Genesungsgeld – Eine zusätzliche Leistung der privaten Unfallversicherung

Was ist das Genesungsgeld und wann haben Sie tatsächlich einen Anspruch darauf?

Eine private Unfallversicherung ist essenziell, wenn Sie sichergehen möchten, dass Sie im Fall eines Unfalls wirklich abgesichert sind. Dabei geht es vor allen Dingen darum sicherzustellen, dass der Ausfall von Einkünften auf der einen Seite aber auch das Entstehen zusätzlicher Kosten durch die notwendigen Behandlungen, durch Haushaltshilfen oder andere notwendige Kostenfaktoren aufgefangen werden können. Kommt es zu einer Invalidität, ist die private Unfallversicherung die einzige Möglichkeit, Sie vor erheblichen finanziellen Einbußen in der Zukunft zu schützen und die Finanzierung der weiteren notwendigen Behandlungen sowie der teilweise notwendigen baulichen Veränderungen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus zu stemmen.

Dass die gesetzliche Unfallversicherung heute schon lange kein verlässlicher Faktor ist, ist kein Geheimnis mehr. Diese greift ausdrücklich nur bei Unfällen, die Ihnen während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit (sogenannte Wegeunfälle) passieren. Auch bei Schülern greift die gesetzliche Unfallversicherung auf dem Schulweg oder in der Schule. Doch sobald es sich um einen Unfall im privaten Umfeld handelt, ist die gesetzliche Unfallversicherung außen vor. Da statistisch gesehen die meisten Unfälle im privaten Haushalt passieren, gefolgt von privatem Sport und Freizeitaktivitäten im Freien, können Sie sich nicht darauf verlassen, dass die gesetzliche Unfallversicherung Ihnen im Fall der Fälle wirklich unter die Arme greift.

Dafür hat die private Unfallversicherung im Verlauf der letzten Jahrzehnte eine ganze Reihe spannender und wichtiger Leistungsbausteine entwickelt, mit denen sie Ihnen und Ihrer Familie im Fall eines Unfalls eine echte Hilfe ist. Einer dieser Bausteine, den nur wenige kennen, der es aber wert ist, dass Sie sich einmal näher mit ihm befassen, ist das Genesungsgeld. Was das genau ist, wann Sie Anspruch auf das Genesungsgeld haben und worauf Sie beim Abschluss Ihrer privaten Unfallversicherung achten sollten, zeigen wir Ihnen in folgendem Ratgeberartikel.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Genesungsgeld ist ein Leistungsbaustein, den Sie separat in Ihrer privaten Unfallversicherung absichern müssen
  • Das Genesungsgeld ist zwar ein separater Leistungsbaustein, dieser ist allerdings an das Krankenhaustagegeld gebunden
  • Die genaue Länge der Zahlung des Genesungsgeldes muss individuell vereinbart werden

 

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Was genau ist das Genesungsgeld eigentlich?

Das Genesungsgeld ist eine Leistung der privaten Unfallversicherung, die Ihnen während der Genesungsphase nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus eine Möglichkeit bieten soll, Einkommensausfälle zu kompensieren oder zusätzliche Kostenfaktoren abzufangen. So kann es beispielsweise passieren, dass Sie nach einem Unfall und einem folgenden stationären Krankenhausaufenthalt noch nicht in der Lage sind, Ihren Pflichten und Aufgaben in Ihrem Haushalt zur Gänze wieder nachzukommen.

Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe in einem solchen Fall beispielsweise nicht von der Krankenkasse getragen werden, können Sie diese über das Genesungsgeld begleichen. Dabei ist es allerdings wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer Sie das Genesungsgeld letztlich erhalten. Wir zeigen Ihnen in der Folge einmal die gängigsten Regelungen der meisten Versicherer.

 


Wie sehen die Anforderungen aus, damit Ihnen Genesungsgeld tatsächlich zusteht?

Damit Genesungsgeld vonseiten Ihres privaten Unfallversicherers gewährt wird, muss auch der Baustein „Krankenhaustagegeld“ zugebucht werden. Darüber hinaus muss ein stationärer Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls, für den die private Unfallversicherung leistet, vorliegen. Nach Abschluss des Krankenhausaufenthaltes besteht nunmehr Anspruch auf Genesungsgeld.

Kommt es aufgrund eines Unfalls zu mehreren Krankenhausaufenthalten, beginnt nach jedem Krankenhausaufenthalt der Anspruch auf Genesungsgeld von Neuem. Dabei leistet der Versicherer während Ihres stationären Aufenthalts im Rahmen des Krankenhaustagegeldes. Nach der Entlassung schließt sich nahtlos die Leistung des Genesungsgeldes an. Wie lange genau das Genesungsgeld gewährt wird, muss individuell mit dem Versicherer vereinbart werden.

 


In welcher Höhe und für welchen Zeitraum wird Genesungsgeld tatsächlich geleistet

Ähnlich wie das Krankenhaustagegeld wird auch das Genesungsgeld bei Abschluss Ihrer privaten Unfallversicherung individuell mit Ihnen vereinbart. Dabei wirkt sich die Höhe des täglichen Zahlbetrages natürlich auch auf die Höhe der von Ihnen zu leistenden Beiträge aus. Sie sollten das Genesungsgeld allerdings möglichst so ansetzen, dass eventuelle Verdienstausfälle hier zumindest ein Stück weit mit aufgefangen werden können.
Viele Versicherte haben eine falsche Erwartung an die konkrete Dauer der Zahlung von Genesungsgeld. Auch wenn der Name auf den ersten Blick vermuten lässt, dass es sich hierbei um eine Leistung handeln würde, die für die komplette Dauer der Genesung gewährt wird, ist die Dauer der Zahlung hier relativ eng begrenzt. In den meisten Fällen deckelt der Versicherer die Zahl der Leistungstage auf maximal 100 pro Versicherungsfall. Daneben gilt in den meisten Fällen, dass Leistungen für die Anzahl an Tagen gewährt werden, die Sie auch im Krankenhaus waren.

Kommt es aufgrund eines Unfalls zu mehreren, zeitlich voneinander getrennten stationären Krankenhausaufenthalten, werden die Tage der einzelnen Krankenhausaufenthalte miteinander addiert. In den meisten Fällen ist es darüber hinaus so, dass die Leistungen des Genesungsgeldes abgestuft ausgezahlt werden. So werden für die ersten 10 – 20 Tage 100 Prozent der vereinbarten Summe ausgezahlt. Spätestens ab dem 21. Tag reduziert sich die Summe auf 50 Prozent. Später kann die Auszahlungssumme noch auf 25 Prozent abgesenkt werden.

 


Warum Sie auf den Baustein „Genesungsgeld“ möglichst nicht verzichten sollten

Ähnliche wie das Krankenhaustagegeld ist das Genesungsgeld eine Leistung, die Sie vor finanziellen Verlusten und damit verbundenen existenziellen Sorgen im Rahmen eines Unfalls und einer damit verbunden langfristigen Behandlung im Krankenhaus und eines langen Genesungsverlaufs bewahren soll.

Das Genesungsgeld kann dabei als Ersatz für Verdienstausfälle im Rahmen des Krankengeldbezuges zum Ende der Lohnfortzahlung beispielsweise verwendet werden. Oder es werden zusätzlich Kosten im Rahmen der Behandlung damit finanziert. Letztlich schaffen Sie sich mit dem Genesungsgeld einen finanziellen Puffer, mit dem Sie im Notfall ein Auffangnetz generieren können.

 


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