Unfallversicherung

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Die private Unfallversicherung

Unfälle sind leider kein seltenes Ereignis, sondern ereignen sich fortwährend, jährlich über acht Millionen Mal allein in Deutschland.
Auch wenn man sich nur selten darüber Gedanken machen will, aber Unfälle können das Leben komplett verändern.
Vor Unfällen kann man sich nicht schützen, doch eine private Unfallversicherung schützt zumindest vor den finanziellen Folgen. Bei Invalidität bietet die private Unfallversicherung einen sehr guten Schutz vor deren Folgen. Hier ist aber zu beachten, dass die private Unfallversicherung nach einem Unfall nur dann zahlt, wenn dieser zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. So leistet die Unfallversicherung bei Invalidität Hilfe mit einem zuvor vereinbarten einmaligen Festbetrag oder auch in Form einer lebenslangen Rente. Für letztere ist zumeist ein Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent Voraussetzung. Weiter kann vereinbart werden, dass im Todesfall die Hinterbliebenen Leistungen erhalten.

 


 

Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll

Bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Auszubildende und Arbeitnehmer sind am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin und wieder zurück per Gesetz unfallversichert. Viele andere Personen- und Berufsgruppen sind dies aber nicht. Zudem ereignen sich die meisten Unfälle außerhalb der Arbeitszeit. Statistisch betrachtet ereignen sich 75 Prozent aller Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit, womit Freizeitunfälle zu den häufigsten Unfallursachen zählen. Wer hier unfallversichert sein möchte, muss dies privat tun. Die im Fall eines Unfalls ausgezahlte Versicherungssumme ist abhängig vom Invaliditätsgrad. Um mit der Versicherungssumme alles Notwendige finanzieren zu können, sollte die Invaliditätsleistung 200.000 Euro nicht unterschreiten. Versicherungsexperten raten dazu, eine Versicherungssumme zu vereinbaren, die dem fünf- bis sechsfachen des Bruttojahreseinkommens des Versicherten entspricht. Im Falle der Invaliditätsleistung ist die ausgezahlte Versicherungssumme steuerfrei und wird den möglichen Leistungen anderer Versicherungen nicht angerechnet. Der Unfallversicherte kann zudem über die Verwendung der ausgezahlten Invaliditätssumme völlig frei entscheiden.

 

Wichtig für alle ohne ausreichenden Unfallschutz

– Alle Personen, die ein aktives Leben führen, benötigen einen umfassenden Unfallschutz. Denn die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur einen begrenzten Schutz für ganz bestimmte Personengruppen. Wer in der Freizeit, im Haushalt und Straßenverkehr sowie im Urlaub abgesichert sein möchte, kann mit einer privaten Unfallversicherung nichts verkehrt machen.

– Kinder, die im Kindergarten oder in der Schule und auf den direkten Wegen dorthin und zurück gesetzlich versichert sind. Sie sind außerhalb dieser engen Vorgabe in der Freizeit durch Unfälle bedroht und benötigen eine entsprechenden Unfallschutz. Kinder, die noch nicht in den Kindergarten gehen, sind gar nicht gesetzlich versichert.

– Für Hausfrauen und Hausmänner sowie Rentner und Arbeitslose gibt es keinen gesetzlichen Unfallschutz. Da sehr viele Unfälle zu Hause geschehen, ist hier eine private Unfallversicherung zu empfehlen.

– Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer sind ebenfalls nicht gesetzlich unfallversichert. Für sie ist eine private Unfallversicherung besonders sinnvoll.

– Risikogruppen oder Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, sollten an den Abschluss einer privaten Unfallversicherung denken, um diese Absicherungslücke zu schließen.

– Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind zwar gesetzlich unfallversichert, aber nicht in der Freizeit und im Urlaub. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann hier eine große Lücke im Unfallschutz schließen.

 


 

Wann zahlt die private Unfallversicherung?

Damit die Unfallversicherung zahlt, müssen zwei Kriterien erfüllt sein. Das erste Kriterium ist die Invalidität. Das heißt, es muss in der Regel eine dauerhafte Beeinträchtigung gegeben sein. Unter einer dauerhaften Invalidität werden dabei allgemein Gesundheitsschäden verstanden, die voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben.

Einer der Vorteile von privaten Unfallversicherungen ist dass sie im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bereits ab dem geringsten Invaliditätsgrad zahlt, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und angezeigt wird.

Das zweite Kriterium ist, dass immer ein Unfallgeschehen vorliegen muss. In der Versicherungsbranche wird allgemein unter einem Unfall ein Ereignis verstanden, das ganz plötzlich erfolgt und sich schädigend auf den Körper auswirkt. Somit wird nicht gezahlt für eine Krankheit, die nicht Folge eines Unfalls ist.

 

Von Unfallversicherungen wird nicht gezahlt bei

– Unfällen, die sich aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen des Versicherten ereignen
– Unfällen aufgrund von Trunkenheit des Versicherten
– Unfällen während Straftaten, die der Versicherte begeht
– Unfällen während Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
– Selbstverstümmlung des Versicherten

 


Leistungen der privaten Unfallversicherung

Die wesentliche Leistung einer privaten Unfallversicherung ist die Summe, die der Versicherte bei einem bleibenden unfallbedingten Gesundheitsschaden erhält. Die Höhe dieser Einmalzahlung hängt von der zuvor vereinbarten Grundversicherungssumme und dem Invaliditätsgrad ab. Aus dem Grad der Invalidität ergibt sich die Versicherungsleistung. Deren Höhe kann je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich sein und richtet sich nach der Gliedertaxe der jeweiligen Gesellschaft. Zudem gibt es für bestimmte Berufsgruppen Sonderkonditionen wie zum Beispiel für Musiker oder Chirurgen, die schon beim Verlust eines Fingers den höchsten Invaliditätsgrad erreichen, da sie so ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

 


Unfallversicherungen unbedingt vergleichen!

Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften bieten eine große Zahl von Tarifen an, die sich in den Leistungsmerkmalen und in den Beitragszahlungen deutlich unterscheiden können. Hier ist es unbedingt erforderlich, sich zu informieren bzw. sachkundig und objektiv beraten zu lassen.Es empfiehlt sich, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren, um schon bei einem geringen Invaliditätsgrad eine ausreichende Einmalzahlung zu bekommen, damit alle anfallenden Kosten gedeckt werden können. Die Versicherungssumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen. Ansonsten kann als Faustregel das fünf- bis sechsfache eines Bruttojahreseinkommens des Versicherten angenommen werden. Auch eine Progression kann sehr sinnvoll sein. Diese bewirkt eine steigende Einmalzahlung bei höheren Invaliditätsgraden. Bei einer Vollinvalidität können 225 bis 350 Prozent ein sinnvoller Richtwert sein.

 


Leistungen richten sich nach Gliedertaxe

Die Versicherungsleistung bemisst sich nicht zuletzt nach der im jeweiligen Vertrag enthaltenen Gliedertaxe. In dieser wird aufgelistet, welche Leistung es für den Verlust bestimmter Körperteile gibt. Richtwerte sind der Gliedertaxe des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) zu entnehmen. Die Unfallversicherer arbeiten aber oftmals mit eigenen Gliedertaxen, die deutliche Unterschiede aufweisen können. Gute Tarife sind zudem für den Versicherten u.U. deutlich günstiger als die Richtwerte des GDV.

Beispiele

Gliedertaxe des „Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft“

– Erblinden auf einem Auge: 50 %
– Erblinden auf beiden Augen: 100 %
– Verlust eines Arms (oder eines Beins über der Mitte des Oberschenkelknochens): 70 %
– Verlust einer Hand (ab Handgelenk): 55 %
– Verlust eines Fußes (ab Fußgelenk):  40 %
– Fingerverlust: Daumen 20 %, Zeigefinger 10 %, anderer Finger 5 %
– Verlust des Geruchssinns: 10 %
– Verlust einer kleinen Zehe: 2 %

Auch hier lohnt sich immer ein Vergleich der einzelnen Unfallversicherungen. Denn die Gliedertaxe bestimmt, was beim Verlust bzw. Funktionsverlust eines Körperteils gezahlt wird. Die in der Gliedertaxe angegebenen Werte gelten übrigens nur für den vollständigen Funktionsverlust. Entsprechend werden bei einem nur teilweisen Funktionsverlust die Werte der Gliedertaxe anteilig bei der Berechnung der Versicherungsleistung berücksichtigt.

 


Zusatzleistungen bei Unfallversicherungen

Neben der eigentlichen Grundleistung einer privaten Unfallversicherung, der Einmalzahlung bei Invalidität, bieten die Versicherungsgesellschaften viele zusätzliche Leistungen an. Je nach den persönlichen Lebensumständen und Bedürfnissen sind einige dieser zusätzlichen Leistungen bei schweren und dauerhaften Gesundheitsschäden sehr empfehlenswert.

Abschluss einer Unfallrente

Die Unfallrente wird lebenslang zusätzlich zur Einmalzahlung monatlich ausgezahlt. Ihre Höhe wird im Versicherungsvertrag vereinbart und wird zur Auszahlung fällig, wenn durch einen Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt wird. Diese Zusatzleistung ist für denjenigen sinnvoll, der einer Risikogruppe angehört oder aufgrund von Vorerkrankungen nicht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen wird. Mehr Informationen zur Unfallrente finden Sie hier.

Bergungs- und Rettungskosten

Rettungsaktionen und Krankentransporten können besonders im unwegsamen Gelände und auf Reisen im Ausland sehr teuer werden und leicht in die Hunderttausende gehen. Um nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, kann es sehr sinnvoll sein, zusätzliche Leistungen für Bergung und Rettung zu versichern.

Kosten für kosmetische Operationen

Gerade Unfälle können Verletzungen verursachen, bei denen hässliche Entstellungen und Narben zurückbleiben. Je nach Tarif kann zusätzlich vereinbart werden, dass innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfall die Kosten für die Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes und Narbenentfernung vom Versicherer getragen werden.

Zahlung bei Unfalltod

Zur finanziellen Absicherung der Familie nach einem möglichen Unfalltod des Versicherten kann zusätzlich eine Todesfallleistung vereinbart werden. Sie wird in der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe fällig, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls stirbt.

 


Vorteile einer privaten Unfallversicherung

Jede private Unfallversicherung kann den individuellen Bedürfnissen und jeweiligen Lebenssituation angepasst und entsprechend zugeschnitten werden, damit ein Unfall möglichst nicht auch noch zur finanziellen Katastrophe führt und seine Folgen so weit wie möglich abgemildert werden können. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur einen kleinen Teil der Unfälle absichert, deckt die private Unfallversicherung alle Unfälle ab. Und das weltweit und rund um die Uhr. Sie schließt damit eine Versicherungslücke, denn immerhin passieren 75 Prozent aller Unfälle im Haushalt, in der Freizeit, auf Reisen oder beim Sport.

Ein weiterer wesentlich Vorteil einer privaten Unfallversicherung gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass nicht erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent Versicherungsleistungen fällig werden, sondern schon bei einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent. Freizeitunfälle können nur über eine private Unfallversicherung abgesichert werden. Wer außerhalb seines Berufslebens in der Freizeit abgesichert sein möchte, sollte sich daher über eine private Unfallversicherung informieren und die verschiedenen Tarife vergleichen. Erst recht sollten dies alle tun, die gar keinen Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung haben.

Kleine Kinder, die noch nicht in den Kindergarten gehen und Risiken nicht abschätzen können, sind nicht gesetzlich versichert. Doch gerade bei kleinen Kindern besteht ein hoher Absicherungsbedarf, da ein schwerer Unfall mit einer Behinderung als Folgeerscheinung sich auf das ganze weitere Leben auswirken. Hier bietet eine entsprechend zugeschnittene private Unfallversicherung die notwendige Absicherung.

Eine private Unfallversicherung versichert alle gegen Unfälle und deren Folgen, die nicht gesetzlich unfallversichert sind wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer, Hausfrauen/-männer, Arbeitslose usw. Schließlich ist eine private Unfallversicherung relativ günstig, so dass schon für wenig Geld ein angemessener Unfallschutz möglich ist. Viele Tarife sind auch für einkommensschwächere Haushalte erschwinglich. Ein Vergleich der Tarife verschiedener Unfallversicherer lohnt sich somit immer!

 


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