Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – ein Muss für viele Unternehmer!

Die passenden Versicherungen für dein Business finden

Du bist dir nicht ganz sicher, welche Absicherung du für dein Business wirklich brauchst? Viele Selbstständige und Freiberufler haften für ihre geschäftlichen Tätigkeiten mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Das allein rechtfertigt schon den Abschluss einer zu deinem Beruf passenden Haftpflichtversicherung. Doch in den meisten Berufszweigen gibt es noch mehr sinnvolle Gewerbeversicherungen. Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht dir gern zur Seite und berät dich umfassend zu den für dein Business sinnvollen und wichtigen Versicherungslösungen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Vermögensschadenhaftpflicht sicherst du dich als Unternehmer und/oder Freiberufler gegen Risiken aus deiner Tätigkeit ab.
  • Erleidet ein Kunde durch dich einen finanziellen Schaden, musst du diesen ersetzen. Hier greift die Haftpflichtversicherung.
  • Für einige Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar eine Pflichtversicherung.
  • Dank passiven Rechtsschutzes schützt die Vermögensschadenhaftpflicht auch vor unrechtmäßigen Forderungen.

Das sind die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 

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Das ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Viele freie Berufe und Kammerberufe bestehen zu einem großen Teil aus beratender Tätigkeit. Gerade im Fall solcher Beratungsleistungen kann es schon mal passieren, dass ein Schadensfall entsteht. Ein bekanntes Sprichwort sagt, das guter Rat teuer ist. Schlechter Rat leider manchmal auch – zuweilen sogar noch teurer.

Das Problem dabei: Trotz aller Recherche und bestmöglicher Arbeit kann dir ein Fehler unterlaufen, der deinen Kunden eine Menge Geld kosten kann. Manchmal sind es ganz banale Dinge wie eine abgelaufene Frist. Ein anderes Mal eher komplizierte Sachverhalte, in denen sich gar nicht auf den ersten Blick die Schuldfrage klären lässt.

Die Vermögensschadenhaftpflicht wird zuweilen mit der Berufshaftpflicht gleichgestellt. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Denn die Berufshaftpflicht deckt die drei Klassiker unter den Haftungsschäden ab: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Im Gegensatz dazu deckt die Vermögensschadenhaftpflicht – wie der Name schon sagt – nur Vermögensschäden ab. Der klare Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei, dass die Vermögensschadenhaftpflicht echte Vermögensschäden abdeckt. Die Betriebshaftpflicht hingegen deckt nur Vermögensschäden ab, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Absicherung, die sich in den letzten zwei Jahrzehnten in einem steten Wandel befunden hat. Das hat auch damit zu tun, dass sich das klassische Arbeitsumfeld vieler Freiberufler in dieser Zeit sehr verändert hat. Die immer größere Bedeutung es Internets auf der einen und die immer kompliziertere Frage der Datensicherheit auf der anderen haben zahlreiche neue Schadensfelder entstehen lassen.

Das hat unter andere dazu geführt, dass sich die einzelnen Policen zum Teil in ihrem Leistungsumfang sehr unterscheiden. Wenn du eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung suchst, die auf jeden Fall zu deinen Anforderungen und deinen Bedürfnissen passt, steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt gern helfend zur Seite.

Natürlich kannst du auch direkt erst einmal einen Blick in unseren Vergleichsrechner für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen werden. Hier gilt es allerdings ein wachsames Auge auf die tatsächlichen Leistungen der einzelnen Absicherungen zu werfen.

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine wichtige Absicherung?

Du bist für einen Dritten tätig und erbringst für diesen Dienstleistungen oder bist beratend tätig, läufst du immer auch Gefahr, einen echten Vermögensschaden zu verursachen. Ob du als Unternehmer, Freiberufler oder sogar ehrenamtlich tätig bist, während du diesen Schaden verursachst, spielt dabei noch nicht einmal eine Rolle.

Aus diesem Grund spricht man vor allem bei den beratenden Berufen von der Vermögenshaftpflicht als einer der wichtigsten Absicherungen für Unternehmer und Freiberufler. Übst du als Selbstständiger oder als Freiberufler eine der folgenden Tätigkeiten aus, solltest du auf eine Vermögenshaftpflichtversicherung nicht verzichten:

  • Beratung
  • Prüfung
  • Begutachtung
  • Verwaltung
  • Beurkundung
  • Aufsichtsführung
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Für diese Berufsgruppen kommt die Vermögensschadenhaftpflicht infrage

Es gibt eine ganze Menge Berufsgruppen, für die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung infrage kommt. Bist du in einem der folgenden Tätigkeitsgebieten mit deiner freiberuflichen Arbeit unterwegs, solltest du auf jeden Fall über eine Vermögensschadenhaftpflicht nachdenken:

  • Buchhalter
  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Fotograf
  • Gutachter und Sachverständiger
  • Übersetzer
  • Hausverwalter
  • Unternehmensberater
  • Immobilienmakler
  • Vereine und Verbände
  • IT-Dienstleister
  • Notar
  • Versicherungsmakler
  • Werbeagent
  • Wirtschaftsprüfer
  • Personalberater und -vermittler
  • Wirtschaftsprüfer
  • Promoter

Für einige Berufe sogar eine gesetzliche Pflichtversicherung

 In den folgenden Berufen ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine gesetzliche Pflichtversicherung:

  • Ärzte
  • Ingenieure
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Rentenberater
  • Anlageberater
  • Architekten
  • Wohnimmobilienverwalter
  • Berufsbetreuer
  • Immobilienkreditvermittler

 

Gerade in den sogenannten Kammerberufen stehst du als Freiberufler oder Selbstständiger ohne eine entsprechende Versicherung oft vor dem Problem, dass die Kammer dich ohne solche Absicherung gar nicht zulässt. Darüber hinaus wollen – vor allem im IT-Bereich – heute viele Kunden eine entsprechende Absicherung sehen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben oder einen Auftrag vergeben.

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Das sind die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wie bereits erwähnt, gibt es zwischen den Leistungen der einzelnen Tarife verschiedener Versicherer teilweise erhebliche Diskrepanzen. Wir zeigen dir an dieser Stelle, welche Leistungen in dieser Absicherung aus unserer Sicht enthalten sein sollten. Wenn du auf der Suche nach der passenden Absicherung in diesem Bereich bist, solltest du bei der Auswahl der richtigen Absicherung unbedingt drauf achten, dass die hier erwähnten Leistungen enthalten sind.

Man unterscheidet dabei übrigens zwischen Leistungen im Rahmen von Eigenschäden und Leistungen im Rahmen von Drittschäden. Gerade Kostenfaktoren aus dem Bereich der Eigenschäden werden von manchen Anbietern nicht übernommen. In den meisten Vermögensschadenhaftversicherungen sollten auf jeden Fall diese Leistungen gewährt werden

Leistungen bei EigenschädenLeistungen bei Schäden an dritten
Zahlung von VermögensschädenDeckung echter Vermögensfälle
Übernahme der Kosten zur Wiederherstellung der eigenen ReputationKostenübernahme bei der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
Eigenschäden für Datenrisiken werden hier ebenfalls abgedecktKostenerstattung bei Termin- oder Fristversäumnis
Die Wiederherstellungskosten der eigenen WebsiteÜbernahme von Vertragsstrafen – etwa bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht
Absicherung deiner Tätigkeit als Interimsmanager Nachhaftung
Subsidiäre Rückwärtsversicherung
Deckung auch im Ausland

Ein wichtiger zusätzlicher Faktor in jeder Haftpflichtversicherung ist der passive Rechtsschutz. Grundsätzlich wird vonseiten deiner Haftpflichtversicherung zuerst geprüft, ob du für den entstandenen Schaden überhaupt tatsächlich in Haftung genommen werden kannst. Kommt dein Versicherer zu dem Schluss, dass du nicht haften musst, wird sie die unbegründeten Forderungen umgehend zurückweisen. Eine solche Entscheidung ficht die jeweilige Versicherung notfalls auch vor Gericht aus. So bewahrt dein Versicherer dich davor, in Fällen, in denen ein Schaden gar nicht von dir verursacht wurde, hohe Kosten zu begleichen.

Diese Schäden sind in der Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert

Grundsätzlich sichert dich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Forderungen deiner Kunden aufgrund finanzieller Schäden oder entgangener finanzieller Vorteile ab. Wenn der geltend gemachte Schaden oder der entgangene finanzielle Vorteil von dir verursacht wurde, weil du eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht verletzt hast. Die Versicherung greift stets nur bei leichter Fahrlässigkeit – es muss sich also um ein berufliches Versehen gehandelt haben.

Auch hier unterscheidet man zwischen Eigenschäden und Schäden an Dritten. Die Schäden an Dritten werden von den meisten Versicherern problemlos getragen. Die Eigenschäden hat nicht jeder Versicherer in seine Absicherung aufgenommen. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich. Insgesamt sollten die versicherten Schäden in deiner Vermögensschadenhaftpflicht wie folgt aussehen:

Versicherte EigenschädenVersicherte Schäden an Dritten
Vertrauensschäden durch MitarbeiterFehler in der Beratung und Aufklärung
Zerstörung der eigenen WebsiteTermin- und Fristversäumnis – beispielsweise aufgrund eines Fehlers in der Planung
Eigenschadendeckung für Datenrisiken Gewinnausfall, wenn dieser mit Nicht- oder Schlechterfüllung einhergeht
Berechtigter Rücktritt eines Auftraggebers von einem AuftragSachschäden an Schriftstücken
Schäden durch Verzögerung der Leistung
Schäden, die durch die Übermittlung elektronischer Daten auftreten
Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
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In diesen Fällen steht dir die Vermögensschadenhaftpflicht bei

Wir haben hier einmal drei Beispiele für Situationen, in denen die Vermögensschadenhaftpflicht greift, zusammengestellt.

  • Frist verpasst

 

Als Rechtsanwalt hat dein Mandant dich beauftragt, gegen einen Bescheid der örtlichen Behörden in den Widerspruch zu gehen. Obwohl du rechtzeitig beauftragt wurdest, ist der Widerspruch nicht fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingegangen. Der erlassene Bescheid ist damit rechtskräftig und unanfechtbar, obwohl er einen Fehler enthält, der deinen Mandanten einiges Geld kostet. Diese Summe fordert dein Mandant nun von dir zurück.

  • Veraltete Daten

 

Für eine Marktanalyse verwendest du unbeabsichtigt alte Daten. Aufgrund dieser Daten sprichst du anschließend eine Empfehlung aus, die dein Kunde auch umsetzt. Dabei erleidet er allerdings erhebliche Verluste, denn die von dir getroffenen Schlussfolgerungen waren falsch bzw. haben den aktuellen Markt nicht korrekt widergespiegelt. Auch hier hat der geschädigte Kunde ein Recht auf Ersatz.

  • Verletzung von Urheberrechten

 

Als IT-Experte erstellst du Websites für deine Kunden. Auf eine Website setzt du einige Fotos, die aus deiner Sicht perfekt zu deinem Kunden passen. Ein Fotograf erkennt die Bilder und merkt, dass er diese selbst vor einigen Jahren gemacht hat. Da du keine Genehmigung für die Verwendung hattest, macht der Fotograf eine Verletzung seines Urheberrechts geltend und fordert Schadensersatz von dir.

Das kostet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden von einer ganzen Reihe von Faktoren bestimmt. Diese sind:

  • Das eigene Tätigkeitsfeld
  • Die Zahl der Mitarbeiter
  • Die Höhe des Jahresumsatzes
  • Die Höhe er gewählten Deckungssumme
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung
  • Vertragslaufzeit

 

Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem ebensolchen Jahresumsatz liegen die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwischen 150 und 430 Euro. Höhere Deckungssummen ziehen automatisch auch höhere Versicherungsbeiträge nach sich.

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Nice to know

Die Vertragslaufzeit kann sich erheblich auf die Höhe der Kosten auswirken. Denn viele Anbieter gewähren bei einer längerfristigen Bindung mehrere Prozent Rabatt auf die Versicherungsbeiträge.

Was ist der Unterschied zwischen einer geschlossenen Deckung und einer offenen Deckung?

Von einer geschlossenen Deckung spricht man, wenn nur die Tätigkeitsbereiche versichert werden, die vor dem Abschluss der Versicherung von dir als Deckungsbereich angegeben wurden. Das kann die Kosten für die Absicherung erheblich erhöhen oder eben reduzieren. Je risikoärmer eine Branche oder eine abgesicherte Tätigkeit, desto niedriger fallen dann auch die Kosten aus.

Die offene Deckung bezeichnet man auch gern als „All-Risk-Deckung“. Hier sind alle deine Tätigkeiten versichert, die nicht von vornherein über die Vertragsbedingungen ausgeschlossen wurden. Aufgrund der deutlich erhöhten Anzahl an möglichen Fehler- und Schadensquellen bei einer offenen Deckung, sind hier die Beiträge zumeist teurer.

Wir stehen dir beratend zur Seite!

Du suchst die richtige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für dich oder dein Unternehmen? Dann bist du hier genau richtig. Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt prüft mit dir, was du wirklich brauchst und welche Absicherung für deine Tätigkeit letztlich die beste ist.

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