Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz – für Selbstständige und Privatpersonen gleichermaßen wichtig

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist für Privatpersonen wie für Freiberufler, Selbstständige oder Unternehmen gleichermaßen wichtig. Vor allem dann, wenn Sie regelmäßig im Auto unterwegs sind. Allerdings kann der Verkehrsrechtsschutz auch außerhalb des klassischen Autoverkehrs Bedeutung bekommen.
Wenn Sie beispielsweise als Fußgänger oder als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Oder als Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln. Kommt es in einer solchen Situation zu einem Unfall, aus dem ein Rechtsstreit erwächst, zählt auch das in den Bereich des Verkehrsrechts und ist damit über den Verkehrsrechtsschutz abgedeckt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Sie in vielen verschiedenen Streitsituationen ab
  • Sie ermöglicht Ihnen die gerichtliche Überprüfung Ihrer Rechte, ohne das Sie dabei selbst Kosten befürchten müssen
  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann bei häufiger Nutzung auch vonseiten des Versicherers gekündigt werden
  • Die Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung gehen auch in die Bereiche Vertrags- und Strafrecht

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Warum ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung so wichtig?

Wer regelmäßig mit dem eigenen PKW oder mit einem Firmenwagen unterwegs ist, kennt das Problem mit Sicherheit. Ihnen wird die Vorfahrt genommen und Sie fahren in den Unfallgegner hinein. Oder es ist dunkel, Regen macht die Fahrbahn rutschig und vor Ihnen macht plötzlich ein Fahrer eine Vollbremsung. Es kann schnell zu Situationen kommen, in denen die Schuldfrage nicht auf den ersten Blick klar ist oder in denen Sie Ihr Recht gerichtlich erstreiten müssen.

Genauso kann es Situationen geben, in denen die Schuldfrage problemlos zu klären ist. Die gegnerische Versicherung trägt auch gern die Kosten für den Schaden am Fahrzeug und die Ersatzleistungen für einen Leihwagen für die Ausfallzeit. Aber die Schmerzensgeldforderung, die Sie für gerechtfertigt halten, möchte die gegnerische Versicherung nicht tragen. Ihre Forderung wird zurückgewiesen. In einem solchen Fall bleibt als allerletztes Mittel oft nur noch der Klageweg, um das eigene Recht durchzusetzen.

Das Problem im Verkehrsrecht ist, dass Verhandlungen in diesem Rechtsbereich schnell sehr kostspielig werden können. Oftmals werden mehrere Gutachter benötigt, um alle Faktoren des Geschehenen zur Gänze würdigen zu können. So frisst ein solches Verfahren oftmals neben einer Menge Zeit und Nerven auch einen großen Betrag an finanziellen Mitteln. Natürlich – im Fall eines Prozesssieges muss die gegnerische Partei die Kosten tragen. Doch als Kläger gehen Sie erst einmal in Vorleistung. Abgesehen davon, dass in Deutschland Recht haben und Recht bekommen nicht immer das Gleiche ist. Ihnen kann vor dem Beginn eines Verfahrens niemand zuverlässig prognostizieren, wie dieses Verfahren ausgehen wird. Vor allem dann nicht, wenn es gegen eine Versicherung geht. Denn wenn Ihr Gegner sich keine Chance auf einen Erfolg ausrechnen würde, würden Sie ein Angebot für einen Vergleich erhalten.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist damit im Zweifelsfall die einzige Möglichkeit, Ihr Recht effektiv durchzusetzen und das, ohne dass Sie Gefahr laufen sich mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.

 


Gibt es auch Menschen, die keine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung wird gern als Ergänzung zur Kfz-Versicherung bezeichnet. Das impliziert den Gedanken, dass Verbraucher ohne ein Fahrzeug keine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen würden. Das stimmt so allerdings nicht. Denn die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine sehr vielfältige Versicherungslösung. Zum einen greift sie nicht nur bei der Nutzung eigener Fahrzeuge. Wenn das entsprechend vereinbart wurde, schützt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung Sie auch, wenn Sie mit einem Leihwagen oder einem Car-Sharing Fahrzeug unterwegs sind. Darüber hinaus kommt die Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehr auch für Fußgänger oder Fahrradfahrer zum Zug. Werden Sie beispielsweise als Fußgänger angefahren, steht Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung Ihnen zur Seite und sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht erstreiten können. Selbst in Situationen, in denen Sie bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu Schaden gekommen sind, ist Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung für Sie da. Also auch Menschen, die täglich mit Bus oder Bahn fahren, können im Zweifelsfall von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung profitieren.

 


In diesen Situationen greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Das Leistungsportfolio der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist sehr vielfältig. Tatsächlich wird hier nicht nur das klassische Verkehrsrecht abgedeckt. Die folgende Tabelle zeigt einmal auf, welche Rechtsgebiete in der Verkehrsrechtsschutzversicherung inkludiert sind und inwiefern diese Versicherungslösung Ihnen bei entsprechenden Problemen helfen kann.

 

Rechtsgebiet Problemfälle
Strafrecht Hier werden beispielsweise die Kosten für Ihren Verteidiger übernommen, wenn Sie sich gegen Vorwürfe wie eine angebliche Fahrerflucht oder Beleidigung von anderen Verkehrsteilnehmern wehren möchten. Auch in einem Verfahren wegen angeblicher fahrlässiger Körperverletzung durch einen Unfall trägt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten.
Schadensersatz-Recht Sie möchten nach einem Verkehrsunfall eigene Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen geltend machen? Dann steht Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung auf Ihrer Seite und trägt die Kosten für Ihren Anwalt, notwendige Gutachter und natürlich die Gerichtskosten. In diesem Fall greift die Versicherung übrigens auch dann, wenn Sie als Fußgänger, Fahrradfahrer oder als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln in einen Unfall verwickelt wurden
Steuerrecht Gerichtliche Streitigkeiten mit der Steuerbehörde werden von einigen Versicherern ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen. Standardmäßig ist dieser Punkt allerdings nicht enthalten.
Verwaltungsrecht Sie haben Ärger mit dem Ordnungsamt? Vielleicht will man Ihnen Ihren Führerschein nicht zurückgeben oder er soll überhaupt erst einmal entzogen werden. Oder will man Sie zwingen, ein Fahrtenbuch zu führen? Die Kosten für ein Verfahren trägt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Vertrags- und Sachenrecht Sie haben einen gebrauchten PKW gekauft und im Nachgang festgestellt, dass das Fahrzeug 100.000 Kilometer mehr gelaufen ist, als auf dem Kilometerzähler steht? Oder haben Sie nach dem Kauf eines Neuwagens Ärger, weil die Abgaswerte manipuliert worden sind? Vielleicht gibt es auch Probleme mit Ihrer Bank im Rahmen der Finanzierung? In all diesen Fällen greift Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung für Sie ein und trägt anfallende Kosten.
Ordnungswidrigkeitenrecht Sie wollen sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren? Die Anwalts- und Gerichtskosten werden auch hier von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung getragen.

 


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So sieht der Leistungsumfang der Verkehrsrechtsschutzversicherung aus

 

Generell werden die folgenden Kosten im Rahmen eines Versicherungsfalls der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen:

  • Anwaltskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Kosten des Verfahrens sowie Vollstreckungskosten
  • Kosten des Verfahrens vor Verwaltungsbehörden (Widerspruch durch Ihren Rechtsanwalt)
  • Kosten einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung

 

Nicht immer enthalten ist eine Übernahme von Mediationskosten. Wenn dieser Passus vorhanden ist, sind die übernahmefähigen Kosten zumeist vergleichsweise niedrig gedeckelt. Oft stößt man dabei auch eine Deckelung von 5.000 Euro.

 


In diesen Fällen greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht

Natürlich gibt es auch einige Situationen, in denen die Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht für Sie in die Bresche springt. Da wären zum Beispiel:

  • Schadensersatzforderungen eines anderen Verkehrsteilnehmers gegen Sie. In diesem Fall trägt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten und entscheidet selbst, ob die Forderung zurückgewiesen werden soll oder ob hier direkt gezahlt wird. Sollte die Forderung zurückgewiesen werden, kann es Ihnen auf jeden Fall passieren, dass Sie zum Prozess vorgeladen werden.
  • Verfahren, in denen Ihnen vorsätzlich begangene Straftaten vorgeworfen werden. Da wäre beispielsweise Trunkenheit am Steuer. Gleiches gilt für die Durchführung oder Veranstaltung illegaler Straßenrennen. Rechtlich betrachtet auf einer Stufe damit steht übrigens die Nötigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch zu enges Auffahren und Lichthupe etc.
  • Strafen und Bußgelder. Sollten Sie eine Strafe abwenden wollen, steht Ihnen Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung gern zur Seite. Doch wenn Sie die Strafe akzeptieren, müssen Sie diese auch selbst bezahlen.

 

 


Deshalb ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung als Absicherung für Unternehmen so wichtig

Prinzipiell trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung für Unternehmen die gleichen Kosten, wie die Versicherung für Privatpersonen. Allerdings kann das bei Unternehmen direkt eine ganz andere Dimension erreichen. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise auf eine Kfz-Flotte angewiesen ist und diese geleast wurde, kann es schnell zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn der Kfz-Händler an Sie bei der Rückgabe einiger Leasing-Fahrzeuge vollkommen überzogene Forderungen stellt.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Gewerbekunden ist vor allem dann wichtig, wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen über mehrere Fahrzeuge verfügt, die von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt werden. Vor allem Unternehmen in der Logistikbranche, deren Mitarbeiter tagtäglich auf den Autobahnen der Republik unterwegs sind, sollten auf keinen Fall auf die Sicherheit verzichten, die eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit sich bringt. Denn als Arbeitgeber haben Sie unter anderem einen Anspruch auf Schadensersatzleistungen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines von einem Fremdfahrer verschuldeten Unfalls über mehrere Wochen ausgefallen ist. Doch diese Forderung müssen Sie oftmals gerichtlich durchsetzen.

 

 

Schon gewusst?

Als Freiberufler können Sie zumeist auch problemlos in der privaten Verkehrsrechtsschutzversicherung verbleiben. Klären Sie dies am besten direkt zu Beginn der Versicherung mit Ihrem potenziellen Versicherer ab.

 

 


Darauf sollten Sie bei der Auswahl der richtigen Verkehrsrechtsschutzversicherung achten

Gerade im Bereich der Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es eine breite Palette an verschiedenen Anbietern und damit auch eine große Auswahl an verschiedenen Versicherungslösungen. Viele Versicherer versuchen dabei ihre eigenen Standards zu setzen und legen bei der Gestaltung ihrer Angebote auf unterschiedliche Bereiche besonderen Wert. Um eine gewisse Vergleichbarkeit zu erhalten ist es daher wichtig einige Parameter zu definieren, die bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung besonders wichtig sind. Diese haben wir in der Folge einmal zusammengetragen und erläutern sie kurz.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme oder Deckungssumme ist der Betrag, den Ihr Versicherer im Schadensfall maximal bereit ist, zu zahlen. Viele Versicherer haben die Versicherungssumme auf 300.000 Euro festgelegt. Auch Angebote mit 500.000 Euro werden Ihnen regelmäßig über den Weg laufen. Versicherungssummen um die 1 Million Euro oder sogar mehr trifft man zumeist im Bereich der gewerblichen Kunden an. Eine Deckungssumme von 500.000 Euro, sollte für Privatkunden tatsächlich ausreichend sein. Es gilt allerdings ein Detail zu beachten. So sind oftmals für unterschiedliche Leistungen auch unterschiedliche Versicherungssummen vom Versicherer vorgesehen. Ein Punkt, auf den Sie auf jeden Fall achten sollten, ist die Kostenübernahme in Fällen der Strafverfolgung im Ausland. Hier sollte im besten Fall eine Deckungssumme von mindestens 100.00 Euro gegeben sein.

Örtliche Einschränkungen in der Wirkung Ihrer Versicherung

Auch in Fragen der örtlichen Wirkung Ihrer Versicherung sind die Versicherer vollkommen frei in der Gestaltung. Eine gängige Methode ist es, zwischen dem EU-Ausland und dem Nicht-EU-Ausland zu unterscheiden. Viele Versicherer bieten Ihnen für Deutschland und das EU-Ausland die entsprechend vereinbarten Deckungssummen. Für Schäden außerhalb der EU oder in anderen in den Versicherungsbedingungen festgelegten Ländern gelten dann niedrigere Versicherungssummen. In vielen Fällen kann es auch zeitliche Begrenzungen für Auslandsaufenthalte geben. Wenn Sie sich als beruflich oder privat für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, sollten Sie vorher unbedingt klären, ob Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung die voll Zeit Ihres Auslandsaufenthalts über aktiv bleibt.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist ein beliebtes Mittel, um die Kosten für die Versicherung möglichst gering zu halten. Die angebotenen Selbstbehalte gehen liegen bei den meisten Versicherern zwischen 150 Euro und 500 Euro. Wer gar keine Selbstbeteiligung vereinbart hat, hat den Vorteil das sich für ihn auch schon bei einem vergleichsweise geringen Schaden ein Gang zum Anwalt lohnen kann.
Dafür entstehen durch den vollkommenen Wegfall eines Selbstbehalts auch höhere Versicherungskosten. Im besten Fall sollte Ihr Selbstbehalt nicht mehr als 150 Euro betragen. Diesen Selbstbehalt müssen Sie direkt bei Klageeinreichung an Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung überweisen. Das bedeutet, dass es von jetzt auf gleich zu einer Fälligkeit kommen kann. Dazu kommt, dass diese Selbstbeteiligung für jeden einzelnen Versicherungsfall gesondert zu entrichten ist. Auch deshalb ist es wichtig, die Selbstbeteiligung nicht zu hoch anzusetzen.

Zusätzliche Leistungen in der Verkehrsrechtsschutzversicherung

In Fällen, in denen nur kleine rechtliche Fragen zu klären sind, kann auch schon mal ein einfaches Anwaltsgespräch helfen, Klarheiten zu schaffen. Manchmal ist mehr gar nicht nötig. Solche Gespräche bieten viele Versicherer über eine für Versicherte kostenlose Anwaltshotline an. Eine solche Zusatzleistung ist auf jeden Fall eine Menge wert und sollte bei Bedarf zu jederzeit genutzt werden. Eine weitere sehr wichtige Zusatzleistung ist die Kostenübernahme bei Mediation. Auch wenn die meisten Versicherer hier eine vergleichsweise geringe Deckungssumme bieten, ist es doch gut, wenn die Kosten für eine solche Mediation zumindest bis zu einem bestimmten Punkt übernommen werden.

Zusätzliche Versicherungsbedingungen

Eine zusätzliche Versicherungsbedingung, auf die es auf jeden Fall zu achten gilt, ist die Möglichkeit des Versicherers, die Versicherung einseitig zu kündigen. Viele Versicherer behalten sich dieses Recht vor, sobald Sie mindestens zwei Schadensfälle im Jahr melden. Da gerade im Bereich der Rechtsschutzversicherung die Schuld an einem Schadensfall oftmals gar nicht bei einem selbst liegt, ist es natürlich erstrebenswert eine Versicherungslösung zu finden, die diesen Passus nicht enthält.

 

 

Tipp

Einige dieser Punkte wirken sich stark auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus, andere wiederum haben nur vergleichsweise wenig Einfluss auf die Kosten. Vor allem der Bereich Selbstbehalt und Deckungssumme können einen erheblichen Unterschied bei den Kosten Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung machen. Deshalb ist es wichtig in diesen beiden Bereichen keine Überversicherung herbeizuführen. Wer als Single die Verkehrshaftpflichtversicherung nutzt, braucht in der Regel keine unbegrenzte Deckungssumme. Eine Deckungssumme von 500.000 Euro reicht hier vollkommen aus. Auch ein Selbstbehalt von 150 Euro ist in einer solchen Konstellation vollkommen in Ordnung. So können Sie die Versicherungsbeiträge auch für hochwertige Absicherungen vergleichsweise niedrig halten.

 

 


Den Versicherungsbedarf genau ermitteln

Generell hat jeder Versicherungsnehmer und jeder Haushalt einen ganz eigenen Versicherungsbedarf. Ein Single braucht auch im Bereich des Verkehrsrechtsschutz eine andere Lösung als eine Familie mit mehreren Kindern, von denen alle bereits einen Führerscheint haben und die gemeinsam mehrere Autos nutzen.

Ihr freier Versicherungsmakler Rico Schmidt hilft Ihnen gern dabei, die für Ihre Familie oder Ihr Unternehmen passende Versicherungslösung zu finden. Der erste Schritt dazu ist es, gemeinsam die Versicherungsbedarfe in Ihrem Haus halt herauszuarbeiten und zu schauen, ob Sie etwas übersehen haben oder ob wir Ihnen vielleicht sogar von der einen oder anderen Absicherung abraten müssen. So muss beispielsweise ein Versicherter, der den europäischen Kontinent noch nie verlassen hat, sich erst einmal nur wenige Gedanken über die Versicherungssumme im Schadensfall im Nicht-EU-Ausland zu machen. Gern beraten wir Sie zu Ihrem persönlichen Versicherungsbedarf und suchen für Sie die Versicherungslösung heraus, die am besten zu Ihnen und Ihrer Familie oder Ihrem Unternehmen passt.

 

 


Warum sollte Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung auch Mediationskosten übernehmen?

Eine Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem ein Mediator versucht die beiden Streitparteien zu einer gemeinsamen und vor allen Dingen möglichst einvernehmlichen Lösung zu bewegen. Dabei ergreift der Mediator für niemanden Partei und gilt als allparteilich. Das bedeutet, dass es seine Aufgabe ist, einen Kompromiss zu schaffen, bei dem beide Parteien im gleichen Maß positiv bedacht werden. Eine Mediation kann auf nahezu jedem Rechtsgebiet eine gute Möglichkeit sein, einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Auch im Verkehrsrecht ist die Mediation inzwischen recht beliebt. Da eine Einigung in einem Mediationsverfahren Ihnen eine Menge Zeit und vor allem Nerven für ein Verfahren vor einem Gericht erspart, ist es oftmals auf jeden Fall sinnvoll diesen Weg zu probieren. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Versicherungslösung Ihrer Wahl auch Kosten für eine Mediation für Sie trägt.

 


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