Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung
Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung scheint auf den ersten Blick für jeden Verbraucher erstrebenswert. Das liegt unter anderem daran, dass allein der Begriff „Selbstbeteiligung“ bei manchem Versicherungsnehmer bereits die ersten Alarmsirenen schrillen lassen. Wozu sollst Du Dich auch absichern, wenn Du im Schadensfall dann trotzdem noch einen Teil der Kosten selbst tragen musst?
Ganz so einfach ist die Entscheidung leider nicht. Die Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat sicherlich einige Vorteile. Sie bringt aber ganz klar auch Nachteile mit sich. Im weiteren Artikel zeigen wir Dir diese Vor- und Nachteile auf und erklären, worauf es bei der Auswahl der richtigen Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung zu achten gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ist immer teurer als eine Variante mit Selbstbehalt
- Unter gewissen Umständen lohnt sich eher die Variante mit Selbstbeteiligung
- Wenn mehrere Schadensfälle innerhalb recht kurzer Zeit aufkommen, kann ein Selbstbehalt zu finanziellen Engpässen führen
Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Die Frage, ob man eine Rechtsschutzversicherung wirklich benötigt, wird immer mal wieder recht kritisch beleuchtet. Unter anderem die Verbraucherzentrale hat dazu einen umfassenden Artikel verfasst und dabei deutlich darauf hingewiesen, dass eine Rechtsschutzversicherung für viele Menschen sehr sinnvoll sein kann.
Denn diese trägt im Schadensfall die folgenden Kosten für Dich:
- Gebühren für Rechtsanwälte im Streit
- Gerichtsgebühren im Fall eines Prozesses
- Entschädigung von Zeugen
- Hinzuziehung von Sachverständigen
- Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers
- Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
- Zusätzliche Kosten, wenn ein zweiter Rechtsbeistand im Ausland erforderlich ist
Getragen werden die Kosten dabei immer bis zum Erreichen der vorher vertraglich festgelegten Versicherungs- oder Deckungssumme.
Gerade bei der Rechtsschutzversicherung ist es oft so, dass Du allein gar nicht beeinflussen kannst, ob ein Schadensfall entsteht oder nicht. Wenn Dein Arbeitgeber beispielsweise eine ungerechtfertigte Abmahnung oder gar direkt eine Kündigung ausspricht, kann es vor Gericht teuer werden, Dich zu wehren. Denn auch wenn Du Dir sicher bist, im Recht zu sein – wie ein Arbeitsgericht am Ende seine Entscheidung treffen wird, kannst Du vor Aufnahme des Verfahrens nicht absehen.
Ähnlich sieht es aus, wenn Du einen Verkehrsunfall hast. Die passende Rechtsschutzversicherung sichert Dich dabei in allen Lagen des Straßenverkehrs ab. Sei es als Fahrradfahrer, als Teilnehmer im öffentlichen Personennahverkehr oder aber als Autofahrer. Selbst als Fußgänger genießt Du den Schutz Deiner Rechtsschutzversicherung. Nicht selten ist die Schuldfrage grade im Straßenverkehrsrecht gar nicht so leicht zu beantworten.
Da ist es ein wichtiges Sicherheitsnetz zu wissen, das im Fall einer Niederlage vor Gericht die eigene Rechtsschutzversicherung zur Stelle ist und Du nicht auf den Kosten für das Verfahren sitzen bleibst.
Diese verschiedenen Rechtsschutzversicherungen gibt es
Du kannst bei einem Anbieter so etwas wie einen Rundumschutz vereinbaren und alle gängigen oder für Dich wichtigen Rechtsschutzversicherungsbausteine abschließen. Das kann preislich betrachtet durchaus Sinn machen. Experten wie die Verbraucherzentrale und auch Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt, empfehlen jedoch immer den individuellen Vergleich. Denn nicht selten kann es auch günstiger sein, einzelne Pakete oder Bausteine bei unterschiedlichen Anbietern zu versichern.
Die meisten Rechtsschutzversicherer haben dabei die folgenden Bausteine im Angebot:
- Verkehrsrechtsschutz
- Eigentümer– und Mietrechtsschutz
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Nice to know
Neben den klassischen Rechtsschutzvarianten gibt es auch noch einen mittelbaren Rechtsschutz. Dieser ist in jeder Haftpflichtversicherung versteckt. Denn hier prüft Dein Versicherer bei jedem Fall, in dem ein Geschädigter einen Schadensersatz von Dir fordert, ob Du überhaupt in der Haftung bist. Da solche Fälle im schlimmsten Fall von Deinem Versicherer auch vor Gericht ausgefochten werden, spricht man hier von einer mittelbaren Rechtsschutzversicherung. Kosten entstehen Dir dafür keine.
Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung – Was ist eigentlich der Selbstbehalt?
Wie in vielen anderen Versicherungslösungen wird auch in der Rechtsschutzversicherung oft mit einer Selbstbeteiligung gearbeitet. Dabei gibt es häufig verschiedene Konstrukte, was die konkrete Höhe des Selbstbehalts angeht. Zu den gängigen Angeboten gehören die folgenden Staffelungen:
- Rechtsschutzversicherung ohne eine Selbstbeteiligung
- Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 Euro
- Selbstbeteiligung in Höhe von 300,00 Euro
- Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 Euro
- Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 Euro
- Variable Selbstbeteiligung
Die letzte Variante ist in den meisten Fällen die Kundenfreundlichste. Eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligungen von 500 Euro oder mehr macht im privatrechtlichen Bereich keinen Sinn, denn hier soll diese Versicherungslösung ja gerade dafür sorgen, dass Kosten in dieser Größenordnung gar nicht erst auf Dich zukommen.
Diese Lösungen können im Bereich der Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige bzw. im Bereich des Unternehmensrechtsschutzes interessant werden. Die gängigsten Modelle sehen eine Selbstbeteiligung von 150,00 Euro oder von 300,00 Euro für den Versicherten vor.
Die Selbstbeteiligung als Kostendämpfer – macht das Sinn?
Grundsätzlich liegen die Versicherungsbeiträge für Lösungen mit einer Selbstbeteiligung niedriger als die für eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Das hat den einfachen Hintergrund, dass die Selbstbeteiligung die Kosten und die Gefahr, dass es überhaupt zu einem Kostenfall kommt, für den Versicherer reduzieren.
Bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro beispielsweise sind die klassischen Kosten für einen Widerspruch in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren schon fast komplett abgedeckt. Wenn also Deine Rechtsschutzversicherung bereits im Rechtsbehelfsverfahren einspringt, entstehen dem Versicherer im Widerspruch erst einmal so gut wie keine Kosten – erst im nächsten Verfahrensschritt, einer möglichen Klage, entstehen dann tatsächlich Kosten auch für den Versicherer.
Im Gegenzug kann eine Selbstbeteiligung, wenn es in einem relativ kurzen Zeitraum von einem oder zwei Jahren zu mehreren Schadensfällen kommt, für den Versicherten schnell teuer werden. Denn dieser Betrag wird mit jedem neuen Versicherungsfall aufs Neue fällig. Kommt es also zu einem Gerichtsverfahren wegen einer unrechtmäßigen Kündigung und hast Du kurze Zeit später einen Autounfall, nach dem Du die Versicherung des Unfallgegners auf Schadensersatz verklagst, musst Du den Selbstbehalt innerhalb kurzer Zeit zweimal begleichen.
Übrigens – während Du den Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige als Werbungskosten bei der Steuererklärung gelten machen kannst, gehört der Berufsrechtsschutz für Selbstständige zu den klassischen Betriebskosten.
Vor- und Nachteile einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung
Die Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat letztlich ihre Vor- und Nachteile. Wir haben die wichtigsten Punkte hier einmal kurz für Dich zusammengefasst.
Vorteile der Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung
- Im Schadensfall kommen keinerlei Kosten auf Dich zu
- Auch wenn in einem Jahr mehrere Schadensfälle entstehen, musst Du nicht aus Sorge vor einer fälligen Selbstbeteiligung darauf verzichten, Dein gutes Recht durchzusetzen
Nachteile einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung
- Die Versicherungslösung ist deutlich teurer als eine Variante mit Selbstbeteiligung
- Nicht jeder Versicherer bietet eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung an
- Kommt es in vergleichsweise kurzen Abständen zu mehreren Schadensfällen, ist die Gefahr, dass Dein Versicherer die Versicherung kündigt, höher als bei einer Versicherungslösung mit Selbstbeteiligung.
Unter dem Strich bringt Ihnen eine Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung zuweilen ein erhebliches Ersparnis bei den Versicherungsprämien. Allerdings sollte das allein nicht der Grund sein, Dich für eine bestimmte Versicherungslösung zu entscheiden. Wichtig ist, dass Du eine Versicherung findest, die wirklich optimal zu Dir und Deinen Anforderungen passt. Damit genau das gelingt, steht Dir Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt gern bei der Suche nach der passenden Rechtsschutzversicherung zur Seite.
Wann genau wird eine Selbstbeteiligung eigentlich fällig?
Wie genau die Selbstbeteiligung abgerechnet wird, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Manche Versicherer fordern die Summe bereits ein, wenn sie eine Kostenzusage an den Anwalt abgeben. Andere wiederum stellen die vertraglich vereinbarten Beträge erst in Rechnung, wenn auch der Anwalt oder das Gericht ihre Kostennote vorgelegt haben.
Schon gewusst? Manchmal gibt es die Selbstbeteiligung auch zurück
Was die wenigsten wissen – wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung gewählt hast und Du hast Dein Verfahren gewonnen, werden die Kosten aus der Selbstbeteiligung von Deinem Versicherer erstattet. Das hat einen ganz einfachen und logischen Hintergrund. Obsiegst Du in einem Gerichtsverfahren, trägt die Gegenseite die kompletten Kosten des Verfahrens. Inklusive der Kosten für Deinen Anwalt. Dein Versicherer hat damit folglich keine Kosten zu begleichen. Damit profitierst Du in einem solchen Fall von den günstigen Versicherungsbeiträgen einer Versicherung mit Selbstbeteiligung, hattest am Ende aber selbst keine Kosten aus dem Verfahren.
Es gibt Anbieter mit besonders fairen Selbstbeteiligungsmodellen
Besonders fair sind in der Regel Versicherungslösungen, die eine variable Selbstbeteiligung vorsehen. Hier beginnt die Selbstbeteiligung in der Regel bei 300,00 Euro. In jedem Jahr, in dem kein Versicherungsfall auftritt, sinkt die Selbstbeteiligung um 100,00 Euro. Nach drei Jahren hast Du damit eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Kommt es zu einem Verfahren, in dem Dein Versicherer Kosten tragen muss, steigt der Selbstkostenanteil ab dem nächsten Verfahren wieder auf 300,00 Euro.
Damit genießt Du deutlich günstigere Konditionen als bei einer Versicherung komplett ohne Selbstbeteiligung. Wenn Du aber nur sehr selten in die Situation kommst, dass Du Deine Rechtsschutzversicherung nutzen musst, kannst Du trotzdem in den Genuss der Leistungen Deines Versicherers kommen, ohne dabei einen Eigenanteil tragen zu müssen.
Du suchst nach der passenden Rechtsschutzversicherung?
Du hast konkrete Vorstellungen davon, wie Deine Rechtsschutzversicherung aussehen soll? Du bist Dir allerdings nicht sicher, welcher Versicherer die Leistungen anbietet, die Du haben möchtest? Außerdem suchst Du nach dem bestmöglichen Versicherungsbeitrag? Dann ist unser Versicherungsvergleich die optimale Lösung für Dich. Gib einfach die wichtigsten Parameter ein und lass Dir die besten Angebote für Dich von unserem Vergleichsrechner auswerfen.
Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ist nicht immer die beste Wahl
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenanteil ist auf den ersten Blick eine besonders sichere Lösung. Da Du so unvorhergesehene Kosten, wie sie im Fall einer Selbstbeteiligung auf Dich zukommen würden, vermeiden kannst. Dabei darfst Du nicht aus den Augen verlieren, dass Du für eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung deutlich höhere Beiträge entrichten musst.
Der Vorteil des nicht fälligen Eigenanteils wird damit allein durch die jährliche Mehrbelastung oft schnell wieder hinfällig. Zumal wenn nicht davon auszugehen ist, dass Du in absehbarer Zeit in einen Rechtsstreit verwickelt wirst.
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