmal die Kosten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass du als Mieter aus der Zahlungsverpflichtung genommen werden würdest. Die Mietkautionsversicherung ist tatsächlich nicht mehr als eine Bürgschaft – zwar trägt der Versicherer erst einmal die Kosten für die notwendigen Reparaturen oder die offenen Zahlungen. Diese Kosten werden in der Folge allerdings von dir zurückgefordert.

Wann wird eine Mietkaution wieder ausgezahlt?

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Ein großer Vorteil – der indirekte Rechtsschutz in Sachen Mietkautionsforderungen des Vermieters

Es gibt eine Reihe von einschlägigen Urteilen zu der Frage, wann ein Vermieter die Mietkaution ganz oder teilweise einbehalten darf. Das Problem dabei: Als klassischer Mieter ohne eine juristische Ausbildung ist es oftmals schwer zu erkennen, wann ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt und wann die Forderung des Vermieters berechtigt ist.

Natürlich hast du immer die Möglichkeit, anwaltlich gegen eine Einbehaltung der Mietkaution vorzugehen. Wenn du allerdings keine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Mieterrechtsschutz hast, musst du die Kosten selbst tragen. Nur wenn du das Verfahren am Ende wirklich gewinnst, muss die Gegenseite auch deine Verfahrenskosten tragen. Das allein führt in vielen Fällen schon dazu, dass eine Einbehaltung der Mietkaution letztlich zähneknirschend hingenommen wird.

Wenn du eine Mietkautionsversicherung hast, prüft der Versicherer erst einmal, ob die Forderung des Vermieters berechtigt ist. Handelt es sich um eine unberechtigte Forderung – etwa, weil der Vermieter eine Auszugsrenovierung fordert, obwohl bereits eine umfassende Einzugsrenovierung stattgefunden hat und die Wohnung laut Mietvertrag im Zustand der ursprünglichen Übergabe (also unrenoviert) übergeben werden soll – weißt dein Versicherer diese Forderung zurück. Notfalls auch vor Gericht. Du kannst also sicher sein, dass du nur dann zur Kasse gebeten werden kannst, wenn dein Vermieter eine rechtmäßige Forderung gegen dich geltend machen kann.

Warum spricht man bei einer Mietkautionsversicherung auch von einer Bürgschaft?

Tatsächlich handelt es sich rechtlich betrachtet bei der Mietkautionsversicherung nicht um eine Versicherung im klassischen Sinne, sondern um eine Bürgschaft. Dein Versicherer bürgt dafür, dass er im Fall einer berechtigten Forderung die Zahlung leistet, um sich diese dann von dir zurückzuholen. Der Vermieter hat damit die volle Sicherheit, dass er sein Geld bekommt, auch wenn er dieses Geld nicht bereits als Sicherheit auf einem Kautionskonto hat.

Welche Voraussetzungen gelten für die meisten Mietkautionsversicherungen?

Um eine Mietkautionsversicherung abschließen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können von Versicherer zu Versicherer etwas variieren – einige sind allerdings bei allen Anbietern gleichermaßen gesetzt. Die allgemeinen Voraussetzungen, die weitestgehend für alle Anbieter gelten sind:

  • Du musst Mieter der Wohnung sein, damit tatsächlich ein rechtskräftiger Anspruch des Vermieters gegen dich auf Auszahlung der Kaution besteht.
  • Die von dir gemietete Wohnung muss in der Bundesrepublik Deutschland stehen.
  • Du musst eine positive Bonität nachweisen können.

 

Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen, die dem Grund nach zwar meistens gegeben sind, die aber von Versicherer zu Versicherer variieren können.

  • Die Wohnung wird ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzt.
  • Die Beantragung der Mietkautionsversicherung darf nicht viel später als die Mietvertragsunterschrift erfolgt sein – oft ist von einem maximalen Zeitverzug von 14 Tagen die Rede.
  • Ist das Mietverhältnis befristet, darf diese Befristung nicht kürzer als 2 Jahre in die Zukunft gehen.

Warum ist die Mietkautionsversicherung eine sinnvolle Alternative?

Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die für eine Mietkautionsversicherung sprechen. Da wäre einmal der Umstand, dass du mit einer solchen Versicherung deine finanziellen Möglichkeiten deutlich aufbesserst. Ziehst du von einer Wohnung in eine andere, musst du normalerweise damit rechnen, eine neue Kaution zu entrichten, noch bevor du die alte Kaution von deinem ehemaligen Vermieter erstattet bekommst.

So kann es schnell passieren, dass mehrere Tausend Euro in Kautionen gebunden sind und dir daher nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist eine Mietkautionsversicherung oft für den Vermieter selbst auch ein Zeichen für die Zuverlässigkeit ihres künftigen Mieters. Wer eine solche Versicherung abschließt, weiß genau, dass er im Fall eines Schadens an den Versicherer leisten muss. Der Mieter wird also jeglichen Schadensfall, der einen Rückgriff auf die Mietkaution oder die Bürgschaft dazu erlauben würde, so weit wie möglich vermeiden.

Profitiert nur der Mieter von einer Mietkautionsversicherung?

Tatsächlich profitiert auch der Vermieter von einer Mietkautionsversicherung seines Mieters. Da wäre einmal der Umstand, dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, die Mietkaution zinsbringend anzulegen. Die Führung des entsprechenden Kontos sowie die Auszahlung der Mietkaution nach dem Ende des Mietverhältnisses und der erfolgten letzten Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten stellt zusätzliche Arbeit dar. Diese entfällt bei einer Mietkautionsversicherung des Mieters zur Gänze.

Darüber hinaus wird eine Bürgschaft für die Mietkaution nur bei einer positiven Schufa-Auskunft erteilt. Wird einem Vermieter also eine Bürgschaftserklärung eines Versicherers vorgelegt, muss er selbst die Bonität seines potenziellen Mieters nicht mehr prüfen, sondern kann sicher sein, dass dieser zahlungsfähig ist.

Darauf solltest du beim Abschluss einer Mietkautionsversicherung achten

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind in der Regel nicht sehr groß. Dennoch gibt es Punkte, die du auf jeden Fall beachten solltest.

Da wäre einmal natürlich der zu entrichtende Versicherungsbeitrag. Denn das Erteilen einer Bürgschaft lassen sich die Versicherer natürlich bezahlen. Die jährlichen Kosten für die Versicherung liegen in der Regel zwischen 4 und 6 Prozent der Mietkaution. Wenn du also eine Mietkaution von 1.500 Euro hinterlegen musst, liegen die jährlichen Kosten für die Bürgschaft bei 60 – 90 Euro. Hier kann sich ein Vergleich der Kosten durchaus lohnen.

Manche Versicherer bieten ihre Leistung nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze an. Oft liegt diese in Höhen, die du mit einer normalen Wohnung im privaten Bereich kaum erreichen kannst. Wichtig ist das abzuklären, bevor du einen entsprechenden Antrag stellst.

Zu guter Letzt solltest du auf jeden Fall darauf achten, welche Art von Versicherung du abschließt. Denn bei der Mietkautionsversicherung gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern
  • Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern

 

Bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern zahlt der Versicherer automatisch an den Vermieter aus, wenn diese eine Forderung geltend macht. Dabei wird nicht geprüft, ob die Forderung rechtmäßig ist oder nicht. Solltest du der Ansicht sein, dass sie nicht rechtmäßig ist, musst du dein Recht später auf dem Klageweg erstreiten. Denn natürlich fordert er Versicherer die gezahlte Summe im Anschluss erst einmal von dir.

Die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern bietet dir die Möglichkeit, der Forderung zu widersprechen, bevor der Versicherer zahlt. Dann erfolgt eine Zahlung tatsächlich erst nach ausführlicher rechtlicher Prüfung. Diese kann auch ohne deinen Einspruch erfolgen, wenn dem Versicherer Grüne bekannt sind, die gegen eine Rechtmäßigkeit der Forderung sprechen. Aus diesem Grund solltest du die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern auf jeden Fall vorziehen.

Wie bei den meisten Versicherungsfragen ist es auch bei der Mietkautionsversicherung nicht leicht, den für dich besten Versicherer zu finden. Gern steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt dabei zur Seite und hilft dir, genau die Angebote herauszufiltern, die perfekt zu dir und deinen Anforderungen passen.

Parallel hast du natürlich die Möglichkeit, mit dem Mietkautionsversicherungsvergleichsrechner hier auf der Seite zu prüfen, welche Versicherung sich preislich am ehesten für dich lohnen würde.

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mietkautionsversicherung

Natürlich stehen wir dir gern für ein umfassendes Beratungsgespräch rund um das Thema Mietkautionsversicherung zur Verfügung. Ein solches Gespräch kann in unseren Räumlichkeiten, bei dir zu Hause oder online via Zoom, Skype oder WhatsApp stattfinden.

Es gibt allerdings auch einige Fragen, die immer wieder im Zusammenhang mit der Mietkautionsversicherung gestellt werden. Hier haben wir einmal die wichtigsten Punkte zu diesen Fragen kurz für euch zusammengefasst.

Kann man eine Mietkautionsversicherung auch ohne SCHUFA-Auskunft abschließen?

Nein. Seriöse Anbieter einer Bürgschaft werden diese nur für Personen ausgeben, deren Bonität geprüft werden kann. Eine negative Schufa-Auskunft bedeutet daher in der Regel auch, dass du keine Möglichkeit hast, eine Mietkautionsversicherung abzuschließen.

Kann man die Mietkautionsversicherung auch als gewerbliche Versicherung abschließen?

Auf jeden Fall. Allerdings gelten dabei etwas andere Regelungen. Denn während die Rahmenbedingungen für eine Mietkaution im Bereich der Vermietung von Wohnraum an Privatpersonen im BGB klar geregelt sind, gibt es solche Regelungen für Gewerbeimmobilien nicht. Daher können hier Kautionsforderungen noch einmal deutlich höher ausfallen.

Wenn du Interesse an einer solchen Lösung für dein Unternehmen hast, setze dich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns in Verbindung.

Was gilt es zu beachten, wenn du die Mietkautionsversicherung kündigen möchtest?

In der Regel kann die Mietkautionsversicherung monatlich gekündigt werden – vorausgesetzt, du gibst dem Versicherer das Bürgschaftszertifikat zurück oder legst eine Erklärung des Vermieters vor, dass diesem bekannt ist, dass er gegen den Versicherer keine Forderungen mehr geltend machen kann. Damit verlierst du aber auch sofort die Bürgschaft und damit die Sicherheit des Versicherers und musst die geforderte Mietsicherheit quasi sofort selbst hinterlegen.

Darüber hinaus sind die bis dahin gezahlten Beiträge ebenfalls weg, denn eine Erstattung findet hier nach einer Kündigung nicht statt. Von daher ist eine Kündigung in einem laufenden Mietverhältnis nicht ratsam.

 

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