Unfall mit Fahrrad und Auto – wer zahlt?

Unfall mit Fahrrad und Auto – wer zahlt?

Fahrradfahrer und Autofahrer sind zwar mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unterwegs, im Straßenverkehr nutzen sie aber oft die gleichen Verkehrswege. Daher ist die Frage berechtigt, wer im Falle eines Unfalles die Kosten übernimmt.

In der Regel ist der Unfallverursacher verpflichtet, die Schäden auf sich zu nehmen. Doch bei Unfällen zwischen Fahrradfahrern und Lenkern eines Autos ist die Angelegenheit oft nicht immer eindeutig zu bewerten. Welche Versicherungen greifen also bei einer Kollision zwischen Auto und Fahrrad?

Immer mehr Fahrradunfälle auf Deutschlands Straßen!

Das Fahrrad gilt als schnell, mobil und umweltfreundlich! Zudem ist es im Vergleich zum Auto wenig kostenintensiv und Fahrradtouren werden immer beliebter. Immer mehr Bürger steigen in den Sattel. Das Aufkommen des E-Bikes verstärkt diese Entwicklung noch. Dieser Trend zum Fahrrad lässt sich leider auch in der Unfallstatistik nachvollziehen.

So wurden laut ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub-e.V.) im Jahre 2018 knapp 89.000 Verkehrsunfälle registriert, bei denen die Beteiligung eines Fahrrades zu verzeichnen ist. Gut 10.000-mal waren Kinder involviert. Insgesamt starben 445 Radfahrende auf Deutschlands Straßen, davon 21 Kinder. Bei den meisten Unfällen waren Autofahrer beteiligt, denen in vielen Fällen die Hauptschuld auferlegt wird. Unfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern entstehen aus folgenden Gründen:

  • Immer mehr Menschen fahren mit dem Rad.
  • Zu klein dimensioniertes Radverkehrsnetz.
  • Eine unübersichtliche Verkehrsführung.
  • Tempolimits sind für Autofahrer ausgelegt.
  • Abbiegende Autos, die den Radverkehr nicht beachten.
  • Vorfahrtsregeln für Fahrradfahrer werden oft ignoriert.
  • Der tote Winkel bei rechtsabbiegenden Lkw.
  • Rücksichtslose Autofahrer und „Kamikaze“-Radfahrer.

Auch Fehlverhalten der Radfahrer kann Unfälle verursachen

Für Unfälle zwischen Radfahrern und Autofahrern kann nicht immer dem Autofahrer schuldhaftes Verhalten zugeschrieben werden. Auch folgendes Fehlverhalten der Zweiradfahrer ist für Unfälle mit Autos im Straßenverkehr verantwortlich:

  • Falsche Fahrbahnbenutzung.
  • Fahren gegen die Fahrbahnrichtung.
  • Benutzung von Gehwegen.
  • Mangelnde Beleuchtung.
  • Alkoholisierte Fahrradfahrer.

Wie sollte man sich bei einem Fahrradunfall verhalten?

Nach einem Unfall zwischen Fahrrädern und Autos gelten im Prinzip die gleichen Abläufe wie bei einer herkömmlichen Kollision. Die Vorgehensweise hängt von der Art und der Schwere des Unfalls ab. Dabei ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und den Überblick nicht zu verlieren. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Zuerst gilt es, Verletzten zu helfen und die Unfallstelle zu sichern.
  • Bei schwereren Personenschäden ist die Ambulanz zu rufen.
  • Bei Personenschäden und Ungereimtheiten über den Unfallhergang empfiehlt es sich, die Polizei einzuschalten.
  • Die Schäden an den Fahrzeugen und das Kfz-Kennzeichen werden fotografiert.
  • Bei geringen Schäden kann die Unfallstelle sofort geräumt werden.
  • Wenn Zeugen vorhanden sein sollten, können deren Kontaktdaten notiert werden.
  • Die Unfallgegner füllen einen Unfallbericht aus. Darin werden die wesentlichen Daten der Unfallbeteiligten festgehalten. Zudem wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers und eine eventuell vorhandene private Haftpflichtversicherung des Radlers angegeben.
  • Beide Versicherungen werden von den Versicherungsnehmern informiert. Dies gilt auch für eine eventuell bestehende Unfallversicherung.

Welche Versicherungen haften bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto?

Ein Unfall passiert selten ohne Schäden an den Fahrzeugen. Welche Versicherung dabei in Regress genommen werden kann, hängt mit der Schuldfrage zusammen. Das betrifft auch Schadensersatzansprüche bei Verletzungen. Zudem steht die Frage im Raum, ob der Unfall fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde. Unter Umständen empfiehlt es sich, einen Gutachter hinzuzuziehen.

Fahrradfahrer als Unfallbeteiligter – Sachschaden

Kann dem Fahrradfahrer keine Schuld zugewiesen werden, kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers für die Schäden am Fahrrad auf.

Damit die gegnerische Versicherung den Schaden schnell abwickeln kann, empfiehlt es sich, einen Kaufbeleg für das Fahrrad zur Hand zu haben. Auf jeden Fall sollten die Schäden direkt nach dem Unfall fotografisch dokumentiert werden.

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Fahrradfahrer als Unfallbeteiligter – Personenschaden

Wenn bei einem Unfall der Radfahrer schuldfrei verletzt wurde, kommt ebenfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers für ein eventuelles Schmerzensgeld auf. Es empfiehlt sich, keine illusorisch hohen Forderungen zu stellen, da die Gefahr besteht, dass dann der Anspruch abgewiesen wird.

Die folgenden Beispiele verschaffen einen Überblick, mit welcher Höhe an Schmerzensgeld gerechnet werden kann. Die Beträge wurden durch offizielle Gerichtsurteile bestätigt:

  • 75.000 €: Schädelhirntrauma mit Dauerschäden.
  • 7.500 €: Offener Unterschenkeltrümmerbruch und Daumenfraktur.
  • 5.000 €: Mehrere Knochenbrüche.
  • 200 €: Schulterverletzung aufgrund grundlosen Hupens.
  • Kein Anspruch: Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger auf kombiniertem Fuß- und Radweg.
  • Kein Anspruch: Unfall aufgrund von Schlaglöchern in der Fahrbahn.

Wenn der schuldhafte Autofahrer unerkannt Fahrerflucht begeht bzw. nicht ausreichend versichert ist oder sein Privatvermögen nicht ausreicht, um Schmerzensgeld zu leisten, kann ein Antrag bei der Verkehrsopferhilfe gestellt werden. In vielen Fällen übernimmt diese dann die Zahlung des Schmerzensgeldes.

Fahrradfahrer als Unfallverursacher – Sachschaden

Wurde der Unfall vom Radfahrer verursacht, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers die Schäden am Fahrzeug des schuldfrei beteiligten Autofahrers.

Das setzt natürlich voraus, dass im Vorfeld eine solche abgeschlossen wurde. Die Schäden am eigenen Fahrrad oder E-Bike sind damit nicht abgedeckt.

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Info
Die private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf, wenn ein geparktes Auto übersehen wird und dessen Lack dadurch Schaden nimmt!

Fahrradfahrer als Unfallverursacher – Personenschaden

Für die Schäden an Dritten kommt die private Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers auf. Eigene Schäden sind in den Leistungen einer Unfallversicherung enthalten. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen.

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Wer zahlt bei einem Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit?

Auf dem Weg von und zur Arbeit sind die Schäden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Sie kommt bei einem Unfall mit dem Rad für die medizinische Behandlung auf und übernimmt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Dabei muss die zuständige Berufsgenossenschaft binnen drei Tagen informiert werden.

Mein Kind verursacht mit dem Fahrrad Schäden bei einem anderen Auto

Bis zu einem Alter von 10 Jahren gelten Kinder als deliktunfähig. Wenn der Nachwuchs mit seinem Fahrrad ein Auto beschädigt, schaut der Geschädigte im Normalfall in die Röhre.

Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen wird. Dann kann die private Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Diese leistet Entschädigung über die Familienversicherung.

Der Nachweis zur Verletzung der Aufsichtspflicht ist in der Regel schwer zu erbringen. Bei Unfällen mit Kindern sind oft Nachbarn involviert. Um das gute nachbarschaftliche Verhältnis aufrecht zu erhalten, empfiehlt es sich, bei der Police der Privathaftpflicht eine Klausel einzufügen, die auch die Schäden von nicht deliktfähigen Kindern abdeckt.

Wissenswertes zu Leistungen der Versicherung bei Fahrradunfällen

Ob und wann eine Versicherung für Schäden zwischen einem Fahrradfahrer und einem Auto aufkommt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Einige grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen wollen wir deshalb an dieser Stelle beantworten.

Wann kann die Versicherung die Zahlung verweigern?

Tatsächlich gibt es eine Reihe von Gründen, die es der Versicherung erlauben, teilweise oder gänzlich von einer Zahlung Abstand zu nehmen:

  • Kopfhörer: Zwar gibt es kein Gesetz, das das Hören von Musik während des Fahrradfahrens verbietet. Wenn die Musik dabei allerdings so laut gestellt ist, dass Signale im Straßenverkehr nicht mehr wahrgenommen werden, kann die Versicherung ihre Schadensersatzzahlungen reduzieren.
  • Falsche Fahrbahnseite: Als Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Wer auf der falschen Fahrbahn unterwegs ist, wenn es zu einer Kollision kommt, kann mit einer Teilschuld belegt werden. Dann kommt es zu einer Haftungsverteilung, die Schadensersatzzahlungen fallen in kleinerem Rahmen aus.
  • Alkohol: Je nach Promillegehalt kann Radfahren unter Alkoholeinfluss dazu führen, dass die Versicherung im Falle eines Unfalles Zahlungen vermindert oder gänzlich ablehnt. Zudem kann die Kfz-Fahrerlaubnis entzogen werden.

Info

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht! Deshalb ist es unerheblich, ob der Radfahrer bei einem Unfall einen Helm getragen hat oder nicht. Die gegnerische Versicherung hat keine Grundlage, Ansprüche zu mindern!

Gibt es eine Entschädigung bei einem Fahrradunfall ohne Helm?

Das Tragen eines Helmes kann die Folgen eines Unfalls signifikant mindern. Dann könnte auch ein eventuelles Schmerzensgeld niedriger ausfallen. Viele Versicherer beharren darauf, bei nicht behelmten Radfahrern ein geringeres Schmerzensgeld zu veranschlagen. Dies ist laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahre 2014 nicht möglich.

Gelten die gleichen Rechte auch für ein E-Bike?

Ein E-Bike ist dann über die Privathaftpflicht versichert, wenn es rechtlich eindeutig in die Kategorie Fahrrad fällt. Für Elektrofahrräder, welche sich ohne Muskelkraft fortbewegen lassen, wird eine Fahrerlaubnis für Mofas benötigt. Diese zieht zwingend eine gesonderte Kfz-Haftpflichtversicherung nach sich.

Was passiert bei einem Fahrradunfall ohne eigene Versicherung?

Beim schuldhaft verursachten Unfall ohne Versicherungsschutz haftet der Verursacher für alle Schäden aus eigener Tasche. Bei Personenschäden mit Schmerzensgeld und lebenslanger medizinischer Betreuung bedroht diese Situation schnell die eigene wirtschaftliche Existenz. Dagegen übernimmt eine Unfallversicherung bei Knochenbruch, Kopfverletzungen oder sonstigen schweren körperlichen Schäden die anfallenden Kosten.

Nützliche Tipps zur Vermeidung eines Unfalls mit Fahrrad und Auto

Die beste Lösung besteht darin, Fahrradunfälle zu vermeiden. Folgende Verhaltensregeln sind dabei erforderlich:

  • Beachtung der Verkehrsregeln.
  • Funktionierende Beleuchtung.
  • Abstand einhalten.
  • Fahrradwege nutzen, wo vorhanden.
  • Kein Alkohol auf dem Sattel.
  • Geschwindigkeiten alle Verkehrsteilnehmer richtig einschätzen.
  • Das Fahrrad nicht überladen.

Wir hoffen, mit diesen Informationen in aller Kürze einen Überblick verschafft zu haben, worauf es bei der Absicherung von Unfällen zwischen Fahrradfahrern und Autos ankommt.

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