Warum ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung so wichtig?

Es gibt verschiedene Rechtsschutzversicherungen, von denen der Verkehrsrechtsschutz zu den Bereichen gehört, die mit am häufigsten genutzt werden. Doch, was genau macht den Verkehrsrechtsschutz so wichtig? Warum sollte jeder Autofahrer auf keinen Fall auf diese einfache Absicherung verzichten? Besteht vielleicht sogar die Möglichkeit, rückwirkend in den Genuss der Absicherung durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu kommen?

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung entlastet Sie bei allen anfallenden Kosten im Rahmen eines Verfahrens nach einem Autounfall – beispielsweise, wenn Sie Schadensersatz fordern wollen
  • Es gibt nur einen Versicherer, der seine Rechtsschutzversicherung der seine Leistungen auch rückwirkend anbietet
  • Verkehrsrechtsschutz ist unter den Rechtsschutzversicherungen die Variante, die oft am häufigsten benötigt wird
  • Auch im Verkehrsrecht gibt es Bereiche, die nicht durch den Verkehrsrechtsschutz abgedeckt sind

 

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Ist eine Versicherung in Sachen Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Diese Frage lässt sich einfach mit einem klaren Ja beantworten. Denn wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, läuft immer Gefahr, auch einmal in einen Unfall verwickelt zu werden. Kommt es tatsächlich einmal zu einem Unfall, folgt oftmals auch ein Klageverfahren. Zumindest dann, wenn jemand zu Schaden gekommen ist und Schadensersatz fordert. Handelt es sich nur um einen Sachschaden, ist die Versicherung des Unfallgegners häufig schnell bereit, den entstandenen Schaden zu begleichen. Dieser ist auch einfach durch einen Gutachter feststellbar.

Deutlich schwieriger wird es, wenn es durch den Unfall zu körperlichen oder sogar zu seelischen Schäden gekommen ist. In diesen Fällen kommt es nur allzu häufig vor, dass Schadensersatzforderungen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgelehnt werden. In einem solchen Fall können Sie ohne einen Anwalt nur sehr selten eine außergerichtliche Einigung erzielen. In den meisten Fällen dieser Art kommt es schließlich zum Gerichtsverfahren. Nicht selten sogar durch mehrere Instanzen.

Wenn Sie derjenige sind, der den Schaden verursacht hat, wird Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Sache für Sie in die Hand nehmen. Doch wenn Sie derjenige sind, der den Schaden erlitten hat, müssen Sie ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Beratung und die Gerichtskosten selbst tragen. Leider in solchen Fällen oftmals, ohne vorher wirklich die Sicherheit zu haben, dass Sie am Ende auch Recht bekommen. Denn gerade in solchen Fällen hängt viel von der Meinung der Gutachter und der Meinung der jeweiligen Richter ab.

 


Macht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch ohne eigenes Fahrzeug Sinn?

Was soll ich mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn ich gar kein eigenes Auto habe? Diese Frage ist auf den ersten Blick durchaus berechtigt. Allerdings müssen Sie dabei auch den Leistungsumfang einer Verkehrsrechtsschutzversicherung im Auge behalten. Denn diese leistet nicht nur, wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug einen Unfall hatten. Auch als Teilnehmer des Straßenverkehrs ohne Fahrzeug sind Sie versichert. So zum Beispiel als Fahrradfahrer, Rollerfahrer oder Fußgänger. Selbst als Insasse eines öffentlichen Verkehrsmittels genießen Sie den Schutz Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Dazu kommt, dass viele Versicherer Tarife für Kunden ohne eigenes Fahrzeug haben. Wer beispielsweise auf ein eigenes Fahrzeug verzichtet und dafür regelmäßig Carsharing Angebote nutzt, kann auch bei der Nutzung eines solchen Fahrzeuges auf den Versicherungsschutz seiner Verkehrsrechtsschutzversicherung vertrauen – wenn der Tarif entsprechend gewählt wurde.

 


Worauf sollten Eltern bei der Auswahl der Verkehrsrechtsschutzversicherung achten?

Als Familie ist es wichtig, dass der Tarif eine Familienversicherung mit mehreren Fahrzeugen vorsieht. So können Mutter, Vater und ab einem gewissen Alter auch die Kinder mit ihren jeweils eigenen Fahrzeugen mitversichert werden. Zumindest, solange die Versicherungsbedingungen eine Mitversicherung der Kinder im Tarif der Eltern zulassen.

 


Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl der Rechtsschutzversicherung – die Wartezeit

Die Wartezeit ist eine Art Sicherungsmechanismus des Versicherers. So soll sichergestellt werden, dass Sie nicht schnell eine Versicherung abschließen, um einen längst schwelenden Rechtsstreit über die Versicherung abrechnen zu können. Die Wartezeit beträgt in den meisten Fällen 3 Monate.
Tatsächlich gibt es einige wenige Versicherungen ohne eine entsprechende Wartezeit. Diese liegen allerdings in den Kosten oftmals höher als eine vergleichbare Absicherung mit Wartezeit. Bei der Einhaltung der Wartezeit sind die Versicherer allerdings rigoros. Dabei kommt es auf den Eintritt des Schadensereignisses an, nicht auf die erste Vorsprache beim Anwalt oder den Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung.

 

 

Schon gewusst?

Sollten Sie Ihren Versicherer wechseln und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherer anstreben, gelten für gewöhnlich die gleichen Wartezeiten wie bei einem Neuabschluss. Im Fall eines solchen Wechsels, sind manche Versicherer allerdings bereit, auf die Wartezeit zu verzichten. Einen solchen Verzicht sollten Sie sich vom neuen Versicherer unbedingt schriftlich bestätigen lassen, damit ein Wechsel für Sie nicht zum Nachteil werden kann.

 

 


Kann man denn Verkehrsrechtsschutz auch rückwirkend abschließen?

Die meisten Versicherer beantworten diese Frage mit einem klaren Nein. Denn ein Streitfall im Verkehrsrecht kann schnell eine Menge Geld kosten. Bei einer solchen rückwirkenden Absicherung würden im Zweifelsfall auf den Versicherer schon zu Beginn des Versicherungsverhältnisses hohe Kosten zukommen.

Dennoch gibt es einen Anbieter, der eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung anbietet. Dabei handelt es sich um die ARAG. Der rückwirkende Rechtsschutz der ARAG ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft.

Zum einen ist die Sofort-Absicherung eine vergleichsweise teure Angelegenheit. Die monatlichen Kosten von mehr als 25,00 Euro liegen deutlich über den sonst normalen Kosten für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Trotzdem kann diese Investition sinnvoll sein. Denn ein Streitfall ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, kann schnell deutlich teurer werden. Der Sofort-Verkehrsrechtsschutz der ARAG greift dabei vor allen Dingen dann, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und nun gerichtlich gegen die fällige Strafe vorgehen möchten.

 

In den folgenden Fällen greift der Sofort-Verkehrsrechtsschutz der ARAG nicht:

  • Sie möchten nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz geltend machen
  • Nach dem Kauf oder der Reparatur eines Fahrzeuges treten Probleme auf – Kosten für ein anstehendes Verfahren werden hier nicht übernommen
  • Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen
  • Wenn es bereits einen gerichtlichen Streit mit einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht gibt, beispielsweise weil Ihnen der Führerschein entzogen werden soll

Wichtig ist, dass die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung der ARAG nur dann greift, wenn Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben. Darüber hinaus darf keine Klage bei Gericht und auch kein Mahnverfahren gegen Sie anhängig sein. Übernommen wird dabei nur ein zurückliegender Schadensfall. Neben dieser Leistung bietet der Sofort-Verkehrsrechtsschutz der ARAG die klassischen Leistungen, die andere Anbieter in Sachen Verkehrsrechtsschutz auch bieten. Der Versicherungsschutz ist auf drei Jahre befristet.

 


Darauf gilt es bei der Auswahl der richtigen Verkehrsrechtsschutzversicherung zu achten

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Verkehrsrechtsschutzversicherung sind, gibt es ein paar Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten. Zum einen bieten viele Versicherer einen Selbstbehalt an. Dieser kann die Kosten für die Rechtsschutzversicherung deutlich reduzieren. Allerdings sollten Sie auch beachten, dass der Selbstbehalt für jeden Versicherungsfall aufs Neue fällig wird. Mehr als 150,00 Euro sollte der Selbstbehalt deshalb auf keinen Fall betragen.

Darüber hinaus bieten verschiedene Versicherer auch Verkehrsrechtsschutz unter Einbezugnahme von Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht an. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall auch dann abgesichert sind, wenn Sie beispielsweise ein Auto kaufen und es im Nachgang zum Kauf zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Verkäufer kommt.

 


Sie brauchen Hilfe bei der Wahl der richtigen Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Sie suchen die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die zu Ihrem Leben und Ihrer Familie passt? Vielleicht sind Sie bereits versichert, möchten Ihren Versicherungsschutz aber gern optimieren oder einfach nur sichergehen, dass Ihr Verkehrsrechtsschutz Sie tatsächlich genau so schützt, wie Sie es sich wünschen. In beiden Fällen ist Ihr freier Versicherungsmakler Rico Schmidt der richtige Ansprechpartner für Sie. Gern stehen wir Ihnen beratend zu Seite und begleiten Sie sowohl beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung als auch beim Eintritt eines Versicherungsfalls.

 

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