Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung – macht das Sinn?

Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung – macht das Sinn?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Rechtsschutzversicherungen werden mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen.
  • Rechtsschutzversicherungen ohne Selbstbeteiligung kommen meist mit vergleichsweise hohen Versicherungsprämien daher.
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung wirkt sich erheblich auf die Höhe der Versicherungskosten aus.

Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung – macht das Sinn?

Was macht die Rechtsschutzversicherung so wichtig?

Wer sich im Alltag bewegt, der kann immer wieder in den Rechtsbereich anderer Menschen eingreifen. Das kann bewusst oder vollkommen unbewusst bzw. vollkommen ungewollt passieren. Rechtliche Streitigkeiten können ebenso einfach aus einer schlecht ausgeführten Handwerkerleistung, wie aus einem Autounfall oder einer Streitigkeit mit Ihrem Arbeitgeber resultieren. Dabei ist es leider oftmals gar nicht so sicher, dass auch derjenige Recht bekommt, der eigentlich Recht hat.

Die Rechtsschutzversicherung trägt dabei die Kosten eines Rechtsstreits für dich. Das ist auch der Hauptgrund dafür, dass du auf keinen Fall auf eine solche Absicherung verzichten solltest. Denn es ist leider deutlich häufiger so, dass du dein Recht vor Gericht durchsetzen musst, als man auf den ersten Blick meinen könnte. Wenn du aber über keine Rechtsschutzversicherung verfügst, liegt das volle Kostenrisiko für ein Gerichtsverfahren bei dir. Im Fall einer Niederlage trägst du nämlich oftmals nicht nur deine eigenen Kosten, sondern auch noch die deines Gegners. Hinzu kommen die Gerichtskosten und die Kosten für Sachverständige, Zeugen und alles, was sonst mit dem Fall zu tun hat.

Das führt dazu, dass viele Menschen, die geschädigt wurden und eigentlich ein Recht auf eine Entschädigung hätten, die gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses angehen könnten oder die eine Nachbesserung einer schlecht erbrachten Leistung einklagen könnten, auf ihr gutes Recht verzichten aus Angst, aus einem Prozess als Verlierer hervorzugehen. Damit diese Angst dich niemals daran hindert, deine Ansprüche auch durchzusetzen, solltest du auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

So sehen die Leistungen der Rechtsschutzversicherung im Detail aus?

Grundsätzlich trägt die Rechtsschutzversicherung die folgenden Kostenarten:

  • Rechtsanwaltsgebühren im Streitfall
  • Gerichtsgebühren im Fall eines entsprechenden Prozesses
  • Zeugenentschädigung
  • Sachverständigenkosten
  • Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
  • Anwaltskosten für eine zusätzliche notwendige Vertretung im Ausland
  • Kosten für die Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers

 

Je nach Versicherer und Versicherungsumfang können auch die Kosten für einen Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung getragen werden. Dabei gibt es eine ganze Reihe verschiedener Rechtsgebiete, für die es jeweils eigene Rechtsschutzversicherungsbausteine gibt. Diese sind:

 

Teilweise überschneiden sich die Leistungen der einzelnen Versicherungsbausteine. Als klassisches Rechtsschutzversicherungspaket wird von vielen Versicherern eine Kombination aus:

  • Privatrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz

 

angeboten.

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Besonderheit Mediation – ein spannender Baustein, auf den du nicht verzichten solltest

Die meisten Versicherer tragen die Kosten aus den jeweiligen Rechtsbereichen erst ab Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Schon für den Versuch einer außergerichtlichen Einigung sollte dein Anwalt erst einmal eine Kostenzusage von Seiten deiner Rechtsschutzversicherung einholen. Eine besondere Form des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist die Mediation.

Im Rahmen einer Mediation versuchen beide Parteien unter der Leitung und Moderation eines Mediators, die Streitigkeiten beizulegen. Bei einer Mediation geht es nicht darum, dass eine Partei über die andere triumphiert. Hier geht es darum, eine Lösung zu finden, die beiden Parteien die Möglichkeit gibt, für sich zumindest einen Teilsieg zu verbuchen – es geht um eine Lösung, mit der beide Seiten gut leben können, ohne dass einer von beiden als Verlierer aus der Mediation hervorgeht.

Eine solche Mediation kann – je nach Dauer des Mediationsverfahrens – durchaus kostspielig werden. Sie ist aber in aller Regel immer noch deutlich günstiger als die Kosten für ein komplettes Gerichtsverfahren. Aus diesem Grund geben immer mehr Versicherer auch für eine Mediation eine Kostenübernahmeerklärung ab. Oft wird die Mediation auch als eigener Baustein angeboten. Wenn das der Fall ist, sollten Sie diesen auf jeden Fall mit abschließen. Denn eine Mediation kürzt, wenn sie erfolgreich ist, nicht nur die Dauer eines Verfahrens erheblich ab.

Sie erleichtert auch ein gutes Miteinander nach einem solchen Verfahren. Vor allem, wenn es um Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, einem Nachbarn oder Vermieter geht – also mit einer Partei, mit der du womöglich auch nach dem Verfahren noch weiter gut auskommen musst – kann eine Mediation für eine gute gemeinsame Grundlage auch nach dem Verfahren sorgen.

Dein Vorteil bei der Allianz

Wenn du dich für eine Rechtsschutzversicherung der Allianz entscheidest, brauchst du für de Baustein der Mediation nicht noch einmal einen zusätzlichen Baustein abzuschließen. Hier ist die Mediation fester Bestandteil der Grundleistungen – natürlich nur in Fällen, in denen eine solche Mediation auch erfolgversprechend ist. Liegt ein solcher Fall vor, vermittelt dir deine Allianz einen geeigneten und unabhängigen Mediatoren oder eine Mediatorin, um eine möglichst erfolgreiche Konfliktlösung zu unterstützen.

Was ist die Selbstbeteiligung im Versicherungsbereich?

Eine Selbstbeteiligung gibt es in zahlreichen Versicherungsarten. Sie dient der Reduzierung des Kostenrisikos des Versicherers und soll sicherstellen, dass ein Versicherungsnehmer nicht für jede Kleinigkeit die Versicherung in Anspruch nimmt. Wenn du beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart hast, macht ein Verfahren über deine Rechtsschutzversicherung für einen Schaden von weniger als 300 Euro keinen Sinn.

Denn selbst wenn du am Ende Recht bekommen solltest – die 300 Euro Selbstkostenanteil musst du in den meisten Fällen trotzdem tragen. Es gibt allerdings auch einige Versicherungen, die dir im Fall eines Sieges am Ende den Selbstkostenanteil erstatten.

Die meisten Versicherer bieten unterschiedliche Höhen in der Selbstbeteiligung an. Um einheitliche Angebote unterbreiten zu können, wird die Selbstbeteiligung dabei nicht frei verhandelt. Viel mehr kannst du aus unterschiedlichen Selbstbeteiligungsstufen wählen. Die gängigsten Selbstbeteiligungsstufen sind dabei:

  • Keine Selbstbeteiligung
  • 150 Euro Selbstbeteiligung
  • 300 Euro Selbstbeteiligung
  • 500 Euro Selbstbeteiligung
  • 000 Euro Selbstbeteiligung
  • Dynamisch sinkende Selbstbeteiligung

 

Das Angebot der dynamisch sinkenden Selbstbeteiligung belohnt Versicherungsnehmer, die nur sehr selten einen Streitfall vor Gericht bringen bzw. die ihre Versicherung nur sehr selten nutzen. Wenn du beispielsweise eine solche dynamisch sinkende Selbstbeteiligung abschließt und die Selbstbeteiligung zum Startzeitpunkt bei 500 Euro liegt, dann sinkt diese nach einem oder mehreren Jahren ohne Nutzung der Versicherung um eine festgelegte Summe – meistens um 100 Euro. Nach einem weiteren Jahr sinkt die Selbstbeteiligung weiter, bis sie irgendwann bei 0,00 Euro liegt. Dann hast du ein Verfahren ohne Selbstbeteiligung quasi „frei“. Kommt es zu einem solchen Versicherungsfall, beginnt die Selbstbeteiligung wieder bei 500 Euro.

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Gut zu wissen

Grundsätzlich sollte man im Bereich der privaten Rechtsschutzversicherung auf eine Selbstbeteiligung von mehr als 300 Euro verzichten. Mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro oder mehr wird eine Rechtsstreitigkeit für dich doch erst einmal zu einer teuren Angelegenheit – damit stehst du im Fall einer Streitigkeit vor genau dem Problem, das die Rechtsschutzversicherung eigentlich lösen sollte. Derart hohe Selbstbeteiligungen bieten sich eigentlich nur für Versicherungslösungen im gewerblichen Bereich an.

Das sind die Vor- und Nachteile der Selbstbeteiligung

Wenn es um die Frage gibt, ob du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen möchtest oder doch lieber eine Selbstbeteiligung einbauen willst, müssen natürlich die Vor- und Nachteile der Selbstbeteiligung abgewogen werden.

Wir haben sie dir hier kurz gegenübergestellt:

Vorteile der Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • Mit einer Selbstbeteiligung kannst du die jährlichen Versicherungskosten teilweise erheblich reduzieren.
  • Je nach Versicherer kann es sein, dass dir die Selbstbeteiligung im Fall eines Obsiegens im Gerichtsverfahren erstattet wird.
  • Die Gefahr, dass dein Versicherer nach mehreren Versicherungsfällen die Versicherung kündigt, ist bei einer Lösung ohne Selbstbeteiligung deutlich höher als bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung.

Nachteile der Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • Kommt es zu einer Rechtsstreitigkeit, musst du erst einmal die Selbstbeteiligung aufbringen, bevor deine Versicherung überhaupt leistet – steckst du gerade in einer finanziellen Krise kann das dazu führen, dass du deshalb einen notwendigen Rechtsstreit nicht führen kannst.
  • Die Selbstbeteiligung wird für jede neue Rechtsstreitigkeit fällig. Kommt es im Verlauf eines Jahres zu einem Problem mit deinem Arbeitgeber, einem Autounfall, bei dem der Versicherer des Unfallgegners deine Schadensersatzforderung nicht bedienen möchte und einer Nachbarschaftsstreitigkeit, die alle drei vor Gericht landen, musst du in jedem Fall erneut die Selbstbeteiligung entrichten. Das kann sich schnell summieren.

Diese Versicherungen bieten eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung an

Nicht jeder Versicherer bietet dir auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung an. Wir von der Allianz bieten dir allerdings die Möglichkeit, jeden unserer Tarife und jeden unserer Bausteine im Bereich der Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung deiner Wahl abzuschließen. Neben der Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast du auch die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung in folgender Höhe zu vereinbaren:

  • 150 Euro
  • 300 Euro
  • 500 Euro
  • 000 Euro

 

Diese Möglichkeit bietet sich dir für alle vier Rechtsschutztarife und die jeweiligen einzelnen Rechtsschutzabsicherungen, die du hier bei der Allianz abschließe kannst.

Du bist dir nicht ganz sicher, welche Bausteine für dich die richtigen sind und wie genau deine Rechtsschutzversicherung gestaltet sein sollte? Deine Allianz Agentur Rico Schmidt hilft dir gern dabei, die richtige Versicherungslösung für dich und deine Familie zu finden.

Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung kann Sinn machen – ist aber in der Regel verhältnismäßig teuer

In den meisten Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung komplett ohne Selbstbeteiligung ein eher teures Vergnügen. Diese Versicherungslösung lohnt sich nur dann, wenn du befürchten musst, mit gewisser Regelmäßigkeit in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. Brauchst du deine Rechtsschutzversicherung wie die meisten Versicherten nur für den Notfall und in sehr unregelmäßigen Abständen ist die beste Lösung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie oft wird eine Selbstbeteiligung fällig?

Die Selbstbeteiligung wird mit jedem neuen Versicherungsfall fällig und muss in der Regel gezahlt werden, bevor die Versicherung die weiteren Kosten des Verfahrens trägt.

Bis zu welcher Höhe ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Im Privatbereich solltest du eine Selbstbeteiligung maximal bis 300 Euro abschließen – Selbstbeteiligungen darüber hinaus bergen ein zu hohes Kostenrisiko für dich als Versicherungsnehmer. Die optimale Lösung ist aus unserer Sicht eine Versicherung mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von 150 Euro.

Kann man auch einzelne Bausteine ohne Selbstbeteiligung abschließen?

Wenn du mehrere Bausteine bei einem Versicherer abschließt, gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung für alle abgeschlossenen Bausteine. Nur wenn du unterschiedliche Bausteine bei verschiedenen Versicherern abschließt, kannst du die Rechtsschutzversicherung bei dem einen Versicherer mit und bei dem anderen Anbieter ohne Selbstbeteiligung oder mit Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe abschließen.

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