Rechtsschutzversicherung

Jetzt Rechtsschutzversicherung abschließen!

Die Rechtsschutzversicherung haben die meisten Menschen nicht als Erstes auf der Liste, wenn es um die wirklich wichtigen Versicherungen im Leben geht. Dabei kann gerade die Rechtsschutzversicherung Sie vor erheblichen finanziellen Schäden bewahren – und im Zweifelsfall Ihr Schlüssel zum Erhalt Ihres guten Rechts sein. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung stehen für Sie unter anderem die Zweige der

Berufsrechtsschutz,
Verkehrsrechtsschutz
Familienrechtsschutz

zur Auswahl. Die meisten Versicherer bieten auch eine kostengünstige Kombination mehrerer Rechtsschutzbereiche in einer Versicherung an. Sie haben Fragen zu den einzelnen Bereichen oder brauchen eine Beratung, welche Versicherungslösung am besten zu Ihnen und Ihrer Familie passen könnte?

Gern steht Ihnen das Team Ihres freien Versicherungsmaklers Rico Schmidt zur Verfügung, um Sie zu allen wichtigen Themen rund um die Rechtsschutzversicherung zu beraten. Alternativ haben Sie auch hier die Möglichkeit, direkt die besten Anbieter ausfindig zu machen.

Unsere Vorteile für Sie:

  • Im Fall eines Rechtsstreites werden alle anfallenden Kosten für die Rechtsberatung, Vertretung vor Gericht, notwendige Gutachter und Experten und die Gerichtskosten selbst von Ihrem Versicherer getragen.
  • Sie können Ihr Recht einklagen, ohne Angst haben zu müssen im Zweifelsfall bei einer Niederlage vor Gericht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
  • In vielen Versicherungen sind auch kostenlose und kompetente Telefonberatungen zu Ihren Rechtsproblemen enthalten – so sparen Sie sich teilweise den ersten Weg zum Anwalt.
  • Eine Rechtsschutzversicherung für die ganze Familie ist schon für verhältnismäßig kleine Beitrage erhältlich.
  • Ihre Rechtsschutzversicherung sichert Ihnen bei freier Wahl eines Anwalts die Möglichkeit für Ihr Recht zu kämpfen – auch wenn die Rechtslage nicht eindeutig zu Ihren Gunsten stehen sollte.

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Die Rechtsschutzversicherung – wichtige Fragen und Antworten

Die Rechtsschutzversicherung ist für die meisten Versicherungsnehmer eine Versicherung, die Sie haben sollten, aber im besten Fall niemals benötigen. Kommt die Rechtsschutzversicherung zum Einsatz bedeutet das, dass Sie einen Rechtsstreit ausfechten müssen. Ein solcher ist immer mit vielen Terminen und teilweise auch mit erheblichem persönlichem und psychologischem Druck verbunden. Damit zu diesem Druck nicht auch noch Angst vor möglichen Kosten kommt, ist die Rechtsschutzversicherung Ihr zuverlässiger Partner in allen Streitfragen. So sichern Sie sich die bestmögliche anwaltliche Beratung, ohne dafür selbst tief in die Tasche greifen zu müssen. Wir haben in der Folge einmal die wichtigsten Fragen rund um das Thema Rechtsschutzversicherung kurz beantwortet. Weitere Informationen erhalten Sie gern in einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit Ihrem freien Versicherungsmakler Rico Schmidt oder bei Anfragen über unser Online Kontaktformular auch schriftlich.

 


 

Wer ist bei einer Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Wenn Sie einen Tarif im Bereich der Familienrechtsschutzversicherung auswählen, haben Sie hier die Möglichkeit, sich selbst und Ihren mit Ihnen in einer Hausgemeinschaft lebenden Partner abzusichern. Dazu sind hier sowohl ihre gemeinsamen Kinder als auch Kinder, die nur ein Elternteil in die Beziehung eingebracht hat, abgesichert.

 

Übrigens:  Als Kinder zählen nicht nur Ihre eigenen leiblichen Kinder. Auch Adoptiv-, Stief-, Enkel- oder Pflegekinder in Ihrer Obhut können über Ihre Familienversicherung mit abgesichert werden.

 

Neben diesen klassischen Mitgliedern einer Familienversicherung gibt es bei verschiedenen Anbietern noch weitere Möglichkeiten. So können beispielsweise regelmäßig auch die folgenden Personen in eine Familienversicherung mit einbezogen werden:

– Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern, die das 50 Lebensjahr vollendet haben, mit Ihnen in einem Haushalt leben und selbst nicht mehr berufstätig sind.

– Andere Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben und mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind, solange sie keiner beruflichen Beschäftigung nachgehen.

– Leibliche Eltern, auch wenn sie sich dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten

– Verwandte, die in Ihrem Haushalt leben, auch wenn sie berufstätig sind, wenn eine geistige oder körperliche Einschränkung vorliegt, die mindestens den Pflegegrad 2 nach sich zieht

Wir helfen Ihnen gern dabei, die Rechtsschutzversicherung zu finden, die genau zu Ihren Familien- und Wohnverhältnissen passt. Damit Sie und Ihre Angehörigen im Zweifelsfall rundum abgesichert sind.

 


 

Warum spielt das Thema Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung eine wichtige Rolle?

Das Konstrukt der Selbstbeteiligung gibt es bei vielen Versicherungslösungen. Eine moderate Selbstbeteiligung, kann dabei eine sehr gute Möglichkeit sein, um die Kosten für die ausgewählte Absicherung möglichst niedrig zu halten. Vor allem bei kostspieligen Gerichtsprozessen ist es auf jeden Fall besser, einmal eine niedrige Selbstbeteiligung geleistet zu haben, als am Ende im schlimmsten Fall die vollen Kosten tragen zu müssen.

Allerdings gibt es bei der Auswahl des Tarifs und der damit verbundenen Selbstbeteiligung ein paar Punkte zu beachten. So wird die vereinbarte Selbstbeteiligung bei jedem Verfahren aufs Neue fällig. Sollten Sie im Verlauf eines Jahres, womöglich gänzlich ohne eigenes Verschulden, mehrere Prozesse führen müssen, würde dies auch eine mehrfache Zahlung des Selbstbehalts bedeuten.

Darüber hinaus wird in den meisten Fällen der Selbstbehalt direkt zu Beginn der rechtlichen Streitigkeit fällig. Der Wert sollte also so gewählt werden, dass Sie ihn im Zweifelsfall auch kurzfristig aufbringen können.

Sie haben Fragen rund um das Thema Selbstbehalt oder möchten eine Rechtsschutzversicherung mit einem Selbstbehalt, der optimal zu Ihren finanziellen Verhältnissen passt? Ihr freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht Ihnen gern beratend zur Seite und hilft Ihnen dabei, die für Sie passende Absicherung zu finden.

 


 

Wie genau nehme ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch?

Regelmäßige Kommunikation mit unseren Kunden und eine schnelle und problemlose Abwicklung im Schadensfall, sind für uns im Sinne unserer Mandanten besonders wichtig. Kommt es wirklich einmal zu einem Fall, in dem Sie Ihre Rechtsschutzversicherung benötigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese in Anspruch zu nehmen.

Der Weg über den Anwalt Ihrer Wahl

Grundsätzlich sollten Sie, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, erst einmal Kontakt mit uns oder Ihrem Versicherer aufnehmen. Sie erhalten dann von Ihrem Versicherer in der Regel schnell und unkompliziert die Kostenzusage für die Erstberatung (in vielen Fällen ist diese sogar kostenlos). Alternativ kann die Erstberatung bei einigen Versicherern auch über eine kostenlose Anwaltshotline erfolgen.

Wenn Sie hiernach den Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen, wird dieser sich nach erfolgter Beauftragung mit uns oder Ihrem Versicherer in Verbindung setzten und eine Kostenzusage einholen. Wenn diese erteilt wurde, kann das weitere Verfahren beginnen.

Die Inanspruchnahme einer Empfehlung der Rechtsschutzversicherung

Ihre Rechtsschutzversicherung kann Ihnen nicht vorschreiben, an welchen Anwalt Sie sich zu wenden haben. Trotzdem arbeiten viele Versicherer mit verschiedenen sehr guten Anwälten deutschlandweit zusammen. Wenn Sie sich also mit Ihrem Fall direkt an uns als Ihren Versicherungsvermittler oder an Ihren Versicherer selbst wenden, können Sie auch darum bitten, dass Ihnen ein Anwalt empfohlen wird. Dabei wird Ihr Versicherer auf jeden Fall darauf achten, Ihnen nach Möglichkeit einen Anwalt zu empfehlen, dessen Spezialisierung zu Ihrem Problem passt. Die Frage der Kostenübernahme klärt dann ebenfalls der Anwalt mit dem Versicherer.

Was, wenn eine Kostenübernahme abgelehnt wird?

Tatsächlich kann es Situationen geben, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert. Nicht immer ist das rechtmäßig. Allein ein niedriger Streitwert oder eine verhältnismäßig geringe Aussicht auf Erfolg, sind nicht unbedingt Gründe, um die Kostenübernahme zu verweigern.

Bei der Auswahl der Versicherungen, die wir Ihnen empfehlen, achten wird natürlich auch auf die Qualität und die Kundenfreundlichkeit des jeweiligen Versicherers. Sollte es wider Erwarten dennoch einmal zu Problemen kommen, können Sie sich gern vertrauensvoll an uns wenden. Wir beraten Sie zu Ihren weiteren Möglichkeiten und nehmen für Sie zu Ihrem Versicherer Kontakt auf, um die Problematik so schnell wie möglich zu klären.

 


 

Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Streitfall?

Im Streitfall werden die folgenden Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen:

  • – Kosten für Ihren Rechtsbeistand (der Anwalt ist dabei frei wählbar)
  • – die Kosten des Gerichtsverfahrens
  • – Sachverständigenkosten
  • – Gutachterkosten
  • – Kosten für die Befragung von Zeugen (Auslagen, Verdienstausfall, etc.)
  • – Je nach Versicherer und Tarif können auch die Kosten für eine Mediation getragen werden

 


 

Wer zahlt die Kosten im Fall eines Vergleichs?

Im Fall eines Vergleichs wird Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten dann übernehmen, wenn Ihr Anwalt diesen Vergleich für gerechtfertigt hält. Getragen werden vonseiten der Versicherung allerdings nur die Kosten im Verhältnis zum Obsiegen.
Beträgt der Streitwert beispielsweise 1.000 Euro und Ihnen werden im Fall eines Vergleichs 500 Euro zugesprochen, dann liegt Ihr Verhältnis des Obsiegens bei 50 %. Damit werden 50 % der Kosten von Ihrem Versicherer getragen.

 


 

Kann ich eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen?

Eine Rechtsschutzversicherung kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit steht. Sollten Sie eine reine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist diese zur Gänze von der Steuer absetzbar. Bei einer Privatrechtsschutzversicherung mit dem Baustein Berufsrechtsschutz müssen Sie sich vom Versicherer den Anteil der Versicherungskosten bestätigen lassen, der auf die Berufsrechtsschutzversicherung entfällt.

 


 

Wer trägt die Gerichts- und Anwaltskosten im Fall einer Scheidung?

Im Fall einer Scheidung besteht die Verpflichtung, diese gerichtlich festhalten zu lassen. Ohne einen entsprechenden Richterspruch, kann in Deutschland keine rechtskräftige Scheidung erfolgen. Dabei entstehen bei einer einvernehmlichen Scheidung geringere Kosten als bei einer nicht einvernehmlichen.Die Kosten für eine Scheidung werden von den meisten Versicherern nicht übernommen. Tatsächlich gibt es nur eine sehr geringe Anzahl von Versicherungen, die diese Kosten trägt. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung klären wir Sie umfassend zu den Kostenbereichen auf, die von Ihrem Versicherer im Zweifelsfall nicht übernommen werden.

 


 

Rechtsschutzversicherung Rechner – Die beste Versicherung finden

Nutzen Sie unseren zuverlässigen Versicherungsrechner, um individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsschutzversicherungen zu finden. Hinterlegen Sie einfach Daten und lassen Sie die restliche Arbeit unseren Tariffinder machen. Wir finden eine günstige und gute Rechtsschutz für Sie. Versprochen!

 

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