Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Wenn Du über längere Zeit hinweg krank bist, hat das nicht nur Folgen für deine Gesundheit und die Psyche. Auch finanziell kann eine lange Arbeitsunfähigkeit belastend sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dich, wenn Du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Aber was passiert, wenn abzusehen ist, dass Du in deinen Job zurückkehren wirst? Für diese Fälle benötigst Du eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die zusammen mit der BU angeboten wird.

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird meist synonym zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. Allerdings handelt es sich dabei um zwei verschiedene Absicherungen. Wenn Du berufsunfähig bist, ist davon auszugehen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in Deinen Beruf zurückkehren kannst. Zum Beispiel, weil Du eine Allergie auf Substanzen entwickelt hast, mit denen Du täglich in Berührung kommst. Oder weil eine Skeletterkrankung das Sitzen am Schreibtisch oder die körperliche Tätigkeit unmöglich macht.

was ist eine arbeitsunfähigkeitsversicherung

Bei einer Arbeitsunfähigkeit (AU) kannst Du aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist allerdings nicht langfristig. Der Arzt geht davon aus, dass Du nach Deiner Behandlung oder einem entsprechenden Genesungszeitraum wieder in Deinen Beruf zurückkehrst. Du erhältst also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch als „gelber Schein“ bekannt.

Die Arbeitsunfähigkeit kann einige Tage, mehrere Wochen oder auch Monate andauern. Wenn Therapien und Behandlungsmaßnahmen keinen Erfolg bringen, kann die AU in eine Berufsunfähigkeit münden. In den meisten Fällen geht der Berufsunfähigkeit eine längere Arbeitsunfähigkeit voraus, da nicht immer von vorneherein abzusehen ist, dass die betroffene Person ihren Job dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Wann bist Du arbeitsunfähig?Wann bist Du berufsunfähig?
Arbeitsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Es handelt sich nicht um einen Dauerzustand und der Arzt geht davon aus, dass in absehbarer Zeit Besserung eintritt. Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf voraussichtlich dauerhaft (sechs Monate oder länger) zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Eine Besserung des Zustands bzw. eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist aus medizinischer Sicht nicht zu erwarten.

Lohnfortzahlung und Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ab dem 43. Krankheitstag entfällt die Lohnfortzahlung und die Krankenkasse springt ein. Denn gesetzlich Versicherte erhalten von der Kasse ein sogenanntes Krankengeld als Lohnersatzleistung. Dieses beträgt 70 Prozent des derzeitigen Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Reicht die Höhe des Krankengeldes nicht aus oder besteht eine private Krankenversicherung, muss eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Diese bezahlt das Krankengeld bei Privatversicherten und schließt bei Kassenmitgliedern die Lücke zwischen der Kassenleistung und dem Nettoeinkommen. Allerdings wird das gesetzliche Krankengeld für maximal 72 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung bezahlt. Abhilfe bei längerer Krankschreibung schafft eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist ein Teil einer BU-Versicherung. Dabei handelt es sich um einen Baustein, den Du optional in Deinen Vertrag einschließen kannst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn ärztlich diagnostiziert wurde, dass Du zu mindestens 50 Prozent Deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Bist Du länger krankgeschrieben und ist derzeit abzusehen, dass Du wieder an Deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, erhältst Du noch keine Berufsunfähigkeitsrente.

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung in der BU leistet bereits bei längerer Krankschreibung. Du erhältst dann die Höhe Deiner BU-Rente ganz oder teilweise ausbezahlt, wenn Du über einen bestimmten Zeitraum hinweg arbeitsunfähig bist. Die Leistung ist aber zeitlich begrenzt. Je nach Tarif kannst Du die Rente zwischen 18 und 36 Monaten beziehen. Sobald Du wieder gesund bist und arbeiten kannst, endet die Rentenzahlung. Sollte sich wiederum eine Berufsunfähigkeit einstellen, erhältst Du anstelle der Arbeitsunfähigkeitsrente die monatliche BU-Rente.

 

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Der Versicherer leistet, wenn Du seit mindestens sechs Monaten krankgeschrieben bist. Einige Gesellschaften zahlen bereits nach vier Monaten Krankschreibung. Die Leistung erhältst Du rückwirkend zum Zeitpunkt Deiner Arbeitsunfähigkeit.

Wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Bist Du Arbeitnehmer, erhältst Du für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung von Deinem Betrieb. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt die Krankenkasse das Krankengeld für gesetzlich Versicherte. Um die Lücke zwischen der Kassenleistung und Deinem Einkommen zu schließen, kannst Du eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Bist Du allerdings privatversichert, erhältst Du kein gesetzliches Krankengeld. Das betrifft vor allem Gutverdiener und Selbstständige. Wer selbstständig tätig ist, erhält zudem keine Lohnfortzahlung. Und auch Gutverdiener in der Krankenkasse sind unter Umständen nicht ausreichend abgesichert. Denn sie können maximal 2.793 Euro im Monat von ihrem Krankenversicherer beziehen. Mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung lässt sich diese Versorgungslücke schließen.

Die AU-Versicherung zur Überbrückung bei Berufsunfähigkeit

Auch wenn die Leistung der Krankenkasse oder der privaten Krankentagegeldversicherung ausreicht, hat eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung Vorteile. Denn die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente ist ein langer Antragsprozess, der über Monate andauern kann. Zahlt der Tarif bereits eine Rente aufgrund der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit, lässt sich dieser Zeitraum gut überbrücken. Die meisten Versicherer benötigen für die AU-Rente lediglich die Krankschreibung und die Diagnose. Es ist damit weniger aufwendig, die Leistung zu beantragen. Denn der Grad der Berufsunfähigkeit muss (noch) nicht nachgewiesen werden.

Hinweis: Vorsicht bei bestehender Krankentagegeldversicherung

Probleme können auftreten, wenn eine private Krankentagegeldversicherung und eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bestehen und beide Tarife leisten sollen. Denn viele Krankentagegeldversicherungen zahlen nicht, wenn eine andere Absicherung eine vergleichbare Ersatzleistung erbringt. In den Vertragsbedingungen ist dann diese oder eine ähnliche Klausel vorzufinden:

  • „Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden.“

 

Das heißt, besteht parallel eine AU-Versicherung, kann die Krankentagegeldversicherung unter Umständen von ihrer Leistungspflicht zurücktreten. Der Versicherte erhält dann nur die Rente aus seinem BU-Vertrag und muss die bereits erhaltenen Zahlungen des Krankenversicherers erstatten.

  • Möchtest Du eine private Krankentagegeldversicherung abschließen oder besitzt Du diese Absicherung bereits und möchtest Deinen Schutz durch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ergänzen, solltest Du Dir von Deinem Versicherer bestätigen lassen, dass er die AU-Versicherung nicht als Krankengeld betrachtet.

Diese Klausel ist nicht in allen Tarifen enthalten. Es gibt auch Versicherer, die trotz einer bestehenden AU-Versicherung leisten. Die Vertragsbedingungen müssen aber dahingehend geprüft werden. Dabei sind wir Dir behilflich.

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Was kostet eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten für eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind von verschiedenen Faktoren erhältlich. Da diese Absicherung im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, verlangen die Versicherer einen Mehrbeitrag auf die reguläre Prämie für die Zusatzleistung.

Der Beitrag orientiert sich am Eintrittsalter, der Höhe der zu versichernden Rente, dem Beruf und dem Gesundheitsstatus der Antragsteller. Dabei gilt: Umso jünger Du bei Vertragsabschluss bist, desto günstiger ist Deine Absicherung. Außerdem steigt mit voranschreitendem Alter das Risiko für Vorerkrankungen, die Deine Versicherung verteuern, zu Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen können.

Einen höheren Beitrag zahlen Berufsgruppen mit vermeintlich höherem Risiko für eine Berufs- und Arbeitsunfähigkeit. Dazu gehören beispielsweise Handwerker wie aber auch Tätigkeiten, die einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt sind. Mitunter Lehrer, Sozialwissenschaftler und Personen in Führungspositionen.

Kostenbeispiel

25-jährige Bankkauffrau mit 1.500 Euro BU-Rente, Nichtraucher und ohne Vorerkrankungen

  • 78 Euro monatlich für eine BU mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung, 71 Euro ohne AU-Klausel

In diesem Beispiel zahlt die Kundin sieben Euro im Monat für ihre zusätzliche Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit.

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Darauf solltest Du bei einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung achten

Wenn Du Dich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklause entscheidest, solltest Du im Hinblick auf Deine AU-Absicherung einige Aspekte beachten:

  • Höhe der Rentenleistung: Im Regelfall entspricht die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit Deiner BU-Rente. Die Höhe der Rente sollte sich an Deinem Arbeitseinkommen orientieren und muss hoch genug sein, um neben den Fixkosten auch Deinen Lebensstandard dauerhaft zu decken.

 

  • Dauer des Leistungsbezugs: Die meisten Versicherer leisten für einen Zeitraum von mindestens 18 bis maximal 24 Monaten. Einige wenige Anbieter verzichten auf eine Begrenzung des Leistungszeitraums.

 

  • Häufigkeit der Leistung: Gute Tarife sehen vor, dass die AU-Rente mehrmals beantragt werden kann. Aufgrund derselben Erkrankung gilt dann aber die maximale Bezugsdauer.

 

  • Vereinfachte Antragsstellung: Damit das Geld so schnell wie möglich ausbezahlt wird, sollte der Versicherer auf ein BU-Antragsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit verzichten. Im Optimalfall sind eine Diagnose und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend.

 

  • Bleibender Leistungsanspruch bei Wiedereingliederung: Während einer beruflichen Wiedereingliederung sollte keine Unterbrechung der Rentenzahlung vorgesehen sein. Dann zahlt der Versicherer bis die Versicherten wieder uneingeschränkt arbeitsfähig sind.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Fokus

Da die Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit einer BU abgeschlossen wird, liegt der Fokus bei Vertragsabschluss auf dem Berufsunfähigkeitsschutz. Diese gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Berufstätige. Denn bei Berufsunfähigkeit haben sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Leistung. Ihnen droht dann die Abhängigkeit von Sozialhilfe oder Hartz IV. Daher ist eine BU-Versicherung nüchtern betrachtet relevanter als eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Dennoch muss eine Absicherung die andere nicht ausschließen.

Die beste AU-Versicherung beinhaltet eine gute Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Zugleich ist die Klausel an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt, die einen bedarfsgerechten und zuverlässigen Versicherungsschutz bei Verlust der Arbeitskraft bietet. Hierfür ist es wichtig, dass Du Dich umfassend und individuell beraten lässt. Als unabhängige Versicherungsmakler können wir Dir dabei helfen. Wir prüfen Deinen Bedarf und finden gemeinsam heraus, welche Berufsunfähigkeit- mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung am besten zu Dir und Deinen Bedürfnissen passt.

Vereinbare hier einen Termin mit uns. Oder nutze unseren kostenlosen Vergleichsrechner, um verschiedene Anbieter und ihre Angebote zu überprüfen.

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