Die Vertragserfüllungsbürgschaft als Booster für dein Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bürgschaftsversicherung ist vor allem für Bauträger eine wichtige Form der Absicherung, da sie dich vor den Gefahren des gesetzlichen Einbehalts schützt.
  • Die Vertragserfüllungsbotschaft gibt deinen Kunden die Sicherheit, dass alle deine vertraglichen Pflichten auch wirklich erfüllt werden – selbst dann, wenn es zu einer Insolvenz oder anderweitigen Problemen mit deinem Unternehmen kommen sollte.
  • Es gibt Alternativen zur Vertragserfüllungsbürgschaft und im Bereich der Bürgschaften verschiedene Ausgestaltungen – wir zeigen dir, welche Variante die Beste für dich und dein Unternehmen ist.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft als Booster für dein Unternehmen

Die Vertragserfüllungsbürgschaft hilft dir dabei, allen vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen in deiner jeweiligen Branche gerecht zu werden – und dabei auch noch sofort und auf den ersten Blick einen guten Eindruck bei einem potenziellen Auftraggeber zu hinterlassen. Dabei setzt sich eine Vertragserfüllungsbürgschaft eigentlich aus verschiedenen Bürgschaften zusammen. Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft können mögliche Einbehalte deiner Kunden vermieden werden.

Die rechtlichen Hintergründe für solche Einbehalte sind von der jeweiligen Branche abhängig. So legt beispielsweise die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in § 17 fest, dass gewisse Sicherheitsleistungen vom Auftraggeber einverlangt werden können. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind in den Paragrafen 631 ff die Rechte und Pflichten im Fall eines Werksvertrages geregelt – genau auf diese zielen die Sicherheitsleistungen in der Vergabe- und Vertragsordnung ab.

Sicherheitseinbehalte können ein echtes Risiko darstellen

Wir zeigen dir, wie du deinen gesetzlichen Verpflichtungen und den Wünschen deiner Kunden nachkommen kannst und trotzdem nicht auf die Zahlung eines Teils deiner Rechnungen direkt nach Erledigung aller Aufgaben verzichten musst. Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft sorgst du nicht nur für eine höhere Liquidität deines Unternehmens – du zeigst potenziellen Kunden auch, dass du absolut vertrauenswürdig bist.

 

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Was leistet eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Dein Auftraggeber möchte sichergehen, dass du und dein Unternehmen den Auftrag auch wirklich fehlerfrei bis zum Ende ausführen werden? Ist der Auftrag ausgeführt, verlangt er eine weitere Sicherheit dafür, dass du im Fall eines Mangels im Rahmen der Gewährleistungsfrist diesen auch behebst – oder dass er diesen Mangel ohne großen Verlust beheben lassen kann, sollte dein Unternehmen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen?

Beides ist sein gutes Recht und beides kann mit einer Erfüllungsbotschaft abgedeckt werden. Denn eine solche Vertragserfüllungsbotschaft beinhaltet eigentlich gleich mehrere Bürgschaften. Da wäre einmal die Ausführungsbürgschaft als erster wichtiger Punkt.

Hiermit erhält dein Auftraggeber die Sicherheit, dass sein Auftrag auch wirklich bis zum Ende ausgeführt wird. Sollte das für dein Unternehmen – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich sein und müsste dafür ein anderes Unternehmen einspringen, würden die dadurch für den Kunden entstehenden Mehrkosten durch den Versicherer, der dir die Bürgschaft gegeben hat, beglichen.

Das macht vor allem in der Baubranche Sinn, wo es oft um Projekte mit einem sehr hohen Auftragsvolumen geht, die über einen längeren Zeitraum in der Bearbeitung bzw. im Bau sind. Lässt beispielsweise Herr Heinz sein Haus von deiner Firma errichten, möchte er bereits beim Abschluss des Bauträgervertrages die Sicherheit haben, dass der Bau seines Hauses nicht in einer Bauruine endet, sondern dass er am Ende ein fertiges Haus übergeben bekommt.

Ist der Auftrag ausgeführt, gibt es Gewährleistungsfristen. Diese belaufen sich in der Regel auf 4 – 5 Jahre. In dieser Zeit hat der Kunde einen Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn solche Mängel an deiner Arbeit oder der Arbeit deines Unternehmens auftreten. Auch hier gilt: Sollte dein Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Erledigung des Bauauftrages Insolvenz anmelden und schließlich womöglich nicht mehr existieren, gäbe es keinen Vertragspartner, gegen den Herr Heinz sein Recht auf Mängelbeseitigung durchsetzen kann.

Deshalb greift dann die Mängelansprüchebürgschaft als zweiter Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft. Diese Bürgschaft wird gern auch als Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet. Hier bietet dein Versicherer deinem Auftraggeber auch über die Erfüllung des Auftrags hinaus die Sicherheit, dass anfallende Mängel auf jeden Fall beseitigt werden.

Im Idealfall stellst du natürlich die Erledigung des Auftrages und die Beseitigung eventuell später auftretender Mängel selbst sicher – die Bürgschaften sichern deinen Kunden nur gegen die Gefahr ab, am Ende womöglich auf Mehrkosten sitzen zu bleiben.

Wirf doch direkt einen Blick in unseren Vergleichsrechner für Vertragserfüllungsbürgschaften – hier findest du die attraktivsten und günstigsten Angebote auf einen Blick.

Sind Avalkredite eine sinnvolle Alternative?

Es gibt auf dem Finanzmarkt eine Alternative zur Vertragserfüllungsbürgschaft – den Avalkredit. Dabei handelt es sich nicht um einen klassischen Kredit, der beantragt wird und zur Auszahlung kommt. Viel mehr gewährt dir deine Bank eine Kreditlinie als Bürgschaft. Ein Beispiel dazu:

Du beantragst bei deiner Bank einen Avalkredit in Höhe von 50.000 Euro. Diese Kreditlinie wird dir gewährt. Nun bekommst du einen ersten Auftrag für die Errichtung eines Hauses. Der Gesamtpreis liegt bei 450.000 Euro. 10 Prozent davon müssen in diesem Fall vertraglich festgelegt als Bürgschaft zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Bürgschaftssumme von 45.000 Euro. Da diese in deiner Kreditlinie liegt, übernimmt deine Bank die Bürgschaft im Rahmen des gewährten Avalkredits.

Ein solcher Kredit hat den Vorteil, dass du keine Versicherung dafür abschließen musst und hier direkt mit deinem Bankberater oder deiner Bankberaterin in den Dialog treten kannst. Doch der Avalkredit bringt auch einige Nachteile mit sich. Ähnlich wie eine Vertragserfüllungsbürgschaft verursacht natürlich auch ein Avalkredit Kosten – auch dann, wenn er gar nicht in Anspruch genommen wird.

Bei einem Avalkredit kommt es nur zu einer Kreditauszahlung, wenn die Bank als Bürge zu einer Zahlung verpflichtet wäre. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn dein Unternehmen den Auftrag nicht fertigstellen kann und dein Kunde ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung beauftragen muss und dadurch Mehrkosten anfallen. Deine Bank räumt dir einen solchen Kredit aber nicht kostenlos ein. Die sogenannte Avalgebühr liegt bei 0,8 – 2,5 Prozent der Bürgschaftssumme im Jahr.

Ist also eine Kreditlinie von 50.000 Euro vereinbart, liegen die jährlichen Kosten bei 400 – 1.250 Euro. Abhängig sind diese Kosten von der Bonität deines Unternehmens, der Dauer der angedachten Bürgschaft und der Höhe der Bürgschaftslinie selbst.

Die Kosten für eine Vertragserfüllungsbürgschaft sind bei den meisten Anbietern niedriger. Das ist bereits ein erster kleiner Minuspunkt für den Avalkredit. Doch es gibt noch andere Faktoren, die hier beachtet werden sollten.

Für die meisten Unternehmer noch wichtiger ist beispielsweise der Faktor, dass der Avalkredit als laufender Kredit gewertet wird. Damit belastet er deine Kreditwürdigkeit und deine Bonität und reduziert deine Chancen, neue Kredite für Investitionen zu erhalten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich gerade für Jungunternehmer, die in den ersten Jahren auf Investitionen in Maschinen und Geräte angewiesen sind, die eigene Kreditlinie nicht ohne Not mit einem Avalkredit zu belasten.

Da eine Vertragserfüllungsbürgschaft im Gegensatz zum Avalkredit deine Kreditlinie nicht betrifft, wird deine Bonität durch diese Bürgschaft auch nicht berührt – eine Kreditaufnahme für Investitionen wird so leichter und dank einer besseren Bonität vor allem auch günstiger.

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Welche Kosten verursacht die Vertragserfüllungsbürgschaft?

Wie bereits erwähnt, liegen die Kosten für eine Vertragserfüllungsbürgschaft in der Regel unter denen für einen Avalkredit. Die meisten Anbietern fordern hier eine Summe von 0,7 – 1,4 Prozent der Bürgschaftssumme. Damit kann die Gebühr in der Spitze um die Hälfte günstiger sein als ein Avalkredit.

Die Kosten für eine Bürgschaftsversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen können die Kosten natürlich von Anbieter zu Anbieter zu variieren – selbst bei vollkommen identischen Leistungen. Die wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Bürgschaftsgebühr sind allerdings:

  • Die Bonität deines Unternehmens
  • Eventuell vorhandene Sicherheiten
  • Die Gesamthöhe der Bürgschaftslinie
  • Die Art der vereinbarten Bürgschaft (Einzelbürgschaft oder Bürgschaftsrahmen)

 

Bei einem Bürgschaftsrahmen von 50.000 Euro beispielsweise können sich die Kosten auf 350 – 700 Euro belaufen.

 Deshalb solltest du auf keinen Fall auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft verzichten

Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Gründen, warum du auf keinen Fall auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft verzichten solltest. Im Baugewerbe gehört diese Absicherung auf jeden Fall zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige.

Das hat vor allem zwei Hintergründe:

  • Viele Auftraggeber vergeben gerade größere Aufträge nur dann, wenn eine entsprechende Bürgschaft vorliegt.
  • Bei einem Verzicht auf eine solche Bürgschaft hat der Auftraggeber das Recht, von der Rechnung einen Sicherheitseinbehalt vorzunehmen.
  • Sicherheitseinbehalte sind auf 5 oder 10 Prozent – je nach Art der Sicherheit – festgelegt. Viele Versicherer bieten dir aber die Möglichkeit, Bürgschaften bis zu 30 Prozent des Auftragswertes zu gewähren. Damit steigt die Sicherheit für den Auftraggeber erheblich, was wiederum das Interesse an einer Zusammenarbeit mit dir steigert.

Sicherheitseinbehalte können ein echtes Risiko darstellen

Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft nach VBO sind die gesetzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Sicherheiten erfüllt. Ohne eine solche Bürgschaft hat der Auftraggeber da Recht, Einbehalte zur Sicherung der eigenen Ansprüche gegen dich als Bauträger vorzunehmen.

Diese sind in aller Regel in der Zeit der Fertigstellung auf 10 % der Rechnungssumme festgelegt – können vertraglich allerdings auch niedriger vereinbart werden. Diese 10 % Sicherheitseinbehalt würden dann von den jeweiligen Zwischenabrechnungen eingehalten. Wenn du also beispielsweise im Rahmen eines Hausbaus nach jedem Bauabschnitt eine Rechnung stellst, dürfen hier jeweils 10 % der Rechnungssumme einbehalten werden.

Wurde das Haus oder das Bauprojekt an sich abgeschlossen und stellst du schließlich die Endabrechnung, darf der Einbehalt zur Sicherheit deines Kunden noch bei 5 % der Gesamtsumme liegen. Damit verbleiben bei einem Bauprojekt über 450.000 Euro letztlich also 22.500 Euro beim Auftraggeber, bis die Gewährleistungsfrist von 4 oder 5 Jahren abgelaufen ist.

Diese Summen stellen Forderungen dar, die dir und deinem Unternehmen nicht als liquide Mittel zur Verfügung stehen. Das reduziert deine Bonität und verringert die positiven Kontobewegungen auf deinem Geschäftskonto. Lediglich der Bereich der Forderungen in der Bilanz wird hier erhöht. Das Problem dabei: Kommt es beispielsweise in den Jahren bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einer Privatinsolvenz des Auftraggebers, würde die Forderung aus dem Einbehalt Teil der Insolvenzforderung und damit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem großen Teil nicht mehr realisierbar.

Damit ist letztlich mit jedem Einbehalt auch ein gewisses Risiko verbunden – abgesehen davon, dass dir einfach liquide Mittel fehlen, die deine Bonität verbessern könnten und dir und deinem Unternehmen Investitionen oder das generelle Wirtschaften erleichtern würden. Aus diesem Grund solltest du auf jeden Fall die Vertragserfüllungsbürgschaft dem Gewähren von Sicherheitseinbehalten vorziehen.

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Welche Möglichkeiten der Bürgschaft gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist an und für sich schon eine sehr umfassende Form der Bürgschaft, da sie die Ausführungsbürgschaft und die Gewährleistungsbürgschaft bereits beinhaltet. Du bzw. der mögliche Gläubiger erhält von deinem Versicherer bei Beginn der Bürgschaft eine entsprechende Bürgschaftsurkunde. Diese ist nach dem Ende der Bürgschaft wieder abzugeben. In den meisten Fällen wird die Urkunde nach Fertigstellung des Bauprojektes einmal ausgetauscht, weil die Bürgschaft im Rahmen der Gewährleistungsbürgschaft oft niedriger angesetzt ist als im Rahmen der Ausführungsbürgschaft.

Viele Versicherer bieten dir zwei unterschiedliche Varianten der Bürgschaftsvergabe an.

  • Die Einmalbürgschaft
  • Den Bürgschaftsrahmen (Avalrahmen)

 

Die Einmalbürgschaft muss bei jedem neuen Auftrag aufs Neue beantragt werden und wird mit dem Versicherer für jeden deiner Kunden eigenständig vereinbart. Einmalbürgschaften bringen den Vorteil mit, dass hier nur Kosten anfallen, während die Bürgschaft auch wirklich erbracht werden muss. Ist die Bürgschaft wieder beendet – also die Urkunde wieder beim Versicherer eingegangen – fallen auch keine Kosten mehr an. Da musst du für jeden neuen Auftrag wieder eine eigenständige Bürgschaft beantragen.

Von den meisten Versicherern lieber gesehen – einfach, weil er auch deinem Versicherer eine gewisse Planungssicherheit bietet – ist der Bürgschafts- oder Avalrahmen. Hier bekommst du, ähnlich wie bei einem Avalkredit von der Bank einen Bürgschaftsrahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens kannst du beliebig viele verschiedene Bürgschaften abrufen, ohne dass eine erneute Prüfung durch den Versicherer erfolgt.

Diese Variante verursacht allerdings auch dann Kosten, wenn gerade keine Bürgschaften anhängig sind. Bei einem selbstständigen Bauträger ist das allerdings sehr selten der Fall. Vergleicht man beide Varianten miteinander, lohnt sich die Einmalbürgschaft nur für Unternehmen, die nur unregelmäßig in Bereichen tätig sind, in denen Bürgschaften benötigt werden.

Achtung! Keine Bürgschaft auf erste Anforderung vereinbaren!

Erfahrene Versicherer in diesem Bereich bieten solche Bürgschaften gar nicht an – bei Versicherern, die sehr selten mit Bürgschaften arbeiten oder bei Avalkrediten kann es allerdings durchaus solche Fälle geben. Eine Bürgschaft auf erste Anforderung meint, dass der Bürge zur Zahlung verpflichtet ist, sobald der Gläubiger die Zahlung fordert.

Hier wird nicht geprüft, ob tatsächlich eine rechtmäßige Hauptforderung besteht. Zwar kannst du im Rahmen eines späteren Rückforderungsverfahrens die Leistung deines Versicherers von deinem Kunden zurückfordern – das ist allerdings mit erheblichem Aufwand und in der Regel mit einigen Kosten verbunden.

Viel mehr solltest du darauf achten, dass der von dir gewählte Anbieter immer auch die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Hauptforderung prüft. Damit bietet dir die Vertragserfüllungsbürgschaft in diesem Bereich auch einen passiven Rechtsschutz, da dein Versicherer im Fall einer ungerechtfertigten Forderung diese notfalls auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zurückweisen würde.

Den Durchblick behalten – vom Fachmann beraten lassen!

Du möchtest einen Versicherer an deiner Seite wissen, auf den du dich wirklich verlassen kannst und der dir und deinem Unternehmen die Konditionen bietet, die optimal zu dir passen? Dann ist es wichtig, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Das ist oftmals recht schwierig, da der Markt groß ist und verschiedene Versicherer auch unterschiedliche Tarife anbieten.

Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht dir hier gern beratend zur Seite und hilft dir dabei, genau den Anbieter zu finden, der die für dich optimale Bürgschaftslösung anbietet. Vereinbare doch am besten gleich einen Termin für eine Beratung – persönlich vor Ort oder virtuell via Skype, Zoom oder WhatsApp. Neben der Beratung im Rahmen der Suche nach dem richtigen Versicherer stehen wir dir natürlich auch zur Seite, wenn es einmal Probleme in der Kommunikation mit deinem Versicherer zu deiner Vertragserfüllungsbürgschaft geben sollte.

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