Unfallversicherung & Knochenbruch

Was passiert in der Unfallversicherung bei Knochenbruch

Die Unfallversicherung ist eine Versicherungslösung, die Sie effektiv vor den negativen finanziellen Folgen eines Unfalls schützen kann. Dabei haben Sie die Möglichkeit, in einer Unfallversicherung verschiedene Bausteine zusammenzufügen. Je nachdem, für welche Bausteine Sie sich bei der Gestaltung Ihrer Unfallversicherung entscheiden, kann eine Unfallversicherung auch im Fall eines Knochenbruches für ein Stück weit finanzielle Sicherheit sorgen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die klassische Unfallversicherung leistet nicht bei einfachen Knochenbrüchen, soweit diese komplett ausheilen
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dank Zusatzbausteinen auch bei Knochenbrüchen Leistungen von der Unfallversicherung zu beziehen
  • Wenn aus dem Knochenbruch dauerhafte Schäden resultieren, leistet die Unfallversicherung je nach Schwere der Schäden auch ohne Zusatzbausteine

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Wann leistet die Unfallversicherung überhaupt?

Eine Unfallversicherung soll die finanziellen Folgen eines Unfalls abmildern. Das bedeutet, dass eine Leistung aus der Unfallversicherung nur dann fließt, wenn ein Unfall auch die Ursache für eine Verletzung war. Für den Begriff „Unfall“ gilt dabei die folgende Definition:

Ein Unfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person durch ein von außen einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen körperlichen Schaden nimmt.

Geschieht eine Verletzung beim Sport ohne die Einwirkung einer anderen Person oder eines anderen Gegenstandes, wird dies ebenfalls als Unfall gewertet. Gehen Sie also joggen und knicken dabei so unglücklich um, dass Sie sich das Sprunggelenk brechen, betrachtet die Unfallversicherung dies ebenfalls als einen Unfall.

 


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Ist ein Knochenbruch immer auch ein Unfall?

Knochen brechen nicht von selbst. Insofern ist ein Knochenbruch stets eine Verletzung, die im Rahmen eines Unfalls geschieht. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Unfallversicherung im Fall eines Knochenbruchs auch Leistungen auszahlt. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Unfallversicherungen, in denen Sie als Versicherter im Fall eines einfachen Knochenbruchs, der schnell und gut verheilt, gar keine Leistungen beziehen.

 


Diese Leistungen sind im Fall eines Knochenbruchs möglich

Kommt es wirklich zu einem Knochenbruch, kann das verschiedene Folgen haben. In manchen Fällen ist eine Operation von Nöten, um den Knochen wieder zu richten und ihn wieder gut zusammenheilen zu lassen. In anderen Situationen heilt der gebrochene Knochen auch ohne einen operativen Eingriff zur Gänze wieder aus. Die klassische Unfallversicherung ohne besondere Zusatzbausteine ist eine Versicherungslösung, die Sie vor allem vor den langfristigen Folgen eines Unfalls schützen soll.

Das bedeutet auch, dass viele Versicherer erst dann Leistungen auszahlen, wenn es wirklich zu einem dauerhaften Schaden bis hin zu einer Invalidität kommt. Erleiden Sie beispielsweise einen komplizierten Bruch Ihres Daumens und wird dieser auch nach der Ausheilung ganz oder teilweise versteifen, dann kann dies zu einer regelmäßigen Leistung oder zu einer Einmalleistung Ihres Unfallversicherers entsprechend der geltenden Gliedertaxe führen.

Erleiden Sie zum Beispiel einen Bruch in der Wirbelsäule, der zu anhaltenden Lähmungserscheinungen führt oder gar zu einem Grad der Invalidität, werden auch laufende Leistungen aus der Unfallversicherung fällig. Allerdings ist dies bei einem klassischen Bruch eher selten der Fall. Deutlich häufiger ist es so, dass ein Bruch aus dem Sport oder aus einem Unfall im eigenen Haushalt ohne Spätfolgen verheilt. In diesem Fall gibt es keine Folgeschäden, die durch Ihre Unfallversicherung auszugleichen oder abzufedern wären. Allerdings gibt es drei zusätzliche Versicherungsbausteine, die Sie in Ihre Unfallversicherung integrieren können und die hier zum Tragen kommen können, damit eben doch auch bei einem Knochenbruch Geld von Ihrer Versicherung fließt.

  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • Knochenbruchpauschale

 


Krankenhaustagegeld in der Unfallversicherung

Das Krankenhaustagegeld ist ein möglicher Baustein in der Unfallversicherung. Hier erhalten Sie für jeden Tag, den Sie aufgrund einer nach einem Unfall notwendigen ärztlichen Behandlung im Krankenhaus verbringen müssen, einen vorher vereinbarten Tagessatz als Krankenhaustagegeld. Erfolgt beispielsweise eine Operation nach einem komplizierten Bruch und vor der OP und danach noch ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus, greift die Krankenhaustagegeldversicherung Ihrer Unfallversicherung.

 


Krankentagegeld in der Unfallversicherung

Für die Variante des Krankentagegeldes müssen Sie noch nicht einmal im Krankenhaus stationär aufgenommen werden. Hier reicht es bereits aus, einfach nur in ärztlicher Behandlung zu sein und wegen des Knochenbruchs arbeitsunfähig zu sein. Das führt bereits dazu, dass bei einem Knochenbruch Geld von Ihrer Versicherung gezahlt wird. Wie hoch hier die tägliche Leistung ist und ob diese gedeckelt ist, liegt an den konkreten Versicherungsbedingungen, die Sie bei Abschluss Ihrer Unfallversicherung in der Regel frei wählen können. Je höher das Krankentagegeld ausfallen soll, desto höher ist natürlich auch der jeweilige Versicherungsbeitrag.

 


Knochenbruchpauschale

Es gibt in der Unfallversicherung auch eine Sofortleistung bei Knochenbruch – gern auch als Knochenbruchpauschale bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Leistung, die zuweilen auch als „Gipsgeld“ bezeichnet wird. Dabei ist die Art der Regelung von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Manche Anbieter gewähren Ihnen für einen oder mehrere Knochenbrüche, mit denen Sie in ärztlicher Behandlung waren, eine Einmalzahlung von insgesamt bis zu 2.000 Euro. Sowohl die Summe als auch die Art und Weise, wie die Versicherer die am Ende ausgezahlte Summe berechnen, variiert von Anbieter zu Anbieter. Was alle Unfallversicherungen mit einer Knochenbruchpauschale eint, ist der Umstand, dass es sich hierbei um einen zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungsbaustein handelt.

 


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Vor- und Nachteile des Zusatzbausteins „Knochenbruchpauschale“

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Unfallversicherung und überlegen, ob Sie sich für ein Angebot mit einer solchen Knochenbruchpauschale entscheiden sollten. Eine Unfallversicherung mit Sofortleistung bei Knochenbruch bringt tatsächlich einige Vorteile mit – aber eben auch Nachteile.

Ein Vorteil ist sicherlich der Umstand, dass ein Knochenbruch ohne Spätfolgen in den meisten Fällen nicht zu einer Leistung aus der Unfallversicherung führt – bei einer vorher vereinbarten Knochenbruchpauschale allerdings ist es egal, ob Sie durch den Bruch einen Folgeschaden erleiden oder ob dieser Bruch zur Gänze wieder ausheilt. Gerade bei Knochenbrüchen ist es oft so, dass eine vollständige körperliche Wiederherstellung eine Menge Zeit in Anspruch nimmt. Da kann eine Unfallversicherung mit Sofortleistung bei Knochenbruch Sie ein Stück weit vor finanziellen Sorgen bewahren.

Der größte Nachteil dieser Versicherungslösung ist sicherlich, dass Sie für die Knochenpauschale mit einem höheren Versicherungsbeitrag zahlen. Außerdem können Sie bei den meisten Versicherern die Knochenbruchpauschale nicht beeinflussen – es sind gewisse Summen festgelegt, die Sie entweder so in Ihren Versicherungsschutz integrieren oder eben nicht. Da ist es schon erforderlich, ganz genau hinzuschauen, ob die Versicherungslösung, die Ihnen da angeboten wird, auch eine Lösung ist, die Ihnen wirklich weiterhilft.


Für diese Personengruppen sind Knochenbruchpauschale, Krankenhaustagegeld oder das Krankentagegeld besonders wichtig

Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Unfall erleiden und es zu einem Knochenbruch kommt, genießen Sie erst einmal die Annehmlichkeiten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese kann durch entsprechende Versicherungslösungen sogar noch erweitert werden, sodass Sie über eine Versicherung mögliche Lohnausfälle aufgrund eines Krankengeldbezuges ausgleichen können. Wenn Sie über keine solche Versicherungslösung verfügen, ist die Unfallversicherung mit Knochenbruchpauschale, Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld für Sie eine spannende Variante. Denn vor allem die Knochenbruchpauschale und das Krankentagegeld können ein guter Schutz vor finanziellen Verlusten aufgrund des Abrutschens ins Krankengeld sein.

Wer allerdings keinesfalls auf eine Versicherungslösung mit Krankentagegeld und im besten Fall auch mit einer Knochenbruchpauschale verzichten sollte, sind Freiberufler und Selbstständige. Sind Sie selbstständig tätig und erleiden bei einem Unfall einen Knochenbruch, führt dies in der Regel unweigerlich zu teilweise erheblichen Einkommensausfällen. Da Sie nicht angestellt sind, erhalten Sie auch keine Lohnfortzahlung. Ohne tatsächlich ausgeübte Tätigkeit fließen hier keine Einkünfte. Diese Lücke kann das Krankentagegeld wunderbar zumindest reduzieren. Eine Knochenbruchpauschale kann dabei eine gute Möglichkeit sein, durch eine Einmalzahlung direkt zu Beginn der Erkrankung ein wenig den finanziellen Druck auf Sie zu reduzieren.


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