Hausversicherung

Lange hat es gebraucht, bis das Haus fertig geworden ist. Eventuell hat man auch eine Menge Zeit investiert und Mühen um das Lebenswerk zu vollenden. Geld hat man ohnehin eine Menge reingesteckt in das Werk aus Beton und Stahl. Doch schnell ist es passiert und ein Unwetter zieht über das Land. Ziegel fliegen vom Dach, das Fenster geht zu Bruch und es regnet in die Vier Wände. Keine schöne Vorstellung für Hausbesitzer.

Für solche Fälle gibt es Versicherungen und im Falle einer Immobilie eben die Gebäudeversicherung. Diese sichert den Kunden gegen verschiedene Schäden ab, die an einem Haus vorkommen können. Die abgeschlossene Hausversicherung besteht dann eigentlich aus drei verschiedenen, die gebunden angeboten werden. Feuer-, Wasser- und Sturmversicherung sind die drei Bestandteile der Gebäudeversicherung. Im Falle eines Schadens kann das Geld dann genutzt werden, um das Haus wieder aufzubauen oder die Schäden zu beseitigen.

Allerdings werden Möbel und das Hausinventar nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Hier greift die Hausratversicherung, die zusätzlich abgeschlossen werden sollte. Bei einem Brand schließlich nicht nur das Gemäuer beschädigt, sondern auch das Mobiliar und weiterer Hausrat.
Die Grundbesitzerhaftpflicht ist auch eine sinnvolle Investition, denn oft genug kann es zu Unglücken auf ihrem Grundstück kommen. Da reicht es, wenn jemand unglücklich im Winter stürzt.

FÜR WEN IST EINE GEBÄUDEVERSICHERUNG SINNVOLL?

Eine Gebäudeversicherung sollte immer Teil der Hausversicherung sein. Jeder Eigentümer sollte über Sie verfügen. Denn ein Schaden kann jeden treffen und ein Haus ist meist mehr als nur Wohnraum. Es ist eine Kapitalanlage und viel Geld und Träume stecken im Haus. Schade, wenn dies unversichert zu Grunde gehen würde. Eine solche ist zwar immer mit Kosten verbunden, doch der Mehrwert und die Sicherheit die Sie daraus ziehen ist wesentlich nützlicher als das eingesparte Geld. Denn mit dem gesparten Geld können Sie im Falle eines Komplettschadens kein Haus neu errichten.

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für eine Gebäude und so kann jeder selbst entscheiden was er für sein Haus versichert. Auch kann ein Eigentümer Versicherungen separat abschließen. Das heißt, er kann nur die Feuerversicherung abschließen und die Sturm- und Wasserversicherung Außenvorlassen.  Entschließt sich der Eigentümer aber im Nachhinein für eine Gebäudeversicherung, dann kann er die Feuerversicherung wieder kündigen. Vorsichtshalber sollte man aber überprüfen, ob eine Lücke entsteht.

WAS GENAU IST VERSICHERT?

Bei der Feuerversicherung werden Schäden durch Brände, Explosionen im Haus und Implosionen abgedeckt. Brände können beispielsweise durch Kurzschlüsse entstehen. Die Ursache des Brandes ist letztlich unerheblich, solange es sich dabei nicht um Vorsatz handelt. Denn Betrug ist kein Kavaliersdelikt. Bei der Leitungswasserversicherung wird für Schäden durch austretendes Leitungswasser gezahlt. Ein undichtes oder leckes Rohr kommt nicht selten vor und kann unentdeckt große Schäden anrichten. Denn feuchte Mauern sind ein optimales Ausbreitungsmedium für Schimmel und auch die Statik wird so beeinträchtigt. Auch bei einem geborstenen Rohr im Winter

greift die Leitungswasserversicherung. Der letzte Teil der Wohngebäudeversicherung ist die Sturmversicherung. Hier werden Schäden durch Unwetter gedeckt. Allerdings muss man bedenken, dass erst eine Windstärke ab 8 als Sturm gewertet wird. Auch bei Schäden durch Hagel springt die Versicherung ein. Folgeschäden und Wasserschäden sind dabei einbegriffen.

Anderweitige Schäden durch Naturereignisse, können mit der Elementarschadensversicherung abgedeckt werden. Hier können Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Schneelasten und auch Überflutungen versichert werden. Bei Überflutungen wird derzeit überlegt, ob man eine Pflichtversicherung daraus machen sollte. Nach den schweren Überflutungen und Starkregen der letzten Jahre vielleicht keine schlechte Idee.

WAS IST NICHT VERSICHERT?

Schäden die durch kriegerische Auseinandersetzungen, tatsächlichen Krieg, Brände durch Kamine und grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, sind nicht von der Wohngebäude abgedeckt. Auch bei Schäden an unfertigen Gebäuden ist die Wohngebäude fehl am Platz. Des weiteren müssen Glasschäden extra versichert werden. Die Glasversicherung ist für solche Fälle die richtige Wahl.

WIE WIRD DIE VERSICHERUNGSSUMME ERRECHNET?

In der Regel wird der Neuwert eines Gebäudes versichert, also die Summe, die es braucht, um ein Haus in selben Ausmaßen und mit gleicher Ausstattung, zum Zeitpunkt der Berechnung, wieder aufzubauen. Einige wichtige Werte werden dafür benötigt. Der wichtigste Faktor ist dabei der gleitende Neuwertfaktor. Er ist notwendig, um den Versicherungswert an die Wertsteigerung des Gebäudes anzupassen. Dabei handelt es sich um eine theoretische Wertsteigerung, denn der Marktpreis liegt meist unter dem Wert.

Der gleitende Neuwertfaktor errechnet sich ebenfalls aus zwei Faktoren, dem Wert 1914 und dem Baupreisindex. Der fiktive Wert 1914 gibt an, wie viel Goldmark das Gebäude im Jahr 1914 gekostet hätte. Man nimmt dieses Jahr, da es das letzte war, in welchem die Baupreise noch stabil waren. Errechnet wird der Wert 1914, indem man dem der Baupreis des Hauses durch den Baupreisindex teilt. Der Baupreisindex stellt die baupreisliche Entwicklung in der Baubranche dar. Wird der Wert 1914 nun mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert, so erhalten Sie die Summe, die nötig wäre, um Ihr Haus im selben Zustand wieder aufzubauen.

WORAUF MÜSSEN SIE BEI EINER HAUSVERSICHERUNG NOCH ACHTEN?

Anbauten oder weitere Gebäude, die nicht direkt zum Hauptgebäude gehören, können dennoch in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Freistehende Gebäude wie Garagen, der Gartenschuppen und auch die Hundehütte können in die Hausversicherung aufgenommen werden. Allerdings steigt damit auch die Summe. Denken Sie also darüber nach, ob es nicht günstiger ist, Schäden am Gartenhäuschen selber zu zahlen. Falls Sie im Besitz von PhotovoltaikAnlagen sind, dann überprüfen Sie ob diese auch in der Hausversicherung eingeschlossen sind. Wenn nicht, empfiehlt es sich eine entsprechende abzuschließen.

Sind nach Abschluss des Vertrags neue Anbauten hinzugekommen, dann sollten Sie dies dem Versicherer mitteilen. Auch Veränderungen am Gebäude selbst sollten Sie dem Versicherer mitteilen. Zu einer solchen Änderung, zählt auch die Nutzung einzelner Räume im Haus. Wird aus dem Schlafzimmer ein Wohnzimmer gemacht, dann wird dies als eine räumliche Veränderung gewertet. Achten Sie auch darauf in Schlafzimmern entsprechend Rauchmelder einzurichten. Dies wird von den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschrieben. Bei einem Brandfall ohne Rauchmelder, kann sich die Versicherung also zu Recht querstellen. Sparen Sie also hier nicht an der falschen Stelle.

FAZIT

Die Hausversicherung schließt eine ganze Reihe verschiedener mit ein. Neben der essentiellen Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus zahlt, ist es genauso wichtig eine Hausratversicherung abzuschließen, die Schäden am Hausinventar abdeckt. Mit der Grundstückshaftpflicht können Sie sich gegen Personenschäden absichern. Vor allem der Winter ist eine ganz gefährliche Jahreszeit, bei der viele Eigentümer dieser Versicherung dankbar sind. Ihre Streupflicht erlöscht aber dennoch nicht. Auch über weitere wie die Elementarschadensversicherung sollten Sie nachdenken, wenn Sie in gefährdeten Regionen leben.
Alles in allem ist die Zahl der Versicherungen groß, aber es lohnt sich und man schläft sicherlich besser, wenn man sich vor Schäden nicht fürchten muss.